Mitgliedsantrag mit Prämie
Deine Freundin, dein Freund ist bereits Mitglied? Super! Lass dich werben und werde auch ein Teil der GEW. Für Freundschaftswerbungen gibt es bei der GEW eine von vielen Prämien – zum Beispiel Kinogutscheine, ein Weinset oder einen Kurierrucksack.
Bitte wählen Sie beim Ausfüllen des Formulars bei der Auswahl "Bundesland des Betriebs oder der Dienststelle" ihr Bundesland aus, nur so kann eine zügige Bearbeitung gewährleistet werden.
Fragen & Antworten zur GEW-Mitgliedschaft
Als Mitglied der GEW haben Sie nicht nur eine starke Partnerin an Ihrer Seite, sondern können auch zahlreiche Leistungen und Vergünstigungen exklusiv in Anspruch nehmen:
- Berufshaftpflichtversicherung (auch als Schlüsselversicherung)
- GEW-Rechtsschutz
- 10 mal im Jahr die Mitgliederzeitung „E&W“
- und viele weitere Vergünstigungen und Vorteile
Zahlung satzungsgemäßer Beiträge
Jedes Mitglied der GEW ist verpflichtet, den satzungsgemäßen Beitrag zu entrichten und seine Zahlungen daraufhin regelmäßig zu überprüfen.
Der monatliche Beitrag richtet sich nach dem Beschäftigungsstatus:
- Beamt*innen zahlen 0,85 Prozent der Besoldungsgruppe und Stufe, ab 1. Januar 2026 0,86 Prozent, nach der sie besoldet werden.
- Angestellte zahlen 0,77 Prozent der Entgeltgruppe und Stufe, ab 1. Januar 2026 0,78 Prozent, nach der sie vergütet werden. Grundlage für die Berechnung ist der jeweils geltende Tarifvertrag.
- Angestellte, deren Entgelt nicht tarifvertraglich geregelt ist, zahlen einen Beitrag von 0,7 Prozent des vereinbarten Bruttoverdienstes.
- Der Mindestbeitrag orientiert sich an einem Einkommen mit einem Beschäftigungsumfang von 33 Prozent nach TVöD SuE EG 3 Stufe 2 der Vollbeiträge nach Beitragsordnung. Details zur Berechnung des Mindestbeitrags sind der Beitragsordnung zu entnehmen.
- Als arbeitslos gemeldete Mitglieder zahlen 0,2 Prozent der untersten Stufe der Entgeltgruppe 1 des TVöD.
- Freiberuflich Beschäftigte zahlen 0,55 Prozent des Honorars.
- Studierende und angehende Erzieher*innen in einer vollschulischen Ausbildung zahlen einen Festbetrag von 2,50 Euro.
- Mitglieder im Referendariat oder Praktikum sowie Erzieher*innen in der berufsbegleitenden oder praxisintegrierten Ausbildung zahlen einen Festbetrag von 4 Euro.
- Bei Empfänger*innen von Pensionen beträgt der Beitrag 0,68 Prozent des Bruttoruhestandsbezuges. Bei RentnerInnen beträgt der Beitrag 0,66 Prozent der Bruttorente.
Weitere Informationen sind der Beitragsordnung zu entnehmen.
Änderungen des Beschäftigungsverhältnisses mit Auswirkungen auf die Beitragshöhe sind umgehend der Landesgeschäftsstelle mitzuteilen.
Überbezahlte Beiträge werden nur für das laufende und das diesem vorausgehende Quartal auf Antrag verrechnet. Die Mitgliedschaft beginnt zum nächstmöglichen Termin. Der Austritt ist mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende schriftlich dem Landesverband zu erklären.
* abweichende Regelungen sind möglich, siehe unten unter „Sonderkonditionen“. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Landesverband.
Die Mitgliedschaft beginnt grundsätzlich am 1. des Monats nach der Aufnahmeentscheidung. Im Zusammenhang mit Arbeitskämpfen ist die sofortige Aufnahme von Mitgliedern möglich.
Mit dem Absenden des Antrages auf Mitgliedschaft der GEW erkennen Sie auch die Satzung der GEW an. Hier geht's zum Download der Satzung.
