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A 13/ E 13: Stand der Dinge

Es ist Zeit für den Durchbruch zu A 13/ E 13 für alle. In einigen Bundesländern konnte die GEW bereits Erfolge verbuchen, andere Länder müssen sich noch auf den Weg machen. Ein Überblick über den Stand von A 13/ E13 für Lehrkräfte an Grundschulen und in der Sekundarstufe I nach Bundesländern.

Grundschulen

Sekundarstufe I

Auf dem Weg zu A 13/ E 13: Bestandsaufnahme in den Bundesländern

  • Alle Lehramtsstudiengänge wurden zum Wintersemester 2015/16 auf die Bachelor- und Masterstruktur umgestellt. Die Regelstudienzeit für das Lehramt Grundschule beträgt acht Semester, für alle anderen sind es zehn Semester. Das alte Lehramt Grund- und Hauptschule gibt es seither nicht mehr.
  • Lehrer*innen mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen und für das neue Lehramt an Grundschulen werden nach A 12 besoldet.
  • Hauptschullehrkräfte, die überhälftig seit mehreren Jahren an einer Realschule oder Gemeinschaftsschule arbeiten, können sich für das Haupt-/Werkreal-/Realschullehramt in A 13 qualifizieren. Wer entsprechend an einem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ, ehemals Sonderschule) überhälftig unterrichtet, kann sich für das Lehramt Sonderpädagogik in der Besoldungsgruppe A 13 qualifizieren. Diese Qualifizierung erfolgt berufsbegleitend. Im Schuljahr 2016/17 starteten die ersten Hauptschullehrkräfte mit dem Lehrgang für einen horizontalen Laufbahnwechsel (HoLa).
  • Hauptschullehrkräfte an Werkrealschulen können sich außerdem in vier Semestern für das Lehramt Sonderpädagogik in A 13 weiterqualifizieren. Für dieses berufsbegleitende Studium wird eine unzureichende Deputatsanrechnung gewährt. In der Folge brechen viele ihr Studium ab.
  • Hauptschullehrkräften, die an ihrer Haupt-/Werkrealschule bleiben, verweigert die Landesregierung die Möglichkeit, A 13 zu bekommen.
  • Absolvent*innen des lehramtsbezogenen Masterstudiengangs für das Lehramt Werkreal-, Haupt- und Real- schule werden in A 13 eingruppiert.
  • Zwar wurde die Lehrer*innenbildung in Bayern im Hinblick auf das europaweite Bachelor-/Mastersystem modifiziert, das Staatsexamen bleibt jedoch als Abschluss des Lehramtsstudiums (je nach Lehramt nach sieben bis neun Semestern) nach wie vor Voraussetzung. Der Vorbereitungsdienst dauert für alle Lehrämter 24 Monate.
  • Die alte Schulform Hauptschule heißt seit mehreren Jahren Mittelschule. Sie kann – muss aber nicht – auch zum mittleren Schulabschluss führen.
  • Auch nach der Studienreform blieben Grund- und Mittelschullehrer*innen in Bayern als Beamt*innen in der Besoldungsgruppe A 12, als angestellte Lehrkraft in EG 11 eingruppiert. Zwar gab es die Möglichkeit der funktionslosen Beförderung aus A 12Z (Z=Zulage) auf A 13/EG 13, jedoch nur für einen kleinen Teil der Kolleg*innen. Die GEW Bayern forderte eine Anhebung der Eingangsbesoldung für alle Lehrämter auf A 13 beziehungsweise für Tarifbeschäftigte auf EG 13, für die Fachlehrer*innen an Grund- und Mittelschulen in Bayern auf A 11/ EG 11.
  • Am 21. September 2022 kündigt Ministerpräsident Söder im Rahmen der CSU-Landtagsfraktionsklausur A13 für alle Lehrkräfte an - für nach der Landtagswahl im Herbst 2023, beginnend mit den Mittelschulen.
  • Am 10. Februar 2023 übergibt die GEW Bayern in der Bayerischen Staatskanzlei in München Tausende Postkarten für A13 an Grund- und Mittelschulen.
  • Am 26. April 2023 legt die Bayrische Staatsregierung einen Gesetzentwurf vor, wonach die Anhebung der Eingangsbesoldung von Grund- und Mittelschullehrkräften auf A13 in jährlichen Schritten bis zum 1. September 2028 erfolgen soll. Die GEW Bayern begrüßt die Anhebung, auch wenn sie sich eine schnellere Angleichung wünscht. Sie erinnert aber daran, dass dies auch Konsequenzen für die Beförderungsämter an Grund- und Mittelschulen haben muss, z.B. für Schulleitungen.
