Zusatzrente: Startgutschriften-Einigung tritt in Kraft
Nach Inkrafttreten des 10. ÄTV werden die Zusatzversorgungskassen VBL und ZVK in den kommenden Monaten alle Startgutschriften und Renten nachrechnen. Für viele Beschäftigte bedeutet dies einen Zuschlag zu ihrer Rentenanwartschaft.