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GEW: „Dauerstellen für Daueraufgaben, Mindeststandards für Zeitverträge!“

Bildungsgewerkschaft präsentiert Gesetzentwurf zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz

Berlin - „Dauerstellen für Daueraufgaben, Mindeststandards für Zeitverträge“ – unter diesem Motto hat die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) heute ihren Gesetzentwurf für die Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes präsentiert. „CDU, CSU und SPD haben in ihrer Koalitionsvereinbarung vom Dezember 2013 eine Novellierung des Gesetzes in Aussicht gestellt. Die GEW erwartet, dass jetzt Nägel mit Köpfen gemacht werden. Mit unserem Entwurf zeigen wir, wie das Gesetz ganz konkret verbessert werden kann und erhöhen so den Druck auf Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat, endlich zu handeln“, sagte der stellvertretende GEW-Vorsitzende und Hochschulexperte Andreas Keller während einer Pressekonferenz seiner Organisation in Berlin.

„Alle Daueraufgaben der Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Forschung, Lehre und Verwaltung müssen auf Dauerstellen erledigt werden“, betonte Keller mit Blick auf eine zentrale Zielsetzung des Gesetzentwurfs. „Zeitverträge in der Wissenschaft sind nur dann akzeptabel, wenn sie tatsächlich der wissenschaftlichen Qualifizierung dienen oder die Stelle aus Drittmitteln finanziert wird.“

Darüber hinaus zielt der GEW-Gesetzentwurf auf Mindeststandards für Zeitverträge ab. „Wer zur wissenschaftlichen Qualifizierung befristet beschäftigt wird, muss die Möglichkeit haben, sein Qualifizierungsziel auch tatsächlich zu erreichen. Befristet beschäftigte Doktorandinnen und Doktoranden müssen also ausreichend Zeit für die Arbeit an ihrer Dissertation bekommen, die Laufzeit ihres Zeitvertrages muss so bemessen sein, dass sie ihre Promotion erfolgreich abschließen können. Es muss Schluss damit sein, dass Promovierende mit halbfertigen Doktorarbeiten auf die Straße gesetzt werden“, erklärte der GEW-Hochschulexperte.

Weiter macht sich die GEW für eine familienfreundliche Ausgestaltung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes stark. „Bereits heute erlaubt das Gesetz eine Verlängerung von Zeitverträgen mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die Kinder betreuen. Ob die Verträge aber tatsächlich verlängert werden, unterliegt der Willkür der Arbeitgeber. Die familienpolitische Komponente muss daher verbindlich ausgestaltet werden – im Sinne eines Rechtsanspruchs auf Vertragsverlängerung“, unterstrich Keller.

„Neun von zehn wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind befristet beschäftigt, über die Hälfte der Zeitverträge hat eine Laufzeit von weniger als einem Jahr. Diese Verhältnisse gefährden nicht nur die Attraktivität des Arbeitsplatzes Hochschule und Forschung, sondern auch die Kontinuität und damit Qualität von Forschung und Lehre. Der Gesetzgeber muss endlich handeln und für die Stabilisierung der Beschäftigung in der Wissenschaft sorgen“, mahnte Keller.

Info:
Die GEW hat ihren Gesetzentwurf für die Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes in Zusammenarbeit mit dem Marburger Fachanwalt für Arbeitsrecht Peter Hauck-Scholz erarbeitet und auf dem heutigen 6. Follow-up-Kongress zum „Templiner Manifest“ in Berlin vorgestellt. Vertreterinnen und Vertreter von acht wissenschaftspolitischen Organisationen sowie Abgeordnete aus allen vier Bundestagsfraktionen nehmen auf dem Kongress zu den Vorschlägen der GEW Stellung.

Den vollständige Gesetzentwurf mit einer ausführlichen Begründung finden Sie unter dem Downloadbutton rechts oben.

Weitere Informationen zum 6. Follow-up-Kongress zum „Templiner Manifest“ finden Sie unter dem Link "6. Follow-up-Kongress".

Mit dem „Templiner Manifest“ macht sich die GEW seit 2010 unter dem Motto „Traumjob Wissenschaft“ für eine Reform von Berufswegen und Personalstruktur in Hochschule und Forschung stark. Mehr Infos unter "Templiner Manifest" (s. rechts).

Kontakt
Ulf Rödde
Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands, Pressesprecher / Redaktionsleiter E&W
Adresse Reifenberger Str. 21
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