Frankfurt a.M. – Anlässlich des heutigen Beschlusses des Bundeskabinetts zur Lockerung des Kooperationsverbots fordert die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft eine ganze, statt einer halben Reform. Dazu erklärte die GEW-Vorsitzende Marlis Tepe: „Das Kooperationsverbot allein für die Wissenschaft zu lockern, kann nur ein erster Schritt sein. Wir brauchen einen zukunftsfähigen Handlungsrahmen für die gesamte Bildungspolitik. Jede politisch gewollte Kooperation zwischen Bund, Ländern und Kommunen muss möglich sein.“ Tepe verwies auf die einmalige Chance, eine ganze Reform auf den Weg zu bringen, statt einer halben: „Die Koalition hat die nötige Mehrheit um das Kooperationsverbot in der Bildung zu kippen. Sie muss das enge Zeitfenster nutzen.“ Der Wortlaut des neuen Artikel 91b Grundgesetz müsse nur um das Wort „Bildung“ ergänzt werden, um die Bildungszusammenarbeit auf völlig neue Füße zu stellen.
Tepe forderte die Koalition darüber hinaus auf, die Voraussetzung überregionaler Bedeutung für eine Förderung des Bundes zu streichen. Dazu Tepe: „Wir brauchen mehr Förderung in der Breite, statt weiterer Leuchttürme nach dem Exzellenzmuster. Der steigenden Zahl der Studierenden muss mit einer besseren Grundausstattung der Hochschulen begegnet werden, nicht mit mehr zeitlich befristeten Projekten, die noch dazu die reichsten Unis päppeln.“ Für die anderen Bildungsbereiche gelte das Gleiche. „Eine politische gewollte Kooperation sollte nicht unnötig verengt werden“, so Tepe.
Bund und Länder haben sich darauf verständigt, das Kooperationsverbot für wissenschaftliche Forschung und Lehre zu lockern. Kooperation soll in Fällen überregionaler Bedeutung möglich sein. Sind im Schwerpunkt Hochschulen betroffen, müssen einer Vereinbarung alle Länder zustimmen. Das Bundeskabinett hat heute einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen.
GEW: Einmalige Chance für bessere Bildung nutzen
Bildungsgewerkschaft zur Lockerung des Kooperationsverbots
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