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Stipendien

Im Unterschied zum BAföG brauchen Stipendien in der Regel nach dem Studium nicht teilweise zurückgezahlt werden. Daher sind sie für viele Studierende eine Alternative.

Der Stipendienlotse des BMBF ist eine interaktive Plattform, um anhand von Wunschkriterien ein geignetes Stipendium zu finden. Die umfassende Stipendiendatenbank lässt sich nach vielen verschiedenen Kriterien durchsuchen.

Stipendien der Begabtenförderwerke

In der Regel für gesellschaftlich engagierte und leistungsstarke Studierende vergeben zwölf vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützte Begabtenförderungswerke Stipendien. Erklärtes Ziel des BMBF in der Wahlperiode des Bundestages bis 2009 war die Erhöhung der Zahl der StipendiatInnen auf ca. 1 Prozent der Studierenden an Hochschulen der BRD. Daher wurden die Stipendienmittel für die Begabtenförderungswerke mehrere Jahre lang erhöht. Zu den vielen unterschiedlichen Stipendiengebern zählt die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung (HBS). Eine Besonderheit der HBS ist die Böckler-Aktion Bildung. Über diese können sich Schülerinnen und Schüler bewerben, die studieren möchten, sozial engagiert sind und Anspruch auf den BAföG Höchstsatz haben.

Erklärtes Ziel des BMBF in der Wahlperiode des Bundestages bis 2009 war die Erhöhung der Zahl der StipendiatInnen auf ca. ein Prozent der Studierenden an Hochschulen der BRD. Daher wurden die Stipendienmittel für die Begabtenförderwerke mehrere Jahre lang erhöht. Zu den vielen unterschiedlichen Stipendiengebern zählt die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung (HBS).

Deutschlandstipendien

Für die Bundestagswahlperiode 2009-13 initiierte die neue Bundesregierung ein bundesweites Stipendienprogramm, das ab dem Sommersemester 2011 wirksam geworden ist. Der Gesetzentwurf hierzu wurde am 21.4.2010 vom Bundeskabinett beschlossen, am 9.6.2010 gab es dazu eine Anhörung im zuständigen Ausschuss des Bundestages, zu der Andreas Keller eine Stellungnahme der GEW erarbeitete. Mittelfristig soll der Anteil der Stipendiatinnen und Stipendiaten unter den Studierenden bundesweit auf zehn Prozent erhöht werden. Die GEW steht dem „nationalen Stipendienprogramm“ grundsätzlich ablehnend gegenüber. Vorrang sollte eine strukturelle Erneuerung der Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) haben. Gleichwohl nahm die GEW am 2.3.2010 auch zu Einzelheiten des von der Bundesregierung als Referentenentwurf vorgelegten Gesetzentwurfs für ein „Gesetz zur Schaffung eines von Bund, Ländern und privat finanzierten nationalen Stipendienprogramms“ Stellung und am 31.5.2010 zum in den Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf. Nachdem es wegen der beabsichtigten Beteiligung der Länder an der Finanzierung zunächst Widerstände gegeben hatte, stimmte der Bundesrat schließlich am 9.7.2010 dem Programm zu, nachdem die Bundesregierung in letzter Minute zugesichert hatte, den Länderanteil an der Finanzierung mit zu übernehmen. Da die geplante BAföG-Erhöhung am selben Tag vom Bundesrat zunächst auf Eis gelegt worden war, bezeichnete die GEW die Entscheidungen des Bundesrates als skandalös. Insbesondere wird seitens der GEW der Einfluss privater Wirtschaftsunternehmen auf das Programm bemängelt, das jetzt unter dem Namen „Deutschlandstipendium“ läuft. Am 18.10.2010 positionierte sich die GEW auch zur Verordnung der Bundesregierung zur Durchführung des Stipendienprogramm-Gesetzes (Stipendienprogramm-Verordnung - StipHV). Die GEW kritisierte u.a. die Bindung des Stipendiums an eine Hochschule, da so der Mobilität der Studierenden entgegengewirkt und die Anliegen der Studienreform im Europäischen Hochschulraum (Bologna-Prozess) untergraben wird, und dass die Stipendien jeweils nur für ein Jahr vergeben werden. Dadurch gibt es keinerlei mittelfristige Planungssicherheit für die Studierenden.

Da sich zeigte, dass längst nicht alle Hochschulen die zur Verfügung stehenden Mittel für Stipendien ausschöpften/ ausschöpfen konnten, legte das BMBF 2012 den Entwurf für eine „Erste Verordnung zur Änderung der Stipendienprogramm-Höchstgrenzen-Verordnung“ vor. Auch hierzu nahm die GEW am 6.7.2012 kritisch Stellung.

Aufstiegsstipendien

Studierende, die bereits über Berufserfahrung verfügen und eine Hochschule besuchen, können seit 2008 ein Aufstiegsstipendium erhalten. Unter den Stipendiaten sind viele, die ihre Hochschulzulassung nicht über das klassische Abitur erlangt haben, sondern über eine Berufsausbildung oder spezifische Aufnahmeverfahren der einzelnen Hochschulen.

Stipendien privater Fördereinrichtungen

Neben den vom BMBF finanzierten Stipendien gibt es auch solche von privaten Stiftungen.