  • Der Stufenplan trat mit der Änderung des Bayerischen Besoldungsgesetzes am 10. August 2023 in Kraft
  • Mit dem Lehrkräftebildungsgesetz von 2014 wurde die Studiendauer der Lehrämter angeglichen. Auf dieser Grundlage erfolgt seit 2017 die gleiche Besoldung bzw. tarifliche Eingruppierung von Lehrkräften verschiedener Schulformen.
  • Berlin beschäftigt neue Lehrkräfte grundsätzlich im Angestelltenverhältnis.
  • Seit dem Schuljahr 2017/18 werden alle Grundschullehrkräfte, die nach dem neuen Lehrkräftebildungsgesetz ab August 2014 ihr Referendariat begonnen haben, nach EG 13 vergütet.
  • Gemeinsam mit Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) verkündete die GEW Berlin auf einer Pressekonferenz am 8. Mai 2018 die Höhergruppierung aller Grundschullehrkräfte in die Entgeltgruppe EG 13 zum 1. August 2019.
  • In die Höhergruppierung werden auch alle Lehrkräfte mit einem Wahlfach an anderen Schulformen, die „Lehrkräfte unterer Klassen“ und die Sonderschullehrkräfte mit DDR-Ausbildung einbezogen.
  • Der Berliner Senat beschloss am 18. Dezember 2018 die Änderung der Bildungslaufbahnverordnung und schaffte damit die rechtlichen Grundlagen für die Höhergruppierung in die Entgeltgruppe EG 13 bzw. den Laufbahnwechsel in das Amt A 13.
  • Mit der Verabschiedung des neuen Lehrerbildungsgesetzes im Jahr 2012 fand eine Angleichung der Studiendauer der Lehrämter statt.
  • Verhandlungen zwischen der GEW Brandenburg und der Landesregierung führten zu dem Ergebnis, dass Lehrkräfte mit den Lehrämtern für die Sekundarstufe I und das schulstufenübergreifende Lehramt Sekundarstufe I/ Primarstufe seit 1. August 2017 nach A 13/EG 13 bezahlt werden. Die Eingruppierung gilt auch für vergleichbare Lehrkräfte mit einer Ausbildung nach dem Recht der DDR. Gleichzeitig strich das Land Brandenburg den bisher für die Eingruppierung notwendigen Verwendungsanspruch.
  • Im Rahmen weiterer Attraktivitätsgespräche im November 2017 wurde festgelegt: Spätestens zum 1. August 2020 werden alle Lehrkräfte, die bisher in A 11 bis A 12 eingruppiert sind, in die Besoldungsgruppe A 13 gehoben. Dabei ist die Gleichstellung der Lehrer*innen im Land Brandenburg im Fokus der Verhandlungen gewesen; neben den neuen Lehrämtern werden auch die Lehrkräfte mit den Abschlüssen der DDR gleichbehandelt.
  • Der Landtag hat mit dem Besoldungsgesetz 2018 die vorangegangenen Vereinbarungen mit der GEW zur Hebung der Lehrkräfte gesetzlich umgesetzt.
  • Zum 1. Januar 2019 wurden vor allem in den Bereichen Grundschule und Sekundarstufe I viele Lehrkräfte in die A 13/EG 13 bzw. in die A 12/EG 11 gehoben. Gleichzeitig wird die Beförderung der Grundschullehrkräfte (LUK) von A 12 nach A 13 bzw. E 11 nach EG 13 zum 1. August 2020 gesetzlich vorgenommen.
  • Seit dem 1. August 2020 sind alle Lehrkräfte mit einer Lehrberechtigung nach dem Recht der ehemaligen DDR (LUK) in die Besoldungsgruppe A 13/ Entgeltgruppe EG 13 befördert worden.
  • Aktuell arbeitet die GEW Brandenburg an Vorschlägen für eine beamtenrechtliche Laufbahn für Lehrkräfte mit Seiteneinstieg.
  • In Bremen fand eine Angleichung der Studiendauer der Lehrämter statt: Das Lehramtsstudium wird mit einem sechssemestrigen Bachelorstudium und einer darauf aufbauenden viersemestrigen Masterausbildung abgeschlossen. Der Vorbereitungsdienst dauert für alle Lehrämter 18 Monate.
  • Lehrer*innen mit Lehrbefähigung für die Primarstufe und die Sekundarstufe I an allgemeinbildenden Schulen werden in Bremen in die Besoldungsstufe A 12 als Eingangsamt eingeordnet. Für alle übrigen Bereiche gilt die Besoldungsstufe A 13 als Eingangsamt.
