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Auf Augenhöhe arbeiten und verdienen

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit

Das fordert die GEW bei der Tarifrunde 2021 für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L): Gleicher Lohn für gleiche Arbeit.

Angestellte und verbeamtete Lehrkräfte verdienen unterschiedlich viel. Das liegt zum einen daran, dass Angestellte, anders als die verbeamteten Kolleginnen und Kollegen, hohe Arbeitnehmeranteile für die Sozialversicherung aufbringen müssen. Zum anderen liegt das auch an der schiefen Zuordnung der Entgeltgruppen zu den Besoldungsgruppen. Denn nur die oberen drei Besoldungs- und Entgeltgruppen sind parallel. Das bedeutet, die EG 13 einer angestellten Lehrkraft ist der A 13 der Beamtinnen und Beamten zugeordnet. Ab der A 12 ist die Zuordnung aber schief. Wird eine verbeamtete Lehrkraft nach A 11 besoldet ist eine angestellte Lehrkraft, die mit gleicher Qualifikation dieselben Tätigkeiten ausübt, in der EG 10 eingruppiert. Diese Schieflage wird derzeit über die Angleichungszulage versucht zu lösen. Diese ist jedoch nur ein Zwischenschritt. Wir brauchen die vollständige Paralleltabelle!