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Kita-Qualität

Die GEW setzt sich seit Jahren für ein bundesweites Kita-Qualitätsgesetz mit einheitlichen Standards ein. Zentral sind für die Gewerkschaft eine bessere Fachkraft-Kind-Relation und die dauerhafte Finanzierung der Qualitätsstandards durch den Bund.

Die Forderungen der GEW:

Um eine Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung langfristig sicherzustellen, sind Länder und Kommunen auf Unterstützung des Bundes angewiesen.

  • Die GEW verlangt daher eine dauerhafte Finanzierung der Qualitätsverbesserungen in Form eines Sondervermögens.
  • Zu den flächendeckend geltenden Mindeststandards muss insbesondere eine verbesserte Fachkraft-Kind-Relation gehören – mit dem Schlüssel 1:2 für unter Einjährige, 1:3 für Ein- bis Dreijährige; 1:8 für Drei- bis Fünfjährige und 1:10 für Kinder ab sechs Jahren.
  • 25 Prozent der vereinbarten vertraglichen Arbeitszeit müssen als mittelbare pädagogische Arbeitszeit zur Verfügung stehen, Leitungskräfte müssen für die mit dieser Position verbundenen Aufgaben freigestellt werden.
  • Darüber hinaus fordert die GEW, den Erzieherinnen- und Erzieherberuf schon mit Beginn der Ausbildung attraktiver zu machen, vor allem durch die Schaffung von guten Arbeitsbedingungen und von mehr Ausbildungskapazitäten.