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Kranken- und Pflegeversicherung der DBV

Auf eine leistungsstarke Versorgung im Krankheits- oder gar Pflegefall möchten alle Menschen vertrauen können. Die DBV blickt auf 150 Jahre Erfahrung bei der Absicherung der Menschen im Öffentlichen Dienst zurück und bietet hierfür individuelle Lösungen.

Durch unseren Kooperationsvertrag mit der DBV genießt Du als GEW-Mitglied exklusive Beitragsnachlässe auf attraktive Angebote, die besonders für Lehramtsanwärter*innen interessant sind.

Sie erhalten einen Beitragsnachlass für bei der DBV Krankenversicherung neu abgeschlossene Krankenversicherungsverträge. Dies gilt nicht nur für Sie als Mitglied sondern auch für weitere Familienangehörige im selben Haushalt!

Ja, wenn auch Sie sich bei der DBV versichern, erhalten mitversicherte Ehegattinnen/Ehegatten, LebenspartnerInnen und Kinder die Beitragsnachlässe.

Die GEW hat keine Einnahmen, wenn Sie eine Versicherung bei der DBV Krankenversicherung abschließen. Alle Vergünstigungen werden in Form des Rabattes an die Mitglieder weitergegeben.

Der Nachlass beträgt ungefähr drei Prozent. Da gesetzliche Vorgaben berücksichtigt werden müssen, liegt der Nachlass nicht immer genau bei drei Prozent, sondern in Abhängigkeit von der Zusammensetzung des Beitrags der versicherten Person entweder über oder unter drei Prozent.

Die Vorteile gelten für

  • die Mitglieder der GEW
  • Beschäftigte der GEW (alle Gliederungen und Gesellschaften)

Ja. Der Beitragsnachlass kann im Einzelfall auch für bestehende Verträge eingerichtet werden. Bitte wenden sie sich hierzu schriftlich an die DBV. Damit der Beitragsnachlass eingerichtet werden kann, fügen Sie dem Schreiben bitte eine Kopie Ihres Mitgliedsausweises bei.

Bitte berücksichtigen Sie, dass es Ausnahmen gibt, in denen kein Beitragsnachlass gewährt werden kann.

  • beihilfekonforme Krankenversicherung für LehrerInnen und LehramtsanwärterInnen
  • beihilfekonforme Krankenversicherung für Beamtinnen/Beamte und BeamtenanwärterInnen
  • private Krankenvollversicherung für ArbeitnehmerInnen und Selbstständige
  • Krankenzusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung
  • Pflegezusatzversicherung zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung

Die Vorteile aus dem Kollektivvertrag gelten für GEW-Mitglieder. Sofern Sie Ihre Mitgliedschaft bei der GEW beenden, verlieren Sie ab diesem Zeitpunkt auch die Vorteile des Kollektivvertrages.

Der Kollektivvertrag wurde primär als Vorteil für die GEW-Mitglieder geschlossen. Daher ist es notwendig, dass auch die GEW-Mitglieder versichert sind, um den Beitragsvorteil zu erhalten.

Ja, es gibt einige wenige Ausnahmen. Zum Beispiel die Reisekrankenversicherung, Pflegepflichtversicherung .

Nein, dass müssen sie selbstverständlich nicht.

Nein, z.Zt. besteht nur eine Vereinbarung in der Krankenversicherung.

Bitte wenden Sie sich an einen Vermittler der DBV oder AXA oder einen Makler. Weisen Sie bei Anfragen und/oder der Antragstellung darauf hin, dass Sie Mitglied der GEW sind und die Vorteilskonditionen des Kollektivvertrages mit der GEW in Anspruch nehmen möchten. Wichtig ist, dass dies bei Antragstellung auch auf dem Antrag vermerkt wird.

Ob es in Ihrem persönlichen Fall empfehlenswert ist, den bestehenden privaten Krankenversicherungsschutz bei einer Gesellschaft zu kündigen und zu einem anderen Versicherer zu wechseln, sollte immer im Einzelfall geprüft werden. Ein Wechsel ist nicht immer empfehlenswert.
Generell kann gesagt werden, dass je länger Sie bei einem Krankenversicherer versichert waren, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein Wechsel für Sie lohnt. Als Faustformel kann sich ein Wechsel innerhalb der ersten 5 Versicherungsjahre rentieren.

Ja. Die bei Vertragsschluss vereinbarten Leistungen sind vertraglich garantiert und können vom Versicherer im Nachhinein nicht mehr geändert werden.

Als Beamtin/Beamter mit Anspruch auf Beihilfe erhalten Sie und ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen von Ihrem Dienstherrn einen Teil der anfallenden Krankheitskosten erstattet. In jedem Fall verbleibt ein Eigenanteil zu Ihren Lasten. Für den von der Beihilfe nicht getragenen Kostenanteil sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Die DBV bietet hierzu einen optimalen, auf den persönlichen Bedarf abgestimmten Versicherungsschutz.

Ja, wenn Ihr Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt und Sie dadurch versicherungsfrei werden/sind. Sie haben also die Wahl zwischen einer freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV oder einer privaten Krankheitskostenvollversicherung.

WICHTIG:
Bitte berücksichtigen Sie bei Ihren Überlegungen auch die Frage „Ist ein Wechsel des Versicherers immer zu empfehlen“ und die Antwort hierzu.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit des Versichererwechsels. Hierbei sind jedoch die Kündigungsfristen sowie mögliche Mindestvertragsdauern beim Vorversicherer

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