  • Als Erfolg der GEW ist zu verbuchen, dass die Bremische Bürgerschaft mit Wirkung zum 1. Juli 2017 die vor Jahr- zehnten für Lehrkräfte gestrichene „Allgemeine Stellenzulage“ zumindest für Kolleg*innen in den Besoldungsgruppen A 12 und A 12a wieder eingeführt hat (bei Vollzeit monatlich damals 87,21 Euro).
  • Seit Ende August 2018 fordert die GEW betroffene Kolleg*innen auf, eine amtsangemessene Alimentation geltend zu machen und Widerspruch gegen die Besoldungsmitteilung für den Monat Mai 2018 einzulegen.
  • Die Bremische Bürgerschaft hat beschlossen, dass alle Lehrer*innen ab dem 1. August 2021 nach A 13 besoldet werden. Die Besoldung wird in den Jahren 2019 und 2020 über Zulagen angenähert. Durch die Höhergruppierung gibt es für die Kolleg*innen bis zu 26 Prozent mehr Geld. So erhalten z.B. Berufseinsteiger*innen in der Primar- stufe ab 1. August 2021 jährlich fast 11.000 Euro brutto mehr als zu Beginn des Jahres 2019.
  • Auch im Tarifbereich wird es Zulagen (in drei Stufen) in gleicher Höhe wie bei den Beamt*innen geben, was auf eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe EG 13 zum 1. August 2021 hinausläuft. Die GEW macht sich für eine sofortige Eingruppierung in die EG 13 stark, um ggf. Verluste durch Stufenlaufzeiten zu verhindern.
  • Seit 2015 kämpft die GEW Hamburg verstärkt dafür, alle Grund- und Mittelstufenlehrkräfte, die eine vollständige Lehrer*innenausbildung mit erstem und zweitem Staatsexamen haben, wie alle anderen Lehrkräfte nach A 13Z bzw. EG 13 zu bezahlen.
  • Das von den GEW-Landesverbänden Bremen und Hamburg in Auftrag gegebene Rechtsgutachten von Prof. Brinktrine besagt, dass die schlechtere Bezahlung der Grund- und Mittelstufenlehrkräfte in Hamburg nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
  • In der Rahmenvereinbarung zur Sicherung des Schulfriedens einigen sich die vier Parteien SPD, Grüne, CDU und FDP u.a. darauf, die Besoldung für Grund- und Mittelstufenlehrkräfte in drei Schritten bis 1. August 2023 auf A 13Z zu erhöhen.
  • Im Januar 2021 wurde das entsprechende Gesetz in der Hamburger Bürgerschaft verabschiedet. Demnach werden alle Grund- und Mittelstufenlehrkräfte ab 1. August 2023 nach A 13Z / EG 13 bezahlt. Ab August 2021 gibt es zunächst eine Zulage von 150 Euro, ein Jahr später wächst die Zulage auf 300 Euro an. Beförderungs- und Funktionsämter werden entsprechend angepasst.
  • Hamburg ist damit das einzige Bundesland, welches für alle Lehrämter ein Studienratsamt ausgebracht hat. Dies führt zur Bezahlung „A 13Z“, wobei das Z für die beamtenrechtliche „Studienratszulage“ steht.
  • Das Hessische Kultusministerium kündigte am 20. März 2017 an, dass es aufgrund des Mangels an Grundschul- und Förderschullehrkräften in hessischen Schulen Weiterbildungsmaßnahmen für Lehrkräfte anderer Lehrämter einrichten will. Die Weiterbildungsmaßnahmen werden zwar weiterhin angeboten, laufen aber aus Sicht der GEW Hessen zunehmend ins Leere. Es wurden seither vermehrt sogenannte TV-Hessen-Kräfte eingestellt, die befristet beschäftigt werden, und nicht immer über eine abgeschlossene Ausbildung, z.B. eine große Anzahl von Lehramtsstudierenden. Seit Frühjahr 2020 erhalten Gymnasiallehrkräfte über Abordnung an Grundschulen dann eine bevorzugte Einstellung in den Hessischen Schuldienst, wenn sie sich bereit erklären, für vier Jahre in einer Grundschule in Teilzeitanteilen zu arbeiten.
  • Die Regelstudienzeit für die Lehrämter in Hessen variiert zwischen dreieinhalb und viereinhalb Jahren. Der Vorbereitungsdienst dauert für alle Lehrämter 21 Monate.
