Chronologie der Föderalismusreform
Drei Jahre lang rangen Bund und Länder um die größte Verfassungsreform seit Bestehen der Bundesrepublik. Nachfolgend eine Chronologie der Ereignisse – der Weg des Reformpakets vom Einsetzen der Föderalismuskommission bis zum Inkrafttreten im Sommer 2006
15. Oktober 2003: Der Bundestag beschließt die Einsetzung der Föderalismuskommission von Bundestag und Bundesrat, die sich aus Mitgliedern der beiden Kammern und – allerdings nur in beratender Funktion – Vertretern der Bundesregierung zusammensetzt. Am 17. Oktober stimmt auch der Bundesrat der Bildung der Föderalismuskommission zu.
7. November 2003: Konstituierende Sitzung der Föderalismuskommission. Vorsitzende sind der bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) und der damalige SPD-Chef Franz Müntefering. Bis Ende 2004 sollen die Verhandlungen abgeschlossen sein, sie gestalten sich jedoch schwierig.
6. Mai 2004: Ein erster Durchbruch: Die Länder bieten an, die Zahl der im Bundesrat zustimmungsbedürftigen Gesetze zu reduzieren, wollen dafür aber mehr Kompetenzen im Bildungsbereich und beim Beamtenrecht.
4. Dezember 2004 : Zwischen Bund und Ländern kommt es in Bezug auf die Hochschulkompetenzen zum offenen Streit.
17. Dezember 2004: Die Verhandlungen scheitern, obwohl sich kurz zuvor noch ein Kompromiss abgezeichnet hatte. Grund: unüberbrückbare Differenzen zwischen rot-grüner Bundesregierung und der überwiegend CDU-geführten Bundesländer in der Bildungspolitik.
19. März 2005: Bayerns Ministerpräsident Stoiber legt einen Kompromissvorschlag vor, in dem der Bund zusätzliche Kompetenzen im Bildungsbereich bekommen soll. Die SPD begrüßt diesen Vorschlag.
14. April 2005: Stoiber und Müntefering vereinbaren neue Beratungen über die Föderalismusreform. Nachdem der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) jedoch Neuwahlen ankündigt, wird das Vorhaben auf Eis gelegt.
7. November 2005: Bei den Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD einigen sich die Parteispitzen auf ein gemeinsames Modell der Föderalismusreform. Auch bei den bis zuletzt umstrittenen Fragen im Bildungs- und Umweltbereich wird eine Einigung erzielt. In Einzelpunkten gibt es jedoch Differenzen zwischen Bund und Ländern.
16. Februar 2006: Große Koalition und Länder einigen sich auf ein Modell zur Föderalismusreform, mit dem die Zahl der zustimmungspflichtigen Gesetze im Bundesrat reduziert wird. Im Gegenzug erhalten die Länder zusätzliche Kompetenzen, etwa in der Bildung.
25.02.2006: Der Rechtsausschuss führt gemeinsam mit dem Bundesrat öffentliche Anhörungen zur Föderalismusreform durch.
6. März 2006: Koalitionsfraktionen, Kabinett und Ministerpräsidenten beraten in Berlin über die Einigung und stimmen dem Reformpaket zu. Damit wird der Startschuss für die Beratungen in Bundestag und Bundesrat gegeben.
10. März 2006: Das Föderalismusreform-Paket aus Grundgesetzänderung und 14 Einzelgesetzen wird erstmals in Bundestag und Bundesrat beraten. Wenn es nach den Plänen der Großen Koalition geht, soll die Reform noch vor der Sommerpause verabschiedet werden.
15. Mai 2006: Start der gemeinsamen Anhörung von Bundestag und Bundesrat zu den Gesetzentwürfen. Bis zum 2. Juni äußern sich mehr als 100 Experten - unter ihnen auch GEW-Chef Ulrich Thöne - zu den geplanten Neuregelungen. Zu den Hauptkritikpunkten zählt das Kooperationsverbot, das Finanzhilfen des Bundes im Bildungsbereich ausschließt.
26. Juni 2006: Die Koalitionsspitzen einigen sich auf einen ersten Kompromiss beim Kooperationsverbot im Hochschulbereich, der es dem Bund auch künftig erlaubt, die Hochschulen finanziell zu fördern.
27. Juni 2006: Bei Probeabstimmungen in der SPD-Fraktion verweigern rund 40 Abgeordnete dem Kompromisspaket ihre Zustimmung. Da die große Koalition im Bundestag nur über 38 Stimmen mehr verfügt als für die erforderliche Zweidrittelmehrheit notwendig, bleibt es spannend.
28.Juni.2006: Rechtsausschuss beschließt mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD gegen die Voten der parlamentarischen Opposition und zwei Stimmen aus den Reihen der SPD Grundgesetzreform.
30. Juni 2006: Der Bundestag beschließt die Föderalismusreform mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit. Für das Gesetzespaket stimmen 428 Abgeordnete, dagegen votieren 162 Parlamentarier, drei enthalten sich.
7. Juli 2006: Die Föderalismusreform steht im Bundesrat zur Abstimmung an. Auch hier ist eine Zweidrittelmehrheit notwendig, damit das Grundgesetz in rund 40 Punkten geändert werden kann. Die umfangreichste Verfassungsreform seit Gründung der Bundesrepublik soll „am Tag nach der Verkündigung" des Gesetzes in Kraft treten.
1. September 2006: Die Bestimmungen der Föderalismusreform zur Neuordnung der bundesstaatlichen Ordnung treten in Kraft.
15. Dezember 2006: Eine 32-köpfigen Kommission zur Ausarbeitung einer Föderalismusreform-II soll eingesetzt werden. Bundestag und Bundesrat entsenden jeweils 16 Mitglieder sowie 16 Stellvertreter in die Kommission. Von den vom Bundestag entsandten Mitgliedern gehören vier der Bundesregierung an. Fast alle Länder haben ihre Regierungschefs in die Kommission entsandt.
1. März 2007: Die Reform der Föderalismus wird fortgesetzt. Bundestag und Bundesrat haben am 15. Dezember 2006 beschlossen, eine gemeinsame Kommission zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen (kurz Föderalismuskommission II) einzusetzen.
8. März 2007: Föderalismuskommission II hat sich konstituiert. Die Kommission hat den Auftrag, Vorschläge zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen zu erarbeiten. Die Empfehlungen sollen dazu führen, die Eigenverantwortung der Gebietskörperschaften und deren aufgabengerechte Finanzausstattung zu stärken. (Themen sind u.a.: Vorbeugung und Bewältigung von Haushaltskrisen, Aufgabenkritik und Setzung von Standards, Entbürokratisierung und Effizienzsteigerung unter anderem durch die Entflechtung von Aufgaben in der öffentlichen Verwaltung, Stärkung der den Aufgaben entsprechenden Finanzausstattung und der Eigenverantwortung der Gebietskörperschaften, verstärkte Zusammenarbeit und Möglichkeiten eines erleichterten freiwilligen Zusammenschlusses von Ländern sowie schließlich die Bündelung fachpolitischer Leistungen und Auswirkungen auf die Bund-Länder-Finanzbeziehungen.)