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GEW begrüßt Lockerung des Kooperationsverbots in der Bildung durch den Bundestag

Bildungsgewerkschaft: Bildung braucht mehr qualitative Unterstützung des Bundes: jetzt – Kooperationsverbot muss komplett fallen

Frankfurt a.M. – Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) begrüßt die weitere Lockerung des Kooperationsverbots in der Bildung grundsätzlich, die der Bundestag heute beschlossen hat. „Das ist ein richtiger Schritt. Jetzt muss der Bundesrat nachziehen“, sagte GEW-Vorsitzende Marlis Tepe am Donnerstag in Frankfurt a.M. Sie machte aber auch deutlich, dass das Kooperationsverbot perspektivisch komplett aus dem Grundgesetz (GG) gestrichen werden müsse. „Schon lange ist klar, dass die Einführung des Kooperationsverbots im Bildungsbereich ein Fehler war. Länder und Kommunen benötigen dringend die dauerhafte finanzielle Unterstützung des Bundes, etwa um marode Schulen zu sanieren und deren digitale Ausstattung zu ermöglichen.“ Jetzt müsse schnell gehandelt werden, sonst ist der Schaden für alle groß: die Lernenden, die Eltern und die Beschäftigten.

Tepe appellierte an die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder, die finanzielle Unterstützung durch den Bund nicht zu blockieren. „Durch einen Schulterschluss von Bund, Ländern und Kommunen muss das Bildungssystem insgesamt viel besser ausgestattet werden“, betonte Tepe. „Zig Milliarden Euro hinter den Bildungsausgaben des Durchschnitts der OECD-Staaten zu liegen, können und dürfen wir uns nicht länger leisten. Deshalb: Schluss mit der Blockadepolitik! Nachdem die Bundestagsfraktionen nun einen Kompromiss gefunden haben, müssen die Länder Verantwortung übernehmen und mitziehen.“

Info: CDU/CSU, SPD, Grüne und FDP hatten sich vergangenen Freitag auf eine gemeinsame Erklärung pro Lockerung des Kooperationsverbotes verständigt, die über den nun beschlossenen Gesetzentwurf hinausging. Die Förderung qualitativer Maßnahmen findet sich im Gesetzentwurf nicht wieder. Die Finanzmittel sollen nur für Sachinvestitionen bereitgestellt werden, also für Neubau, Sanierung und Modernisierung von Gebäuden, bildungsbezogene digitale Infrastruktur, schnelle Internetverbindungen und IT-Systeme. Für die personelle Ausstattung sowie Instandhaltung, Betrieb und Wartung gelten weiterhin die allgemeinen finanzverfassungsrechtlichen Regelungen aus Artikel 104a Absatz 1 GG.

Druck, dieses Jahr zu einer Einigung zu kommen, besteht, da das 5,5-Milliarden-Programm für den Digitalpakt Schulen zum 1. Januar 2019 in Kraft treten soll. Um dieses Ziel zu erreichen, muss der Gesetzentwurf noch 2018 in den Bundesrat. Dieser hat seine letzte Sitzung am 14. Dezember. Ob die Gesamteinigung zu den Grundgesetzänderungen auch im Bundesrat eine Mehrheit findet, ist noch ungewiss. Neben dem Ministerpräsidenten Baden-Württembergs, Winfried Kretschmann (Grüne), hat die Bildungsministerin Schleswig-Holsteins, Karin Prien (CDU), aktuell Kritik geäußert.

Weitere Infos: „Worum geht es beim Streit um das Kooperationsverbot?

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Ulf Rödde
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