  • Die GEW Hessen hat die Besoldung von Grundschullehrkräften zwischen den Bundesländern analysiert und dabei festgestellt, dass Hessen inzwischen bei der Besoldung deutlich unter dem Bundesdurchschnitt liegt.
  • Die Anpassung der Lehrer*innenbildung an neue Herausforderungen wie Inklusion, Ganztagsschule und Sprachförderung ist aus Sicht der GEW Hessen überfällig.
  • Am 12. Januar 2023 kündigen Ministerpräsident Rhein und Kultusminister Lorz an, die Eingangsbesoldung der Grundschullehrkräfte stufenweise ab August 2023 bis 2028 auf das Niveau von A 13 bringen zu wollen. Die GEW Hessen sieht das als Erfolg ihrer langjährigen Kampagne an, kritisiert aber die vorgesehene lange Übergangszeit.
  • Am 13. März legt die hessische Landesregierung einen Gesetzentwurf vor, der die schrittweise Anhebung der Grundschullehrkräfte auf A13 bis zum 1. August 2028 vorsieht. Die GEW Hessen kritisiert, dass die Beförderungsämter nicht entsprechend angehoben werden, sondern z.B. Schulleitungen nur teilweise und wenig profitieren.
  • Die Regelstudienzeit, innerhalb derer das Lehramtsstudium in Mecklenburg-Vorpommern abgeschlossen werden soll, umfasst für das Lehramt für Sonderpädagogik neun Semester, für alle anderen Lehrämter zehn Semester.
  • Grundschullehrkräfte sind wie alle anderen Lehrkräfte in die Besoldungsgruppe A 13 (Tarifrecht: EG 13) eingruppiert.
  • Seit dem 1. August 2020 werden Lehrkräfte an Grundschulen entsprechend der A 13/EG 13 vergütet.
  • Die GEW Mecklenburg-Vorpommern hat zum Schuljahresbeginn 2019/2020 eine große Kampagne „PersonalEntwicklungsKonzept – Gute Schule in M-V“ gestartet. Im Kern geht es dabei auch um die Gleichbehandlung von angestellten und verbeamteten Lehrkräften. Aktuell setzt sich die GEW deshalb weitergehend für die stufengleiche Eingruppierung der angestellten Lehrkräfte ein.
  • Die Lehramtsstudiengänge und die Vorbereitungszeit wurden in Niedersachsen angeglichen; die Anforderungen für Studierende des Lehramts an Gymnasien, Haupt- und Realschulen, Förderschulen und Berufsbildenden Schulen sind gleich.
  • Im Januar 2018 kündigte der damalige Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD) einen Stufenplan zur Anhebung der Besoldung von Grund-, Haupt- und Realschullehrern nach A 13 an, für das Haushaltsjahr 2019 wurden jedoch keine Mittel für die Anhebung eingestellt.
  • Am 1. Juli 2019 gab die Landesregierung bekannt, dass niedersächsische Grund-, Haupt- und Realschullehrkräfte eine monatliche Stellenzulage von zunächst 97,27 Euro (seit 1. Dezember 2022: 101,39 Euro) erhalten würden. Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2020 wurde die Zulage in das Besoldungsgesetz aufgenommen. Das Kultusministerium hat im Einvernehmen mit dem Finanzministerium erklärt, dass tarifbeschäftigte Lehrkräfte in EG 11 (sog. Erfüller) die Zulage ebenfalls erhalten werden.
  • Die monatliche Zulage ist am 1. August 2020 den verbeamteten Lehrkräften mit dem Lehramt GHRS an Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen Oberschulen und Gesamtschulen erstmalig ausgezahlt worden. Die tarifbeschäftigten Lehrkräfte, die als „Erfüller“ in der Entgeltgruppe EG 11 eingruppiert sind, erhalten die Zulage ebenfalls. Die Zulage ist ruhegehaltsfähig und wird nicht auf andere Zulagen angerechnet.
  • Die neue rot-grüne Landesregierung vereinbarte nach intensiver Einflussnahme der GEW Niedersachsen Ende Oktober 2022 in ihrem Koalitionsvertrag die Anhebung der Besoldung für alle Lehrämter in die Besoldungsgruppe A 13 und die entsprechende Eingruppierung für Tarifbeschäftigte in EG 13. Der GEW-Landesverband fordert eine schnelle und verbindliche Umsetzung.
  • Im Januar 2023 kritisiert die GEW Niedersachsen, dass die Landesregierung 100 Tage nach Amtsantritt immer noch keine konkreten Pläne für die Umsetzung von A 13/EG 13 vorgelegt hat.
