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GEW: „Nach der Reform ist vor der Reform“

Bildungsgewerkschaft zur abschließenden Beratung der 29. BAföG-Novelle im Bundestag

Frankfurt am Main – Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat die Ampel-Koalition zu einer weiteren BAföG-Reform noch in dieser Wahlperiode aufgefordert. Der Grund: Der Bundestag stimmt heute über die 29. Novelle ab. „Wir begrüßen grundsätzlich, dass den Studierenden nun doch keine Nullrunde zugemutet wird, sondern die Bedarfssätze und die Wohnpauschale um rund fünf Prozent angehoben werden. Das ändert aber nichts daran, dass der BAföG-Grundbedarf mit 475 Euro weiterhin deutlich unter dem Grundbedarf beim Bürgergeld von 563 Euro im Monat liegt, den die Bundesregierung als soziokulturelles Existenzminimum definiert. Wenn die Ampel-Koalition keine Klatsche aus Karlsruhe riskieren will, muss der 29. Novelle so schnell wie möglich die 30. folgen. Nach der Reform ist vor der Reform“, sagte Andreas Keller, stellvertretender GEW-Vorsitzender und Hochschulexperte, am Donnerstag in Frankfurt am Main.

Keller erinnerte daran, dass das Bundesverwaltungsgericht die BAföG-Bedarfssätze für verfassungswidrig niedrig hält und deshalb 2021 das Bundesverfassungsgericht angerufen habe. „Die Grundrechte der Berufswahlfreiheit, auf die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums und das Sozialstaatsprinzips verlangen, dass das BAföG bedarfsdeckend ausgestaltet ist. Darüber hinaus müssen die BAföG-Sätze regelmäßig in einem transparenten und nachvollziehbaren Verfahren angepasst werden. Das Bundesbildungsministerium darf sich jetzt nicht zurücklehnen, sondern muss sich unverzüglich an die Ausarbeitung eines entsprechenden Gesetzentwurfs machen, um das BAföG existenzsichernd zu gestalten“, mahnte das GEW-Vorstandsmitglied.

Über die weitere Anhebung der Bedarfssätze hinaus müsse die Ampel-Koalition noch vor der Bundestagswahl 2025 die Weichen für eine strukturelle Reform der Ausbildungsförderung stellen, betonte Keller: „Wie andere Sozialleistungen muss das BAföG endlich wieder als Zuschuss ausgezahlt werden, der anschließend nicht zurückgezahlt werden muss. Um die Chancengleichheit schon bei der Entscheidung für eine weiterführende Schule zu verbessern, muss das BAföG für Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen wieder eingeführt werden. Darüber hinaus muss die Förderdauer an die tatsächlichen Studienzeiten angepasst werden.“

Info: Zum laufenden Verfahren beim Bundesverfassungsgericht hat die GEW vor einem Jahr gemeinsam mit dem freien zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) und dem Hamburger Rechtsanwalt Joachim Schaller ausführlich Stellung genommen.

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