GEW: „Wissenschaftszeitvertragsgesetz jetzt reformieren – und zwar richtig!“
Bildungsgewerkschaft zur Anhörung im Bundestagsausschuss für Bildung und Forschung
Frankfurt am Main – Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat den Bundestag aufgefordert, die ausstehende Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) noch vor den erwarteten Neuwahlen im Bund zu verabschieden. „Die Probleme sind seit Jahren bekannt und dulden keinen Aufschub: Immer mehr Zeitverträge mit immer kürzeren Laufzeiten in der Wissenschaft, lange und unberechenbare Karrierewege. Das ist nicht nur unanständig gegenüber den hoch qualifizierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, sondern untergräbt auch die Qualität der Lehre und der Forschung sowie die Attraktivität des Arbeitsplatzes Hochschule und Forschung. Es wäre fatal, wenn die anstehende Reform in die nächste Wahlperiode vertagt wird. Die Abgeordneten sollten sich jetzt einen Ruck geben, den vorliegenden Gesetzentwurf gründlich überarbeiten und noch vor der Auflösung des Parlaments durch den Bundespräsidenten beschließen“, sagte Andreas Keller, stellvertretender GEW-Vorsitzender und -Hochschulexperte, mit Blick auf die heutige Anhörung im Bundestagsausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung.
Keller hob drei Punkte hervor, in denen die GEW deutlichen Nachbesserungsbedarf sieht. „Erstens muss die missglückte Neuregelung der Postdoc-Befristung vom Kopf auf die Füße gestellt werden. Promovierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern muss von Anfang an eine Entfristungszusage gegeben und nicht erst nach vier Jahren vage in Aussicht gestellt werden. Zweitens müssen die Mindestvertragslaufzeiten von drei Jahren für Promovierende auf mindestens vier Jahre erhöht und verbindlich werden. Drittens müssen sowohl Arbeitgeber und Gewerkschaften als auch die Länder die Chance haben, für die Beschäftigten bessere Befristungsregelungen festzulegen: weg mit der Tarifsperre und her mit der Länderöffnungsklausel“, betonte der GEW-Vize.
Info: Zur heutigen Anhörung im Bundestagsausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung haben der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), die Vereinte Dienstleitungsgewerkschaft (ver.di) und die GEW eine gemeinsame Stellungnahme vorgelegt.
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