  • Anfang Juli 2023 entscheidet die Landesregierung: Die Einstiegsgehälter von Lehrkräften an Grund-, Haupt- und Realschulen in Niedersachsen sollen zum 1. August 2024 auf die A 13 bzw. E 13 angehoben werden. Das Parlament muss dem Beschluss der Landesregierung noch zustimmen.
  • Mit Erlass des Lehrerausbildungsgesetzes im Jahr 2009 sind in NRW die Ausbildungsanforderungen mit Blick auf Ausbildungsstätte, Studienabschlüsse, Vorbereitungsdienst und Ausbildungsabschluss vereinheitlicht worden.
  • Die besoldungsrechtliche Zuordnung der Lehrkräfte für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Real- sowie Gesamt- schulen (Sekundarstufe I) erfolgt nach Besoldungsgruppe A 12, Lehrkräfte mit dem Lehramt Gymnasium und Gesamtschule Sekundarstufe II oder dem Lehramt Berufskolleg (allgemeinbildende und berufliche Fächer) werden in die Besoldungsgruppe A 13 mit Zulage eingestuft. Die Besoldung für Lehrkräfte der Sonderpädagogik erfolgt nach Besoldungsgruppe A 13.
  • Am 4. Oktober 2017 kündigte NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) an, besoldungsrechtliche Konsequenzen aus der Reform der Lehrkräfteausbildung von 2009 zu ziehen. Konkret bedeutet dies, dass künftig alle Lehrkräfte in NRW, die einen Masterabschluss haben, nach A 13 bzw. EG 13 bezahlt werden sollen; unabhängig davon, an welcher Schulform sie unterrichten. Der Ankündigung folgte keine Gesetzesvorlage.
  • Am 23. Januar 2018 brachte die Oppositionspartei SPD den Gesetzentwurf „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Anpassung der Lehrerbesoldung an ihre Ausbildung (Lehrerbesoldungsgleichstellungsgesetz)“ in den Landtag ein. Nach Anhörung und Auswertung im Ausschuss für Schule und Bildung wurde der Antrag am 13. Juli 2018 vom Landtag gegen die Stimmen von SPD und Grünen abgelehnt. Am 2. Oktober 2018 hat die SPD-Fraktion einen neuen Gesetzentwurf mit demselben Titel in den Landtag eingebracht, der im April 2019 ebenfalls abgelehnt wurde.
  • Mit dem GEW-Rechtsschutz im Rücken haben Grundschullehrkräfte im Januar 2019 in einem Musterverfahren Klage erhoben, um wie ihre Kolleg*innen am Gymnasium nach A 13Z besoldet zu werden. Damit geht die seit Jahren andauernde Auseinandersetzung um die verfassungswidrige Besoldung von Lehrkräften in NRW in eine neue, entscheidende Runde.
  • Am 11. August 2020 hat die Landesregierung den Masterplan Grundschule vorgestellt. Dieser sieht für Grund- schulen Beförderungsstellen im Umfang von 5 Prozent der Stellen vor. Allerdings bleiben die Grundschulen damit weiter hinter allen anderen Schulformen zurück.
  • Juni 2022: Im Koalitionsvertrag der neu gewählten schwarz-grünen Landesregierung wird ein Stufenplan zur einheitlichen Einstiegsbesoldung aller Lehrkräfte angekündigt. Im Oktober legte die Landesregierung einen Gesetzentwurf vor. Danach ist der erste Schritt für November 2022 angekündigt, ab August 2026 soll an Grund-, Haupt- und Realschulen A 13 für alle gelten. Eine Öffnung der Studienratslaufbahn, wie in Hamburg, ist nach dem Gesetzentwurf nicht vorgesehen.
  • Im Oktober 2022 legt die Landesregierung einen Gesetzentwurf zur Umsetzung von A 13 vor. Die GEW kritisiert die lange Übergangsphase. Außerdem kritisiert die Landesvorsitzende Ayla Celik, es werde deutlich, dass die Landesregierung ihre Pläne nicht zu Ende gedacht hat. „Die Besoldung von Beschäftigten auf Beförderungsämtern und Funktionsstellen muss ebenso angepasst werden, genauso die Besoldung von Fachleitungen.“
  • Am 25. Mai 2023 verabschiedet der Landtag NRW das Gesetz, mit dem die Lehrkräfte an Grund-, Haupt- und Realschulen stufenweise bis August 2026 auf A13 angehoben werden. Die GEW NRW begrüßt das, bedauert aber, dass die Landesregierung sich nicht zum notwendigen Schritt einer einheitlichen Lehrkräftelaufbahn durchringen konnte, bei der alle in den höheren Dienst kommen.