- Prämienberechtigt sind nur Werber*innen, die bereits Mitglied der GEW sind. Prämien werden nur für die Werbung beitragszahlender Mitglieder gewährt. Die Daten der Werber*innen werden zur Versendung der Prämie an Call a Gift übertragen und dort verarbeitet
- Direkt zum Mitgliedsantrag mit Prämienwahl!
Auf unserer Internetseite bieten wir Ihnen die Möglichkeit, unter Angabe personenbezogener Daten Mitglied der GEW zu werden. Die Daten, die Sie dazu in die Eingabemaske eingeben, werden verschlüsselt an uns übermittelt und gespeichert. Die Daten werden zudem automatisch und verschlüsselt an einen geschützten Server der Mitgliederverwaltung übergeben.
Wir erheben und verwenden personenbezogene Daten unserer Nutzer*innen grundsätzlich nur, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages mit den Mitgliedern sowie zur Verfügungstellung unserer Inhalte und Leistungen erforderlich ist. Personenbezogene Daten werden von dem Anbieter nur dann erhoben, genutzt und weiter gegeben, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder die Nutzer*innen in die Datenerhebung einwilligen. Eine Ausnahme gilt in solchen Fällen, in denen eine vorherige Einholung einer Einwilligung aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist und die Verarbeitung der Daten durch gesetzliche Vorschriften gestattet ist.
Weitere Informationen finden sich in unserer Datenschutzerklärung.
Diese Sorgfalt im Umgang mit personenbezogenen Daten gilt auch für die Angaben zum Geschlecht. Die Zuordnung zu einer der vier Geschlechtsoptionen erfolgt selbstbestimmt durch das Mitglied, die Änderung des Geschlechtseintrags im Personenstandsregister ist nicht die Voraussetzung dafür. Bitte, wenden Sie sich an die Mitgliederverwaltung, wenn Sie Ihre Angabe zum Geschlecht ändern wollen. Unser Ziel ist es, belastbare Zahlen zu den Anteilen der Geschlechter an der GEW-Mitgliedschaft zu erhalten und insbesondere die Angaben zum Personenstand divers oder ohne Eintrag zu aktualisieren.
Der Mitgliedsantrag wird von uns verschlüsselt und sicher an den zuständigen GEW-Landesverband übermittelt. Der Landesverband wird den Antrag zeitnah verarbeiten. In der Regel erhalten Sie innerhalb der nächsten 14 Tage ein Begrüßungsschreiben und weitere Informationen zur Mitgliedschaft. In Ausnahmefällen kann diese Frist nicht eingehalten werden. Wir bitten um Verständnis, falls das bei Ihnen der Fall sein sollte.
Sollten sich für Sie vor Erhalt der oben genannten Unterlagen noch Fragen ergeben oder nach vier Wochen noch kein Begrüßungsschreiben eingetroffen sein, nutzen Sie gerne unser Kontaktformular für Mitgliedsanträge!
Sie haben noch eine Frage? Kein Problem! Über unser Kontaktformular zur Mitgliedschaft bekommen Sie schnell eine Antwort zu Ihrer Frage von unseren Expert*innen aus der Mitgliederverwaltung.
Sonderkonditionen der Landesverbände
Erzieher*innen in Ausbildung
- an der Fachschule: kostenfrei*
- im Anerkennungspraktikum und Praxisintegrierter Ausbildung: 4 Euro (monatlich)
Studierende der Sozialen Arbeit bzw. der Kindheitspädagogik im Erststudium
- an Fachhochschulen bzw. Pädagogischen Hochschulen: kostenfrei*
- an Dualen Hochschulen: 4 Euro (monatlich)
Studierende im Erststudium: kostenfrei*
Promovierende: 2,50 Euro (monatlich) oder nach Anstellungsverhältnis
Referendar*innen: 4 Euro (monatlich)
* Für kostenfreie Mitgliedschaften gibt es keine Prämien.
Menschen mit niedrigem Einkommen
Mitglieder mit einem monatlichen Bruttogehalt unter 750,00 € können im November eine Rückzahlung von 50 € für das Kalenderjahr beantragen.
Vorbereitungsdienst
Mitglieder im Vorbereitungsdienst (Referendariat) zahlen 2 EUR.