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GEW: „Bildungsstaatsvertrag Ablenkungsmanöver“

Bildungsgewerkschaft zum Vorschlag der Länder Bayern, Niedersachsen und Sachsen für einen sogenannten „Bildungsstaatsvertrag“

Frankfurt a.M. – Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) sieht in dem Vorstoß dreier unionsregierter Länder für einen sogenannten „Bildungsstaatsvertrag“ ein Ablenkungsmanöver. Dazu erklärte der GEW-Vorsitzende Ulrich Thöne heute: „Der ,Bildungsstaatsvertrag' verdient seinen Namen nicht. Er soll verhindern, dass sich Bund und Länder darauf einigen, das Kooperationsverbot im Grundgesetz zu kippen. Union und Länder treibt die Sorge um, dass die Phalanx der Kooperationsblockierer nach der Niedersachsenwahl weiter bröckelt. Ein Staatsvertrag von drei Ländern hilft uns aber nicht weiter. Das schwarz-gelb regierte Hessen hat sich nicht einmal beteiligt. Die drängendsten bildungspolitischen Probleme – Schulabbrecher, 1,5 Millionen junge Menschen ohne Berufsabschluss, 7,5 Millionen funktionale Analphabeten und die mangelnde Ausstattung mit Studienplätzen – greift er nicht auf. Von einem Bildungsstaatsvertrag zu sprechen ist deshalb ein Witz.“ Die GEW spreche sich dafür aus, dass Lehrkräfte auf der einen und Schülerinnen und Schüler auf der anderen Seite durch den Wechsel des Arbeits- oder Lernortes keine Nachteile erlitten. Diese Fragen würden durch den Staatsvertrag aber nicht substanziell voran gebracht. Dazu Thöne: „Ich sehe keine Verbesserung gegenüber dem Status Quo. Das gilt sowohl für die Lehrerausbildung als auch für die Mobilität der Lehrkräfte. Bestehende Regelungen sollen fortgeschrieben werden. Das belegt gerade den dringenden Handlungsbedarf. Die Rechte der Beschäftigten beim Wechsel zwischen Bundesländern bleiben weit hinter dem zurück, was beim Wechsel zwischen EU-Staaten heute längst Standard ist.“

Thöne forderte einen verfassungsrechtlichen Rahmen, der mehr Kooperation zwischen Bund und Ländern in der gesamten Bildungspolitik zulässt. Die bildungspolitischen Herausforderungen seien gesamtstaatliche Probleme und forderten die gemeinsame Verantwortung von Bund und Ländern. Dazu müsse das Koopeerationsverbot fallen.

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