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Krankenversicherung für Studierende

Zu Beginn des Studiums müssen Studierende sich – neben allem anderen, was für sie neu ist – erst mal auch mit der Frage beschäftigen, welche Krankenversicherung sie brauchen und wollen.

Studentische Krankenversicherung und Familienversicherung

Falls beide Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind und die studierenden Kinder regelmäßig unter 385 € im Monat verdienen (oder in einem Minijob 450 €), sind die Kinder bis zum vollendeten 25. Lebensjahr beitragsfrei mitversichert. Studierende, die nicht über die Eltern versichert sind, sind in der „studentischen Krankenversicherung“ pflichtversichert. Das ist keine eigene Kasse, sondern ein bestimmter Status innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung.

Pflichtversicherung heißt nicht, dass man automatisch Mitglied einer bestimmten Kasse ist. Vielmehr können auch Studierende zwischen den verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen wählen. Der Studierendenbeitrag wird einmal jährlich vom Gesundheitsministerium festgelegt und ist bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich, z. Zt. 64.77 € im Monat. Er muss für das ganze Semester im Voraus gezahlt werden.

Für die Pflegeversicherung liegt der Beitrag für Studierende seit dem 1. Januar 2013 bei 12.24 Euro. Für kinderlose Studierende über 23 Jahre sind es 13.73 Euro.

Der Studierendenbeitrag kann man bis zum 14. Fachsemester, längstens bis zum vollendeten 30. Lebensjahr in Anspruch genommen werden, danach erhöht sich der Beitrag und ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich. Das Leistungsspektrum entspricht demjenigen aller gesetzlich Krankenversicherten.



Befreiung von der GKV irreversibel

Wer sich privat versichern will, muss bei einer gesetzlichen Krankenkasse einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht stellen. Dieser Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn des Studiums gestellt werden. Die Befreiung will aber gut überlegt sein, denn sie ist für den Rest des Studiums bindend. Man kann also nicht wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung, selbst wenn es sich als günstiger herausstellen sollte. Erst wenn man durch eigene Berufstätigkeit pflichtversichert wird, kommt man zurück in die gesetzliche Krankenkasse.

Intensive Werbung der PKV

Die privaten Krankenkassen werben intensiv um die jungen, meist gesunden Kunden an den Unis. Auch bei privaten Krankenkassen gibt es besondere Studententarife. Diese sind niedriger als für gleich alte sonstige Versicherte, weil für Studierende noch keine Altersrückstellungen gebildet werden. Ansonsten sind die Tarife je nach Versicherungsunternehmen, Leistungsumfang, Vorerkrankungen und vor allem Geschlecht (Männer bekommen keine Kinder!) sehr unterschiedlich und liegen zwischen unter hundert und über 200 Euro monatlich.

Kinder von Beamten: Besonderheiten bei Beihilfeberechtigung

Kinder von Beamtinnen und Beamten sind über ihre Eltern beihilfeberechtigt, d.h. ihre Eltern bekommen zwischen 50 und 80 Prozent der Krankheitskosten vom Dienstherrn erstattet. Für die verbleibenden Kosten müssen sie eine private Krankenversicherung abschließen. Hierfür können sie die günstigeren Studententarife der privaten Krankenversicherungen in Anspruch nehmen. Darauf werden sie aber in der Regel nicht vom Versicherungsunternehmen hingewiesen, sondern müssen sich meist selbst darum bemühen.

Die Beihilfeberechtigung besteht nur so lange die Eltern einen Anspruch auf Kindergeld haben. Die Bundesregierung hat das Höchstalter, bis zu dem Kindergeld und Kinderfreibetrag gewährt werden, vom vollendeten 27. auf das vollendete 25. Lebensjahr abgesenkt (Einzige Ausnahme: Grundwehrdienst und Zivildienst verlängern den Kindergeldanspruch). Lediglich für die, die im Jahr 2006 das 25. oder 26. Lebensjahr vollenden, bleibt es bei 27, für diejenigen, die 2006 das 24. Lebensjahr vollenden, fällt das Kindergeld erst mit Vollendung des 26. Lebensjahrs weg.

Studierende „Beamtenkinder“ müssen dann schon ab dem 25. Lebensjahr die volle private Krankenversicherung bezahlen, weil sie nicht mehr beihilfeberechtigt sind. In die gesetzliche Krankenversicherung kommen sie nicht mehr zurück. Für diejenigen, die spätestens im Sommersemester 2006 ein Studium aufgenommen haben, sind beim Bund und in manchen Bundesländern Vertrauensschutzvorschriften in den Beihilfeverordnungen in Vorbereitung. Hier sollten sich die betroffenen Eltern unbedingt bei ihrer Personalstelle erkundigen.

Wer lange studiert, sollte besser in die GKV wechseln

Viele Ausbildungsgänge können nur schwer bis zum 25. Lebensjahr abgeschlossen werden. Das gilt nicht nur für lang dauernde Studienfächer wie Medizin. Es gilt auch für Menschen mit weniger gradlinigen Bildungsverläufen – Menschen, die erst mal eine Berufsausbildung absolviert oder ein längeres Auslandspraktikum gemacht haben, aus dem zweiten Bildungsweg kommen oder einfach nur einige Semester Wartezeit für den gewünschten Studienplatz überbrücken mussten.

Diejenigen, die absehen können, nicht bis zum 25. Lebensjahr abzuschließen, sind daher meist in der gesetzlichen Krankenversicherung besser aufgehoben, selbst wenn dies in den ersten Jahren des Studiums ein paar Euro im Monat mehr kosten sollte. Nur so lange die Eltern noch Kindergeld bekommen, haben sie als Beamte auch Anspruch auf Kinderzuschläge – danach wird das Geld sowieso knapper.