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GEW: „Bundesgesetz statt Online-Basar“

Bildungsgewerkschaft zur Bundestagswahl: „Gute Bildung – gute Arbeit“ - Gesetzliche Regelung der Hochschulzulassung notwendig

Frankfurt am Main - Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) fordert die politischen Parteien auf, im neuen Bundestag für ein Gesetz zur Hochschulzulassung zu sorgen. „Alle Jahre wieder das gleiche Spiel: In vielen Studienfächern haben die Hochschulen einen flächendeckenden Numerus clausus verhängt, gleichzeitig bleiben viele Studienplätze unbesetzt, weil es kein einheitliches Zulassungssystem gibt. Statt länger zuzusehen, wie die Hochschulrektoren den Tausch von Studienplätzen auf einem Online-Basar organisieren, muss der Bund endlich eingreifen und das verfassungsrechtlich verbürgte Grundrecht auf Hochschulzulassung durchsetzen“, sagte GEW-Vorsitzende Marlis Tepe am Freitag in Frankfurt a.M. mit Blick auf die Wiedereröffnung der Online-„Studienplatzbörse“ der Hochschulrektorenkonferenz in dieser Woche.

Sie kritisierte, dass sich nur wenige Hochschulen mit einzelnen Studiengängen an dem mit Bundesmitteln geförderten „Dialogorientierten Serviceverfahren“ beteiligten, das ebenfalls für eine bessere Verteilung freier Studienplätze sorgen soll. „Bund und Länder haben jahrelang auf eine freiwillige Lösung durch die Hochschulen gesetzt. Dazu sind diese aber offensichtlich entweder nicht willens oder nicht in der Lage. Hochschulautonomie darf nicht zu Lasten der Zukunftschancen junger Menschen gehen – deshalb brauchen wir ein Bundesgesetz für die Hochschulzulassung“, betonte die GEW-Vorsitzende.

Darüber hinaus müssten Bund und Länder gemeinsam für einen schnelleren und nachhaltigen Ausbau der Hochschulen sorgen. „Die Zahl der Studieninteressierten wächst schneller als der Ausbau der Studienplätze durch den ‚Hochschulpakt 2020‘. Um Zulassungsbeschränkungen abzubauen, brauchen wir einen Ausbau und eine Verstetigung des Hochschulpakts“, mahnte Tepe.

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