Lieferkettengesetz verabschiedet
„Profitstreben darf Menschenrechte nicht aushebeln“
Die Gewerkschaften haben sich seit Jahren für ein Lieferkettengesetz eingesetzt, mit dem Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechten verpflichtet werden. Am 11. Juni wurde es im Bundestag verabschiedet.