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So funktioniert die Schlichtung

Die Tarifverhandlungen TVöD 2025 sind gescheitert! Die Arbeitgeber haben die Schlichtung eingeleitet. Was das heißt und wie es nun weitergeht, erklärt die GEW in den wichtigsten Fragen und Antworten.

Voraussetzung für eine Schlichtung ist, dass mindestens eine der beiden Tarifvertragsparteien diese formal anruft. Zuvor müssen die Tarifverhandlungen von den Gewerkschaften oder den Arbeitgebern oder von beiden gemeinsam für gescheitert erklärt werden. In diesem Fall haben die Arbeitgeber die Verhandlungen am 17.03.2025 für gescheitert erklärt und angekündigt, die Schlichtung anzurufen.

Gewerkschaften und Arbeitgeber hatten sich bis zuletzt nicht einigen können. Die Arbeitgeber legten lange Zeit kein Angebot vor. Erst spät in der dritten Verhandlungsrunde boten sie überhaupt ein Angebot an, das aber im Volumen klar unter den Forderungen der Gewerkschaften blieb, bei einer deutlich längeren Laufzeit. Zu vielen wichtigen Forderungen der Gewerkschaften boten sie bis zuletzt nichts an. Beim großen Thema Arbeitszeit fingen sie viel zu spät an, sich auf die Gewerkschaften zuzubewegen. Eine neue Regelung zur Altersteilzeit lehnten sie ebenso vehement ab wie eine Vorteilsregelung für Gewerkschaftsmitglieder.

Im öffentlichen Dienst haben sich ver.di für alle Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes im DGB auf der einen Seite und Bund und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) auf der anderen Seite auf ein Schlichtungsverfahren geeinigt, das am Ende in einer Einigungsempfehlung mündet.

Eine Schlichtung ist ein freiwilliges Verfahren, auf das sich die Gewerkschaften und Arbeitgeber geeinigt haben, um einen festgefahrenen Konflikt zu lösen. Eine Schlichtung ist in Deutschland aber kein Muss. Für eine Schlichtung ist eine Vereinbarung zwischen den Tarifvertragsparteien erforderlich. In dieser Schlichtungsvereinbarung werden beispielsweise die Zusammensetzung der Schlichtungskommission, die zeitlichen Abläufe des Schiedsverfahrens und die Friedenspflicht geregelt.

Zunächst muss mindestens eine der beiden Tarifvertragsparteien die Schlichtung anrufen. Das haben die Arbeitgeber getan. Daraufhin kommt die Schlichtungskommission zusammen. Sie tagt unter Ausschluss der Öffentlichkeit, um ungestört eine Einigungsempfehlung zu erarbeiten. Die Schlichtungskommission muss am Ende zu einer Einigung kommen. Das nennt sich Einigungsempfehlung.

Im Anschluss werden die Tarifverhandlungen wieder aufgenommen, um auf Basis der Einigungsempfehlung weiter zu verhandeln. Während des gesamten Zeitraumes der Schlichtung herrscht Friedenspflicht, es darf also nicht gestreikt werden.

Gewerkschaften und Arbeitgeber haben sich auf einen genauen zeitlichen Ablauf geeinigt. Sie haben festgelegt, wann spätestens die Einigungsempfehlung vorliegen muss. Für diese Tarifrunde heißt das, dass die Empfehlung spätestens Ende März an Gewerkschaften und Arbeitgeber versendet werden muss. Geregelt ist auch, wann Gewerkschaften und Arbeitgeber die Tarifverhandlungen wieder aufnehmen müssen. Das heißt, dass die Verhandlungen spätestens Anfang April wieder aufgenommen werden müssen. Wie lange diese dann dauern, ist offen.

Die Zusammensetzung der Schlichtungskommission ist in der Schlichtungsvereinbarung geregelt. Sie besteht aus gleich vielen Vertreter*innen von Gewerkschaften und Arbeitgebern sowie zwei unparteiischen Vorsitzenden. Jede Partei benennt je eine*n Vorsitzende*n. 

Die Arbeitgeberseite hat den ehemaligen hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch benannt. Für die Gewerkschaften übernimmt der ehemalige Bremer Staatsrat Hans-Henning Lühr den Vorsitz.

Die Schlichtungskommission muss die Tarifvertragsparteien auf deren Verlangen anhören. Sie kann auch Sachverständige anhören und von den Tarifvertragsparteien Informationen einholen.

Die Schlichtungskommission hat das Ziel, ihre Einigungsempfehlungen einstimmig zu treffen. Gelingt das nicht, entscheidet die einfache Mehrheit. Stimmenthaltungen sind nicht zulässig.

Nur einer der beiden Vorsitzenden ist stimmberechtigt. Dabei wechseln sich die Vorsitzenden von Schlichtung zu Schlichtung ab. Diesmal wird der von der Arbeitgeberseite benannte Roland Koch stimmberechtigt sein. Der andere Vorsitzende nimmt an den Beratungen teil.

Dadurch kommt es immer zu einer Einigungsempfehlung.

Die von der Schlichtung erarbeitete Einigungsempfehlung ist keine Vorwegnahme eines Tarifergebnisses. Gewerkschaften und Arbeitgeber müssen auf der Grundlage der Einigungsempfehlung aber die Tarifverhandlungen wieder aufnehmen. Die Tarifparteien können die Schlichtungsempfehlungen entweder vollständig oder teilweise übernehmen und so einen Abschluss erzielen. Entweder sie einigen sich und es gibt einen Tarifabschluss oder die wieder aufgenommenen Tarifverhandlungen scheitern ebenfalls. Dann leiten die Gewerkschaften in der Regel eine Urabstimmung ein, um über ausgeweitete Streiks zu entscheiden.

Die Schlichtung endet nicht mit einem Tarifabschluss, sondern immer nur mit einer Einigungsempfehlung. 

Auf dieser Grundlage werden die Tarifverhandlungen wieder aufgenommen. Die Einigungsempfehlung soll die Basis für den Tarifabschluss bilden. Ob es eine Tarifeinigung gibt, ist daher weiterhin offen.

Das ist schwer zu sagen und hängt zum Beispiel davon ab, wie lange die Gewerkschaften und Arbeitgeber erneut verhandeln. Einigen sie sich nicht, können sie die Tarifverhandlungen zum zweiten Mal für gescheitert erklären. Wann und wie es in diesem Fall zu einem Tarifabschluss kommt, ist völlig offen.

Nein, während der Schlichtung herrscht Friedenspflicht. Die Gewerkschaften und Arbeitgeber verpflichten sich, alles zu unterlassen, was den Erfolg der Schlichtung und der darauffolgenden Tarifverhandlungen gefährden könnte.

Erst wenn eine Tarifvertragspartei die wieder aufgenommenen Tarifverhandlungen für gescheitert erklärt, darf wieder gestreikt werden.

Gewerkschaften und Arbeitgeber nehmen die Tarifverhandlungen am 5. und 6. April wieder auf. Wie lange die Verhandlungen dauern und wie sie ausgehen, ist offen.

Die Tarifparteien können die Schlichtungsempfehlungen entweder vollständig oder teilweise übernehmen und so einen Abschluss erzielen. Es kann auch vorkommen, dass sich Gewerkschaften und Arbeitgeber auf Basis der Schlichtungsempfehlungen nicht einigen können. Dann sind die Tarifverhandlungen erneut gescheitert.