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GEW: „Wissenschaft muss sich zu fairen Beschäftigungsbedingungen verpflichten“

Bildungsgewerkschaft stellt Herrschinger Kodex „Gute Arbeit in der Wissenschaft“ vor

Berlin - Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) empfiehlt Hochschulen und Forschungseinrichtungen, sich mit einem Kodex „Gute Arbeit in der Wissenschaft“ auf stabile Beschäftigungsbedingungen und berechenbare Karrierewege für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu verpflichten. „Hochschulen und Forschungseinrichtungen müssen jetzt unter Beweis stellen, dass sie mit ihrer gewachsenen Autonomie verantwortungsbewusst umgehen und den Arbeitsplatz Wissenschaft attraktiver machen“, sagte das für Hochschule und Forschung verantwortliche GEW-Vorstandsmitglied Andreas Keller am Mittwoch während der Pressekonferenz seiner Organisation zum Herrschinger Kodex „Gute Arbeit in der Wissenschaft“ in Berlin. Die Länder hätten die Autonomie der Hochschulen in den vergangenen Jahren immer weiter ausgebaut. Das neue Wissenschaftsfreiheitsgesetz des Bundes werde auch die Eigenverantwortung der außeruniversitären Forschungseinrichtungen stärken.

Keller schlug vor, dass sich die Wissenschaftseinrichtungen Mindeststandards für befristete Beschäftigungsverhältnisse setzen sollten: „Acht von neun wissenschaftlichen Angestellten werden mit einem Zeitvertrag abgespeist, mehrheitlich mit einer Vertragslaufzeit von weniger als einem Jahr: Das ist nicht nur unanständig gegenüber den Kolleginnen und Kollegen, auch die Kontinuität und damit Qualität ihrer Arbeit in Forschung, Lehre und Wissenschaftsmanagement leidet darunter. Wir schlagen vor, dass sich Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu Mindestlaufzeiten für Zeitverträge verpflichten: Dauert eine Promotion vier Jahre, sollten auch die Doktorandinnen und Doktoranden einen Vierjahresvertrag bekommen. Werden Drittmittel für drei Jahre eingeworben, sollten auch die Arbeitsverträge über drei Jahre laufen.“
Weitere Vorschläge des Herrschinger Kodex‘ zielten auf eine bessere Betreuung der Doktorandinnen und Doktoranden, berechenbare Perspektiven für promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler („Postdocs“) sowie die familienfreundliche Gestaltung von Karrierewegen ab. „Von Hochschulen und Forschungseinrichtungen erwarten wir, dass sie die familienpolitische Komponente des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes in jedem Einzelfall anwenden, also die Zeitverträge mit Beschäftigten, die Kinder betreuen, verlängern“, unterstrich Keller. Derzeit machten die Wissenschaftseinrichtungen von dieser gesetzlichen Option nur zögerlich und häufig willkürlich Gebrauch.

„Mit dem Herrschinger Kodex möchten wir vor Ort eine Debatte darüber anregen, was jede einzelne Hochschule und Forschungseinrichtung leisten kann. Ich wünsche mir einen Wettbewerb der Wissenschaftseinrichtungen um die attraktivsten Arbeitsplätze und Berufsperspektiven – denn exzellente Wissenschaft ist nur mit exzellenter Arbeit zu bekommen“, betonte der GEW-Wissenschaftsexperte.

Info: Der Herrschinger Kodex „Gute Arbeit in der Wissenschaft“ ist unter dem Downloadlink in der rechts oben stehenden Infobox abzurufen.
Der Herrschinger Kodex „Gute Arbeit in der Wissenschaft“ zeigt anhand eines konkreten Textvorschlages wie eine Selbstverpflichtung von Hochschulen und Forschungseinrichtungen aussehen könnten. Die GEW hat den Herrschinger Kodex während ihrer Wissenschaftskonferenz im September in Herrsching am Ammersee erarbeitet. Heute stellt sie ihn im Rahmen ihres Follow-up-Kongresses in Berlin vor.

Kontakt
Ulf Rödde
Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands, Pressesprecher / Redaktionsleiter E&W
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