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Bezahlung von Lehrerinnen und Lehrern

Lehrkräfte werden in Deutschland je nach Bundesland sehr unterschiedlich bezahlt. Die GEW beantwortet, wie sich das Gehalt unterscheidet, wie das Einstiegsgehalt aussieht und wann von Besoldung die Rede ist.

Gehalt und Besoldung – was ist das?

Grundsätzlich muss man bei der Bezahlung von Lehrkräften zwischen Beamtinnen und Beamten und Angestellten unterscheiden. Bei Beamtinnen und Beamten redet man zwar im allgemeinen Sprachgebrauch ebenfalls vom „Gehalt“, korrekt heißt es hier aber „Besoldung“, da sie rein rechtlich nicht für die Arbeit bezahlt, sondern für die Wahrnehmung eines Amtes alimentiert werden. Beamte erhalten also eine Art Unterhaltszahlung, die ihnen und ihrer Familie eine „amtsangemessene“ Lebenshaltung ermöglicht. Deshalb gibt es im Beamtenrecht weiterhin Kinderzuschläge, die im Tarifrecht abgeschafft sind.

Bei den Angestellten muss man berücksichtigen, dass sie sozialversicherungspflichtig sind, d.h. Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zu entrichten haben (zusammen knapp 20 Prozent vom Brutto). Hinzu kommt der Arbeitnehmeranteil an der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes. Beamtinnen und Beamte sind nicht sozialversicherungspflichtig, müssen aber ihren Anteil an einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung selbst tragen, der individuell verschieden hoch ist.

In den Bundesländern gibt es verschiedene Schulformen und die Lehrämter sind unterschiedlichen Besoldungsgruppen zugeordnet. Insbesondere gilt dies für die Schulformen der Sekundarstufe I, die teilweise nach A 12, teilweise nach A 13 besoldet werden. Weitere Infos hierzu finden sich auf der Seite zum Laufbahnrecht der Länder.

Die GEW fordert seit Jahrzehnten, dass alle wissenschaftlich ausgebildeten Lehrämter der Besoldungsgruppe A 13 zugeordnet werden, die auch für andere Akademiker*innen im öffentlichen Dienst gilt. Seit einigen Jahren führt sie hierzu die Kampagne JA13 durch. Inzwischen ist dieses Ziel im Osten und im Norden weitgehend erreicht, während der Süden und der Westen noch einen weiten Weg zu gehen haben – siehe hierzu die GEW-Kampagne JA13!

Einstiegsgehälter für Lehrkräfte nach dem 2. Staatsexamen

Stand: Januar 2024


Anmerkung: Nettowerte für Steuerklasse I ohne Kinder, ohne Kirchensteuer. Bei Beamt*innen angenommer Beitrag zur PKV 250 Euro. Angestellte Lehrkräfte in EG 11 inklusive Angleichungszulage von 105 Euro. Berlin inklusive Hauptstadtzulage von 150 Euro. 

Deutliche Unterschiede in der Bezahlung

Bei Lehrkräften ist der Beamtenstatus die Regel, die Beschäftigung als Angestellte eher die Ausnahme, z.B. bei befristeter Einstellung oder wenn „Verbeamtungshindernisse“ vorliegen (fehlende Ausbildung oder gesundheitliche Eignung, Bewerber zu alt, keine Planstelle usw.). Da die Bundesländer für das Besoldungsrecht zuständig sind, unterscheiden sich die Besoldungstabellen sowohl hinsichtlich der Zahlbeträge als auch der Zahl der Erfahrungsstufen und der Stufenlaufzeiten. Diese Unterschiede sieht man bereits im Vorbereitungsdienst / Referendariat, welches üblicherweise im Status einer/eines „Beamten/in auf Widerruf“ absolviert wird.

Angestellte Lehrkräfte der Länder werden bundesweit (außer Hessen) nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) bezahlt. Hier ist die Bezahlung nach "Entgeltgruppen" (je nach Tätigkeit) und innerhalb dieser nach "Stufen" (nach Berufserfahrung) gegliedert. In Hessen gilt ein eigener Tarifvertrag (TV-H), der ähnlich aufgebaut ist.

Für Angestellte bei kommunalen Arbeitgebern, zum Beispiel Lehrkräfte an kommunalen Schulen in Bayern, gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Die Zuordnung zu den Entgeltgruppen orientiert sich bei Lehrkräften am Beamtenrecht.

In der Downloadbox finden Sie die GEW-Faltblätter mit den aktuellen Entgelttabellen zum TV-L und zum TVöD. Faltblätter mit den Besoldungstabellen der 16 Bundesländer veröffentlichen die 16 GEW-Landesverbände.

Mithilfe der Gehalts- und Besoldungsrechner von oeffentlicher-dienst.info kann das eigene Netto-Einkommen berechnet werden. Die Abteilung Öffentlicher Dienst beim DGB Bundesvorstand veröffentlicht von Zeit zu Zeit Besoldungsreporte, in denen die Besoldung zwischen den Bundesländern sowie im Zeitauflauf vergleichen wird. Sie können in der „Bibliothek“ bei der DGB-Abteilung Öffentlicher dienst/Beamte heruntergeladen werden.

Höchste Erfahrungsstufe für Lehrkräfte

Stand: Januar 2024


Anmerkung: Nettowerte für Steuerklasse I ohne Kinder, ohne Kirchensteuer. Bei Beamt*innen angenommer Beitrag zur PKV 400 Euro. Angestellte Lehrkräfte in EG 11 inklusive Angleichungszulage von 105 Euro. Berlin inklusive Hauptstadtzulage von 150 Euro. 

Bei Fragen zur Bezahlung von Lehrerinnen und Lehrern helfen die GEW Landesverbände weiter.