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Digitale Grundrechte

Die Digitalisierung berührt fundamentale Grundrechte wie Datenschutz, Persönlichkeitsrechte, Meinungsfreiheit und Teilhabe. Wie stehst du zu digitalen Grundrechten?

Digitale Geräte wie Smartphones sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Halten die Grundrechte Schritt? (Foto: Shutterstock/GEW)

Datamining und Algorithmen vermessen die Welt und das Leben bis in die letzten Winkel. Dies wird unter dem Stichwort Datafizierung öffentlich diskutiert. Im Bildungsbereich hat die Diskussion aber gerade erst begonnen. Wir sind interessiert an deiner Meinung!

„Die Digitalisierung berührt Grundrechte wie Datenschutz, Persönlichkeitsrechte, Meinungsfreiheit und Teilhabe im Bildungsbereich“, erklärt die GEW. Auch im digitalen Zeitalter müssen hierfür die Prämissen stimmen. Deshalb kämpft die GEW für Selbstbestimmung, Mitgestaltung der Gesellschaft, Schutz und Wohlbefinden von Lernenden und Lehrenden!

Die GEW will die Grundrechte in der digitalisierten Welt stärken. Ziel ist ein gemeinsames Verständnis für Rechte in einem inklusiven, diskriminierungsfreien Bildungssystem. Mit einem Plakat werben wir für zehn Vorschläge, die wir künftig mit unseren Landesverbänden und Bildungseinrichtungen vor Ort diskutieren wollen – und mit dir.

Vorschlag: Grundrechte für Lernende und Lehrende

  • Jede*r hat das Recht auf den Schutz der eigenen Daten und Achtung der Privatsphäre.
  • Jede*r hat das Recht auf eine umfassende Bildung, die ein selbstbestimmtes Leben in der digitalen Welt ermöglicht.
  • Jede*r Lernende hat das Recht auf „unbeobachtete Räume“, auf nicht-standardisierte und nicht-algorithmisierte Lernräume und -wege.
  • Jede*r hat das Recht auf einen kostenfreien, auch in der Freizeit nutzbaren Internetzugang in öffentlichen Bildungseinrichtungen und/oder anderen öffentlichen Einrichtungen.
  • Jede*r Lernende in öffentlichen Bildungseinrichtungen hat das Recht auf nicht-kommerzielle Bildung, also insbesondere auch das Recht auf Schutz der eigenen Daten vor kommerzieller Verwertung.
  • Jede*r darf über seine Daten selbst bestimmen.
  • Jede*r hat das Recht auf Mediensparsamkeit und informationelle Selbstbestimmung und darf daraus keine Nachteile oder Sanktionen im Bildungsprozess erfahren.
  • Jede*r hat das Recht auf Offenlegung der Kriterien für datafizierte Entscheidungen, die das eigene Lernen oder auch die eigene Bildungslaufbahn betreffen.
  • Alle haben das Recht auf Vergessenwerden. Datenspuren aus der Vergangenheit dürfen die zukünftige Bildungs- und Berufsbiografie nicht negativ beeinflussen. Jede*r hat das Recht auf einen Neuanfang und eine zweite Chance.
  • Jede*r hat das Recht, durch eine geeignete Stelle gehört zu werden, was die Umsetzung dieser Grundrechte durch Lehrende, Erziehende, Bildungsinstitutionen und Bildungsbehörden betrifft.

Du bist gefragt!

Teilst Du die hier vorgeschlagenen Grundrechte? Fehlt etwas? Geht eine Forderung zu weit? Oder nicht weit genug? Wir freuen uns auf deinen Beitrag und eine angeregte Debatte!

Digitale Grundrechte – Meinung