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GEW: „Schluss mit Dumping-Jobs in der Forschung!“ Pfad zur Seite:

Bildungsgewerkschaft zur Bundestagsanhörung zum Wissenschaftsfreiheitsgesetz

Frankfurt a. M. – Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat den Bundestag aufgefordert, das geplante Wissenschaftsfreiheitsgesetz zu nutzen, um faire Beschäftigungsbedingungen für Forscherinnen und Forscher zu schaffen. „Die Arbeitgeber in der außeruniversitären Forschung betreiben systematisch Tarifflucht und halten den Sozialkassen Versicherungsbeiträge vor. Dass dies ausgerechnet in staatlich finanzierten Forschungseinrichtungen passiert, ist völlig unakzeptabel. Der Bund muss Schluss mit Dumping-Jobs in der Forschung machen und die Einrichtungen verpflichten, Mindeststandards für Beschäftigte zu garantieren“, sagte das für Hochschule und Forschung verantwortliche GEW-Vorstandsmitglied Andreas Keller aus Anlass der heutigen Anhörung des Bundestagsausschusses für Bildung und Forschung zum geplanten Wissenschaftsfreiheitsgesetz.

Keller kritisierte, dass die großen, öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen bis heute keinem Arbeitgeberverband angehörten und daher nicht verpflichtet seien, die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes einzuhalten. „Die Max-Planck-Gesellschaft beispielsweise bietet promovierenden Forscherinnen und Forschern Arbeitsverträge an, nach denen zwar Vollzeit gearbeitet werden muss, aber nur die Hälfte des nach den Tarifverträgen üblichen Gehalts bezahlt wird. Es ist ein Skandal, dass die Forschungseinrichtungen von ihren Beschäftigten zwar Spitzenforschung erwarten, diese aber mit Niedriglöhnen abspeisen“, sagte der GEW-Sprecher.

Weiter monierte Keller den missbräuchlichen Einsatz von Stipendien in der außeruniversitären Forschung. „Bei den Instituten der Max-Planck-Gesellschaft werden mittlerweile 60 Prozent der Doktorandinnen und Doktoranden über ein Stipendium finanziert, 2004 waren es nur 36 Prozent. Es gibt Anhaltspunkt dafür, dass viele Stipendiaten in betriebliche Abläufe integriert sind und die gleiche Arbeit machen wie wissenschaftliche Mitarbeiter. Das aber wäre nichts anderes als eine Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen. Schwarzarbeit in staatlich finanzierten Forschungseinrichtungen - das ist nicht hinzunehmen“, mahnte Keller.

In der schriftlichen Stellungnahme der GEW, die dem Bundestagsauschuss vorliegt, schlägt Keller vor, die öffentliche Finanzierung der Forschungseinrichtungen an die Einhaltung von Mindeststandards für faire Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen zu binden. Dazu gehörten auch Mindestlaufzeiten für Zeitverträge sowie die berechenbare Ausgestaltung von Karrierewegen für den wissenschaftlichen Nachwuchs. „Wissenschaftsfreiheit steht nicht nur den Direktoren von Forschungseinrichtungen zu, sondern allen Forschern. Wer den Forschungseinrichtungen mehr Freiheit geben möchte, muss sicherstellen, dass diese ihre Freiheit verantwortungsbewusst wahrnehmen. Auch das gehört in ein Wissenschaftsfreiheitsgesetz“, sagte Keller.

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