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Studienkonten

Von ihren „Erfindern“ als ein Instrument bezeichnet, um die Studiengebührenfreiheit des Erststudiums zu sichern, bedeuten Studienkonten dennoch de facto die Einführung von Studiengebühren.

Ziel und Funktionsweise

Studienkonten werden von ihren "Erfindern" als ein Instrument bezeichnet, um die Studiengebührenfreiheit des Erststudiums zu sichern, und als ein wesentlicher Schritt zu mehr Studiengerechtigkeit und bildungspolitischer Chancengleichheit (siehe z.B. Minister Zöllner in Rheinland-Pfalz 2004).

Von einem zu Studienbeginn vorhandenen Studienguthaben des Studierenden auf dem Studienkonto u.a. für den gebührenfreien Erwerb eines ersten berufsqualifizierenden Studienabschlusses werden für jedes Semester, in dem man immatrikuliert ist, genau definierte Beträge abgebucht. Ist das Studienguthaben erschöpft und greift auch kein Ausnahmentatbestand oder die Härtefallregelung, entsteht eine Gebührenpflicht für jedes weitere Semester, in dem man eingeschrieben ist. Nach einem Studium ggf. noch vorhandene Restguthaben können Studium in einem weiteren Studiengang oder für weiterbildende Studien eingesetzt werden.

In Rheinland-Pfalz gibt es Studienkonten seit dem Wintersemester 2004/05, der im Mai 2011geschlossene Koalitionsvertrag zwischen SPD und Bündnis 90/Die Grünen sieht ihre Abschaffung vor. in Nordrhein-Westfalen sind Studienkonten zunächst eingeführt und nach dem Regierungswechsel zu CDU und FDP durch direkte Studiengebühren ersetzt worden, letztere wurden dann 2011 abgeschafft.

GEW-Positionen

Die GEW lehnte und lehnt Studiengebühren ab und befaßte sich mehrmals auf verschiedenen Ebenen mit den Studienkontenmodellen:

Der Hauptvorstand der GEW beschloss im November 2002 die Ablehnung von Studienkonten und Studiengebühren. Hervorgehoben wurde, dass auch Studienkonten die Einführung von Studiengebühren bedeuten. Der Beschluss im Wortlaut: "Der Hauptvorstand setzt sich weiterhin für die
generelle Gebührenfreiheit des Hochschulstudiums ein.

Studienkontenmodelle, wie sie beispielsweise in Rheinland- Pfalz diskutiert werden, bedeuten die faktische Einführung von Studiengebühren. Der Hauptvorstand lehnt Studienkontenmodelle aus sozial- und wissenschaftspolitischen Gründen ab."

Die GEW Rheinland-Pfalz nahm bereits im Rahmen der Novellierung des Landeshochschulgesetzes ausführlich zur Einrichtung von Studienkonten Stellung und äußerte sich im Februar 2004 erneut in einer Stellungnahme zum Entwurf einer Landesverordnung über die Einrichtung und Führung von Studienkonten. Die GEW Berlin lehnte im Dezember 2003 ein vom Wissenschaftssenator vorgeschlagenes und später wegen eines Parteitagsbeschlusses der mitregierenden damaligen PDS nicht eingeführtes Studienkonten-Modell ab