  • Während die Bachelorstudiengänge aller Lehrämter eine Regelstudienzeit von sechs Semestern und 180 Leistungspunkten (ECTS) umfassen, sind die Anforderungen für die Masterstudiengänge unterschiedlich. Die jeweils zu erwerbenden Leistungspunkte der Masterstudiengänge betragen beim Studium für das Lehramt an Grund- schulen 60 ECTS, das Lehramt an Realschulen plus und das Lehramt an Förderschulen 90 und für das Lehramt an Gymnasien und berufsbildenden Schulen 120.
  • Alle Grundschullehrkräfte sowie Hauptschullehrkräfte nach der „alten“ Befähigung werden der Besoldungsgruppe A 12 zugeordnet.
  • GEW-Landesvorsitzender Klaus-Peter Hammer kritisiert, dass sich Rheinland-Pfalz gegen eine Angleichung der Studiendauer der Lehrämter entschieden hat. Die GEW fordert, dass alle verbeamteten Lehrkräfte nach A 13 und Angestellte nach EG 13 bezahlt werden.
  • Wer an einer Realschule plus arbeitet, muss eine Wechselprüfung absolvieren, um nach A 13 zu kommen. Nur wer einen Bachelor-/Masterstudiengang absolviert hat, wird A 13 zugeordnet.
  • Die GEW Rheinland-Pfalz unterstützte im Juni 2019 die Unterschriftenaktion der Studierenden des Grundschullehramts am Standort Koblenz der Universität Koblenz-Landau mit der zentralen Forderung, die Ausbildung der Grundschullehrkräfte durch eine bessere finanzielle Ausstattung der Hochschule zu verbessern.
  • Die GEW Rheinland-Pfalz beteiligt sich regelmäßig an der Aktion JA 13 im Aktionszeitraum im November. 2019 lautete das Motto: JA 13 für Alle! Wir schaffen Bildungsgerechtigkeit. Höchste Zeit für Lohngerechtigkeit.
  • Bildungsministerin Hubig spricht sich 2020 gegen die Anhebung des Einstiegsgehalts für Grundschullehrkräfte von A 12 auf A 13 aus. Sie begründet dies mit der Anhebung des Bruttogehalts in den vergangenen 3 Jahren. Außerdem begründet sie die schlechtere Bezahlung mit der kürzeren Ausbildungszeit – 6 Semester statt 7 bzw. 8 – und den vergleichsweise kleineren Klassen im Grundschulbereich.
  • Die Regelstudienzeit für die Primarstufe umfasst acht Semester (240 Credit Points), wie für das Lehramt für die Sekundarstufe I.
  • Die Regelstudienzeit für das Lehramt für die Sekundarstufe I + II und für das Lehramt an beruflichen Schulen umfasst zehn Semester (300 Credit Points). Der Vorbereitungsdienst ist für alle Lehrämter auf 18 Monate ausgelegt.
  • Grundschul- und Hauptschullehrer*innen werden im Saarland nach A 12 besoldet bzw. EG 11 bezahlt.
  • Lehrkräfte des gehobenen Dienstes in einem Amt der Besoldungsgruppe A 12 erhalten seit 2008 für die Dauer der überwiegenden Verwendung an Gemeinschaftsschulen, Förderschulen, Gymnasien, beruflichen Schulen nach fünfjähriger Bewährungszeit eine ruhegehaltfähige Zulage von 200 Euro. Die Zulage wird auch an angestellte Lehrkräfte gezahlt. Jeweils zum 1. Januar 2020 und 2021 wird die Zulage um 50 Euro auf dann 300 Euro erhöht.
  • Die GEW Saarland führte im Herbst 2016 eine Online-Petition „A 13 für Alle!“ durch und im Mai 2018 gab es unter dem Titel „Rettungsschirm für Grundschulen“ eine weitere, um auf die Situation in saarländischen Grundschulen aufmerksam zu machen.
  • Grundschullehrkräfte im Saarland sind im Bundesvergleich diejenigen mit dem geringsten Jahreseinkommen.
  • Das Bildungsministerium erklärt im Januar 2023, dass es eine Angleichung der unterschiedlichen Lehrerbesoldung an Grundschulen und weiterführenden Schulen im Saarland nicht ausschließt. Entscheidend sei aber, welche Pläne der direkte Nachbar Rheinland-Pfalz verfolgt.
