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GEW: „Bundesarbeitsgericht setzt Befristungsmissbrauch Grenzen“ Pfad zur Seite:

Bildungsgewerkschaft: Lektorin bekommt unbefristeten Arbeitsvertrag

Frankfurt a. M. / Erfurt - Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat das jüngste Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) begrüßt. „Das BAG hat dem völlig aus dem Ruder gelaufenen Befristungsunwesen in der Wissenschaft einen Riegel vorgeschoben“, sagte das für Hochschule und Forschung verantwortliche GEW-Vorstandmitglied Andreas Keller am Donnerstag in Frankfurt a. M. mit Blick auf ein Urteil zum befristeten Arbeitsvertrag einer Lektorin.

Das Gericht habe jetzt entschieden, dass Arbeitsverträge nur dann nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz befristet werden dürfen, wenn die Beschäftigten überwiegend im engeren Sinne wissenschaftlich arbeiten. Zudem müssten sie eine Stelle besetzen, die üblicherweise der wissenschaftlichen Qualifikation – etwa durch eine Dissertation oder Habilitation – dient. In dem Fall einer Lektorin sei der Arbeitsvertrag rechtswidrig nach WissZeitVG befristet worden, sie müsse einen unbefristeten Vertrag bekommen. Sie war als Lehrkraft für besondere Aufgaben, die die japanische Sprache unterrichtet, beschäftigt. Die Lektorin hatte von der GEW Rechtsschutz erhalten.
„Daueraufgaben müssen durch Dauerstellen erledigt werden, diese Position hat das BAG gestärkt“, erklärte Keller mit Blick auf die Urteilsbegründung. „Die Entscheidung bedeutet kräftigen Rückenwind für das ‚Templiner Manifest’, mit dem sich die GEW gemeinsam mit über 7.500 Unterzeichnern für eine Stabilisierung der Beschäftigung in Hochschule und Forschung starkt macht. Ich gehe davon aus, dass die Hochschulen jetzt eine Reihe weiterer rechtswidrig befristeter Arbeitsverträge entfristen müssen“, sagte Keller.

Für den GEW-Hochschulexperten zeigt das Urteil zugleich, dass der Bundesgesetzgeber mit der Regelung der Zeitverträge in der Wissenschaft überfordert sei. „Das Gesetz hat nicht mehr, sondern weniger Rechtssicherheit für Beschäftigte und Arbeitgeber gebracht. Die GEW fordert daher die Aufhebung der Tarifsperre im Wissenschaftszeitvertragsgesetz, damit Gewerkschaften und Arbeitgeber eine sachgerechte Befristungsregelung tarifvertraglich aushandeln können“, betonte Keller.

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