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GEW: „Gesetzentwurf ist überfälliger Schritt in die richtige Richtung“

Bildungsgewerkschaft zur Debatte des Bundesrates über Zeitverträge in der Wissenschaft

Frankfurt a.M. - Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat den Gesetzentwurf der Länder Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Baden-Württemberg für eine Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) begrüßt. „Immer mehr Zeitverträge mit immer kürzeren Laufzeiten – die Praxis der Befristung von Arbeitsverträgen in der Wissenschaft ist völlig aus dem Ruder gelaufen. Hochschulen und Forschungseinrichtungen gehen nicht verantwortungsbewusst mit Zeitverträgen um – es ist höchste Zeit, dass der Bundesgesetzgeber eingreift“, erklärte das für Hochschule und Forschung verantwortliche GEW-Vorstandsmitglied Andreas Keller am Freitag anlässlich der Beratungen zum WissZeitVG im Bundesrat.

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass bei Drittmittelprojekten die Laufzeit der Arbeitsverträge mindestens der Dauer des Projekts entsprechen müsse. Durch Streichung der Tarifsperre sollen die Gewerkschaften das Recht erhalten, mit den Arbeitgebern abweichende Regeln zum Abschluss von Zeitverträgen auszuhandeln. „Damit greift die Initiative der drei Länder wichtige Vorschläge der GEW auf – ein überfälliger Schritt in die richtige Richtung“, betonte Keller. In anderen Punkten bleibe der Gesetzentwurf aber hinter den Forderungen der Bildungsgewerkschaft zurück, stellte der GEW-Hochschulexperte fest. „Wirksame Mindestvertragszeiten müssen auch für Promovierende und Postdocs gelten – die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dürfen nicht mit einer halbfertigen Doktorarbeit oder Habilitationsschrift auf die Straße gesetzt werden“, unterstrich Keller.

Enttäuscht zeigt sich der GEW-Experte, dass der Gesetzentwurf keine Regelungen vorsehe, die Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Qualifizierung zu verbessern. „Bisher läuft die familienpolitische Komponente des Wissenschaftszeitvertragsgesetzentwurfs leer, weil es keinen Rechtsanspruch gibt. Ob die Zeitverträge mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die Kinder betreuen, verlängert werden, hängt allein von der Entscheidung des Arbeitgebers ab. Bei Drittmittel-Beschäftigten ist nicht einmal eine Vertragsverlängerung bei Mutterschutz oder Elternzeit gesichert“, sagte Keller. Er bot Bundesrat und Bundestag den Sachverstand der Bildungsgewerkschaft im Gesetzgebungsverfahren an.

Info: Der Gesetzentwurf der Länder Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Baden-Württemberg steht auf der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Bundesrats. Einen nahezu gleichlautenden Gesetzentwurf hat die SPD-Fraktion in den Bundestag eingebracht (Links siehe Infobox rechts oben).

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