  • Im Jahr 2010 wurde die Lehramtsausbildung im Freistaat Sachsen von gestuften Bachelor-/Masterstudiengängen auf einstufige, schulartspezifische Studiengänge mit staatlicher Abschlussprüfung umgestellt. Gemäß der Lehramtsprüfungsordnung I vom 29. August 2012 wurden an den Universitäten modularisierte Studiengänge mit staatlicher Abschlussprüfung und unterschiedlicher Ausbildungslänge eingeführt.
  • Soweit eine Ausbildung nach neuem Recht (August 2012) für das jeweilige Lehramt vorliegt, werden Lehrkräfte der Oberschule, Förderschule, Gymnasium und berufsbildender Schule seit der Tarifeinigung vom 17. Februar 2017 in EG 13 und Grundschullehrkräfte in EG 11 eingruppiert.
  • Das vom Sächsischem Kabinett am 9. März 2018, vorgestellte Handlungsprogramm „Nachhaltige Sicherung der Bildungsqualität in Sachsen“ wurde von der GEW mit einem neunmonatigen Diskussionsprozess begleitet, und die Forderung nach einer einheitlichen Vergütung an allen Schulformen durchgesetzt.
  • Das Handlungsprogramm sieht vor, dass ab 1. Januar 2019 bis vorerst 31. Dezember 2023 neu einzustellende Lehrkräfte mit vollständiger Ausbildung verbeamtet werden können. Im gleichen Zeitraum wird vollständig ausgebildeten Lehrkräften, die bereits im sächsischen Schuldienst tätig sind und die Voraussetzungen (u.a. die Altersgrenze) erfüllen, die Möglichkeit eröffnet, sich ebenfalls verbeamten zu lassen. Grundschullehrer*innen werden ab 1. Januar 2019 nach A 13 besoldet bzw. nach EG 13 vergütet.
  • Das Gesetz zur Umsetzung des Handlungsprogramms zur nachhaltigen Sicherung der Bildungsqualität im Freistaat Sachsen ist zum Januar 2019 in Kraft getreten. Damit ist das GEW-Ziel EG 13 für Grundschullehrer*innen erreicht.
  • Die Regelstudien- und Prüfungszeit für das Lehramt an Grundschulen und Sekundarschulen in Sachsen-Anhalt beträgt acht Semester und für das Lehramt an Gymnasien und Förderschulen neun Semester.
  • In Sachsen-Anhalt können alle neu einzustellenden Lehrer*innen den Beamtenstatus erlangen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.
  • Die GEW Sachsen-Anhalt fordert die Landesregierung auf, alle Grundschullehrkräfte in Sachsen-Anhalt mit EG 13/A 13 zu bezahlen.
  • Am 23. April 2018 wurde die Besoldung für Schulleitungen kleiner Grundschulen, für Lehrkräfte mit DDR- Abschlüssen und Einfachlehrer*innen angehoben.
  • Sachsen-Anhalt ist inzwischen das einzig ehemals ostdeutsche Bundesland, welches EG 13/A 13 nicht bezahlt oder noch nicht angekündigt hat. Derzeit läuft ein Doppelhaushalt in Sachsen-Anhalt für die Jahre 2020 und 2021. Da gibt es zurzeit kaum eine Chance, etwas zu ändern.
  • Im Juni 2021 wird der Landtag neu gewählt. Zumindest die SPD und die LINKE habe die Bezahlung der Grundschullehrkräfte mit A 13/EG 13 im Wahlprogrammentwurf. Die Grünen, die die GEW immer unterstützt haben, haben sich noch nicht geäußert.
  • Die GEW Sachsen-Anhalt hat einen „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes“ zur gleichen Besoldung der Grundschullehrkräfte erarbeitet, den die Fraktion Die Linke am 21. August 2019 in den Landtag von Sachsen-Anhalt eingebracht hat. Der Gesetzentwurf ist Ende 2019 mit der Mehrheit der Kenia- Koalition im Rahmen der Beratung des Landtages abgelehnt worden.
  • Januar 2023: Im Rahmen des „Bildungsdialogs“ der Landesregierung wurde A 13/E 13 für Grundschullehrkräfte in Aussicht gestellt, jedoch ebenfalls ohne eine Frist zu nennen. Die GEW erinnert daran, dass Sachsen-Anhalt das letzte Land im Osten sei, das seinen Grundschullehrkräften nicht A 13/EG 13 biete. Die Oppositionsparteien Gründe und Linke unterstützen die Forderung nach einer Anhebung der Gehälter an Grundschulen.
  • Im Haushaltsbegleitgesetz wurden die Änderungen des Landesbesoldungsgesetzes im März 2023 durch den Landtag von Sachsen-Anhalt beschlossen.
