Gehalt und Besoldung – was ist das?
Grundsätzlich muss man bei der Bezahlung von Lehrkräften zwischen Beamtinnen und Beamten und Angestellten unterscheiden. Bei Beamtinnen und Beamten redet man zwar im allgemeinen Sprachgebrauch ebenfalls vom „Gehalt“, korrekt heißt es hier aber „Besoldung“, da sie rein rechtlich nicht für die Arbeit bezahlt, sondern für die Wahrnehmung eines Amtes alimentiert werden. Beamte erhalten also eine Art Unterhaltszahlung, die ihnen und ihrer Familie eine „amtsangemessene“ Lebenshaltung ermöglicht. Deshalb gibt es im Beamtenrecht weiterhin Kinderzuschläge, die im Tarifrecht abgeschafft sind.
Bei den Angestellten muss man berücksichtigen, dass sie sozialversicherungspflichtig sind, d.h. Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zu entrichten haben (zusammen knapp 20 Prozent vom Brutto). Hinzu kommt der Arbeitnehmeranteil an der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes. Beamtinnen und Beamte sind nicht sozialversicherungspflichtig, müssen aber ihren Anteil an einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung selbst tragen, der individuell verschieden hoch ist.
In den Bundesländern gibt es verschiedene Schulformen und die Lehrämter sind unterschiedlichen Besoldungsgruppen zugeordnet. Insbesondere gilt dies für die Schulformen der Sekundarstufe I, die teilweise nach A 12, teilweise nach A 13 besoldet werden. Weitere Infos hierzu finden sich auf der Seite zum Laufbahnrecht der Länder.
Die GEW fordert seit Jahrzehnten, dass alle wissenschaftlich ausgebildeten Lehrämter der Besoldungsgruppe A 13 zugeordnet werden, die auch für andere Akademiker*innen im öffentlichen Dienst gilt. Seit einigen Jahren führt sie hierzu die Kampagne JA13 durch. Inzwischen ist dieses Ziel im Osten und im Norden weitgehend erreicht, während der Süden und der Westen noch einen weiten Weg zu gehen haben – siehe hierzu die GEW-Kampagne JA13!