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GEW: „Enttäuschender Beschluss“

Bildungsgewerkschaft zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum BAföG-Grundbedarf

Frankfurt a. M. – Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat die Bundesregierung dringend gemahnt, die heute veröffentlichte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zum BAföG-Grundbedarf nicht zum Anlass zu nehmen, in Sachen BAföG-Reform die Hände in den Schoß zu legen. „Der Beschluss ist enttäuschend. Der Erste Senat hat das Grundrecht auf eine menschenwürdige Existenz und Berufswahlfreiheit sehr restriktiv ausgelegt“, kommentierte Andreas Keller, stellvertretender GEW-Vorsitzender und Hochschulexperte die Entscheidung der Karlsruher Richterinnen und Richter, wonach Studierende keinen verfassungsrechtlichen Anspruch auf ein BAföG in Höhe des Existenzminimums haben. Der Beschluss mute Studierenden letztlich zu, ihr Studium abzubrechen, wenn sie dafür keine ausreichende Finanzierung haben. 

„Auf der anderen Seite hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich den sich aus dem Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes ergebenden verfassungsrechtlichen Auftrag des Staates zur Förderung gleicher Bildungs- und Ausbildungschancen hervorgehoben und den politischen Ermessenspielraum von Bundestag und Bundesregierung betont“, so Keller weiter. „Ich erwarte daher von der Bundesregierung, dass sie den verfassungsrechtlichen Auftrag besonders ernst nimmt.“

Keller erinnerte daran, dass die soziale Lage der Studierenden „dramatisch“ ist. „Über ein Drittel der Studierenden müssen mit monatlichen Gesamteinnahmen unter 800 Euro zurechtkommen. Die staatliche Ausbildungsförderung deckt nur noch einen Bruchteil der Lebenshaltungskosten der Studierenden, nur zwölf Prozent erhalten überhaupt noch BAföG. Fast zwei Drittel aller Studierenden erwerbstätig und zwar im Durchschnitt 15 Stunden pro Woche,“ sagte er mit Blick auf die 2023 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung veröffentlichten Ergebnisse der 22. Sozialerhebung zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Studierenden in Deutschland. „Davor darf die Bundesregierung nicht länger die Augen verschließen und muss die Weichen für eine strukturelle Erneuerung der Ausbildungsförderung stellen“, mahnte der GEW-Vize.

„Auch nach der jüngsten BAföG-Erhöhung liegt der BAföG-Bedarfssatz mit 475 Euro weit unter dem Grundbedarf beim Bürgergeld von 563 Euro im Monat – zu wenig zum Leben und zu viel zum Sterben. Die Bundesregierung sollte daher für eine kräftige Erhöhung des BAföG und eine regelmäßige Anpassung der Bedarfssätze in einem transparenten und sozialstaatlichen Verfahren sorgen. Darüber hinaus muss sie mit einer Wohnpauschale, die den explodierenden Mietpreisen in den Hochschulstädten Rechnung trägt, sicherstellen, dass sich Studierende ein Dach über dem Kopf leisten können“, mahnte Keller und kündigte eine entsprechende Kampagne der Bildungsgewerkschaft mit Blick auf die Bundestagswahl 2025 an. 

Info:
Der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts war ein Vorlagebeschluss des Bundesverwaltungsgerichts vorausgegangen, das die Verfassungsmäßigkeit der BAföG-Bedarfssätze in Zweifel gezogen hatte. Gegenüber dem Bundesverfassungsgericht hatte die GEW gemeinsam mit dem freien zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) und dem Hamburger Rechtsanwalt Joachim Schaller ausführlich Stellung genommen.

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