  • => Die Angleichung der Grundschullehrer*innen erfolgt in drei Stufen:
  1. 01.08.2023: Zulage von 200,00 €/Monat
  2. 01.08.2024: Zulage von 400,00€/Monat
  3. 01.08.2025: Eingruppierung in die A 13/E 13

=> Alle in die A 13/E 13 eingruppierten Funktionsstelleninhaber*innen an Grundschulen werden in drei Stufen in die A 14/E 14 eingruppiert:

  1. 01.08.2023: Zulage von 150,00 €/Monat
  2. 01.08.2024: Zulage von 300,00 €/Monat
  3. 01.08.2025: Eingruppierung in die A 14/E 14
  • Mit Erlass des Lehrkräftebildungsgesetzes im Jahr 2014 sind auch in Schleswig-Holstein die Ausbildungsanforderungen mit Blick auf Ausbildungsstätte, Studienabschlüsse, Vorbereitungsdienst und Ausbildungsabschluss vereinheitlicht worden. Für alle Lehrämter wird gleichermaßen ein fünfjähriges Bachelor-/Masterstudium und eineinhalbjähriger Vorbereitungsdienst verlangt.
  • Nach umfangreichen und starken Aktivitäten der GEW wurde im Januar 2016 im Lehrkräftebesoldungsgesetz die Besoldung der Lehrkräfte mit Sekundarstufenlehramt mit A 13 bzw. A 13Z beschlossen. Für die Bestandslehrkräfte wurde ein Stufenplan in der Laufbahnverordnung festgelegt. Seitdem können Grund- und Hauptschullehrkräfte in das Sekundarstufenlehramt und damit von A 12 nach A 13 wechseln, wenn sie fünf Jahre in Klassen mit mehreren Bildungsgängen (z.B. in der Gemeinschaftsschule) arbeiten. Die Grundschullehrkräfte werden weiter nach A 12 besoldet.
  • Mit dem „Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des Lehramts an Grundschulen“ wurde am 24. Juni 2019 ein Stufenplan über fünf Jahre beschlossen nach dem alle Grundschullehrkräfte ab 2025 nach A13 besoldet werden. Der Einstieg ist geschafft: zum 1. August 2020 wurde die erste Stufe erklommen und alle Grundschullehrkräfte bekommen 80 Euro monatlich mehr. Leitungsstellen an Grundschulen werden durch dieses Gesetz seit dem August 2020 vergleichbar besoldet wie Leitungen an Gemeinschaftsschulen und Förderzentren.

Im Dezember 2020 einigten sich die Regierungsfraktionen mit der CDU schließlich darauf, beginnend mit dem 1. August 2021 alle Grundschullehrkräfte schrittweise bis 2025 nach A 13/EG 13 anzuheben.

  • Das Lehramtsstudium wird in Thüringen modularisiert angeboten und mit Leistungspunkten versehen. Es schließt mit einer ersten Staatsprüfung oder einem Masterabschluss ab. Der Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen dauert in Thüringen 12 Monate und für alle anderen Lehrämter 18 Monate.
  • Zum 1. Januar 2017 wurde die Besoldung/Vergütung der Lehrkräfte für untere Klassen schrittweise von der Besoldungsgruppe A 11/Entgeltgruppe EG 10 an die Besoldungsgruppe A 12/Entgeltgruppe EG 11 durch Zahlung eines Überleitungsausgleichs vollzogen. Lehrkräfte an Thüringer Regelschulen sowie Ein-Fach-Lehrer mit einer Ausbildung nach DDR-Recht sind seit dem 1. Januar 2020 in die Besoldungsgruppe A13/Entgeltgruppe E13 eingruppiert.
  • Auf Initiative der GEW Thüringen haben die Parteien Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen angekündigt, nach der Landtagswahl am 27. Oktober 2019 die Besoldung der Grundschullehrer*innen auf A 13 anzuheben.
  • Zunächst hatte das Thüringer Kabinett am 25. August 2020 einen Haushaltsentwurf gebilligt, jedoch ohne die Höhergruppierung vorzusehen. Die GEW Thüringen hat daraufhin alle Abgeordneten des Thüringer Landtags angeschrieben und an ihre Wahlversprechen bzw. ihre diesbezüglichen Anträge erinnert.
  • Im Dezember 2020 einigten sich die Regierungsfraktionen mit der CDU schließlich darauf, zum 1. August 2021 alle Grundschullehrkräfte nach A 13/EG 13 anzuheben.