Krankenversicherung für Studierende
Zu Beginn des Studiums müssen Studierende sich – neben allem anderen, was für sie neu ist – erst mal auch mit der Frage beschäftigen, welche Krankenversicherung sie brauchen und wollen.
Pflichtversicherung und Befreiungsmöglichkeit
Grundsätzlich sind Studierende pflichtversichert, entweder über die Familienversicherung oder über die studentische Krankenversicherung. Die Versicherung muss schon bei der Einschreibung nachgewiesen werden. Auch für bisher privat Versicherte (z.B. Beamtenkinder) besteht daher zu Beginn des Studiums die Möglichkeit, in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln.
Wer sich im Studium privat versichern will, muss bei einer (beliebigen) gesetzlichen Krankenkasse einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht stellen. Dieser Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn des Studiums gestellt werden. Die Befreiung will gut überlegt sein, denn sie ist für den Rest des Studiums bindend! Man kann also nicht wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung, selbst wenn es sich später als günstiger herausstellen sollte (mehr dazu unten). Erst wenn man durch eigene Berufstätigkeit pflichtversichert wird, kommt man wieder in die gesetzliche Krankenkasse.
Familienversicherung oder studentische Krankenversicherung
Falls beide Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, sind die studierenden Kinder bis zum vollendeten 25. Lebensjahr beitragsfrei mitversichert (Familienversicherung), bei freiwilligem Wehrdienst noch ein Jahr länger.
Voraussetzung: kein regelmäßiges Gesamteinkommen, das 505 Euro (2024) im Monat überschreitet (1/7 der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des SGB IV). Bei einem Einkommen aus einem Minijob liegt die Grenze bei 538 Euro monatlich. Keine Familienversicherung über die Eltern gibt es, wenn ein Elternteil privat versichert ist – aber das gilt auch schon vor dem Studium.
Studierende, die nicht über die Eltern versichert sind, sind in der „studentischen Krankenversicherung“ pflichtversichert. Das ist keine eigene Kasse, sondern ein bestimmter Status innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung. Pflichtversicherung heißt nicht, dass man automatisch Mitglied einer bestimmten Kasse ist. Vielmehr können auch Studierende zwischen den verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen wählen.
Der Studierendenbeitrag wird als Prozentsatz des BAföG-Höchstsatzes vom Gesundheitsministerium festgelegt und beträgt derzeit 87,38 Euro (Stand Okt. 2024) zuzüglich des kassenindividuellen Zusatzbeitrags, den die Krankenkassen von ihren Mitgliedern erheben können. (Quelle: BMG)
Der Beitrag zur Pflegeversicherung ist abhängig vom Alter der Versicherten und der Anzahl/dem Alter der Kinder und liegt für Studierende ohne Kind (Stand Okt. 2024) bei 29,07 € (bis 23 Jahre) bzw. 34,20 € (über 23 Jahre) (Quelle: TK)
Studierende, die neben dem Studium regelmäßig (unbefristet) mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten, werden als normale Arbeitnehmer*innen versichert und zahlen entsprechende (höhere) Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. (Quelle: DSW) Ausnahmen: Kurzfristige Ferienjobs (bis zu 70 Tage in der vorlesungsfreien Zeit) sind wie Minijobs versicherungsfrei, und wer nur in der vorlesungsfreien Zeit (höchstens 26 Wochen p.a.) mehr als 20 Stunden arbeitet, kann auch in der studentischen Krankenversicherung bleiben.
Studierende sind nach dem Ende der Familienversicherung längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres versicherungspflichtig. Eine Verlängerung ist in Ausnahmefällen bis maximal 36 möglich. (Bundessozialgericht 2014, Az. B 12 KR 17/12 R).
Wenn Studierende aus der „Pflichtversicherung“ rausfallen, müssen sie sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichern, was regelmäßig teurer ist (2024 mind. 220 bis 230 Euro inkl. Pflegeversicherung).
Privatversicherung und Beihilfeberechtigung
Die privaten Krankenkassen werben intensiv um die jungen, meist gesunden Kunden an den Unis. Auch bei privaten Krankenkassen gibt es besondere Studententarife. Diese sind niedriger als für gleich alte sonstige Versicherte, weil für Studierende noch keine Altersrückstellungen gebildet werden. Ansonsten sind die Tarife je nach Versicherungsunternehmen, Leistungsumfang, Vorerkrankungen und Geschlecht (Männer bekommen keine Kinder!) sehr unterschiedlich und liegen zwischen unter hundert und über 200 Euro monatlich.
Kinder von Beamt*innen
Kinder von Beamt*innen sind über ihre Eltern beihilfeberechtigt, d.h. ihre Eltern bekommen zwischen 50 und 80 Prozent der Krankheitskosten vom Dienstherrn erstattet. Nur für die verbleibenden Kosten müssen sie eine private Krankenversicherung abschließen. Auch hierfür können sie die günstigeren Studententarife der privaten Krankenversicherungen in Anspruch nehmen. Darauf werden sie aber in der Regel nicht vom Versicherungsunternehmen hingewiesen, sondern müssen sich meist selbst darum bemühen.
Die Beihilfeberechtigung besteht nur, solange die Eltern einen Anspruch auf Kindergeld haben, das heißt maximal bis zum vollendeten 25. Lebensjahr. Gleiches gilt für den Anspruch der Beamten auf Kinderzuschläge nach dem jeweiligen Landesbeamtenrecht.
Studierende „Beamtenkinder“ über 25 müssen den volle privaten Krankenversicherungsbeitrag bezahlen, weil sie nicht mehr beihilfeberechtigt sind und in die gesetzliche Krankenversicherung sie nicht mehr zurück kommen, wenn sie sich einmal zu Beginn des Studiums von der Versicherungspflicht haben befreien lassen.
Wer lange studiert, sollte besser in die GKV wechseln
Viele Ausbildungsgänge können nur schwer bis zum 25. Lebensjahr abgeschlossen werden. Das gilt nicht nur für lang dauernde Studienfächer wie Medizin. Es gilt auch für Menschen mit weniger gradlinigen Bildungsverläufen – Menschen, die erst mal eine Berufsausbildung absolviert oder ein längeres Auslandspraktikum gemacht haben, aus dem zweiten Bildungsweg kommen oder einfach nur einige Semester Wartezeit für den gewünschten Studienplatz überbrücken mussten.
Diejenigen, die absehen können, nicht bis zum 25. Lebensjahr abzuschließen, sind daher meist in der gesetzlichen Krankenversicherung besser aufgehoben, selbst wenn dies in den ersten Jahren des Studiums ein paar Euro im Monat mehr kosten sollte.