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DigitalPakt Schule

Fünf Milliarden Euro stellt der Bund den Schulen für digitale Infrastruktur zur Verfügung. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Doch das Geld wird nicht reichen.

Über den DigitalPakt Schule soll der Bund über einen Zeitraum von fünf Jahren insgesamt fünf Milliarden Euro für die digitale Infrastruktur an Schulen zur Verfügung stellen, davon 3,5 Milliarden Euro noch in dieser Legislaturperiode. Finanziert werden soll der DigitalPakt aus dem Digitalinfrastrukturfonds. Die Bundesregierung hat die Errichtung dieses Sondervermögens bereits auf den Weg gebracht. Die Länder bringen zusätzlich einen finanziellen Eigenanteil ein. Zusammengenommen stehen dementsprechend insgesamt mindestens 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Die GEW hat Empfehlungen zur Umsetzung in den Bundesländern formuliert.

In vielen Schulen kommt veraltete Technik zum Einsatz. Mit dem Geld aus dem DigitalPakt soll damit Schluss sein.

Der Bundesrat hatte eine entsprechende Grundgesetzänderung noch im Dezember 2018 gestoppt, weil die Länder nicht erneut das Kooperationsverbot gelockert sehen wollten und es ihnen zu weit ging, dass sie die Investitionen des Bundes um Landesmittel in gleicher Höhe ergänzen sollten. Insbesondere die finanzschwächeren Länder fürchteten in diesem Zusammenhang eine Benachteiligung. Daraufhin wurde der Vermittlungsausschuss angerufen. Die Einigung über die Grundgesetzänderung macht der Bund allerdings zur Bedingung für den DigitalPakt Schule.

Im Vermittlungsausschuss einigten sich Bund und Länder schließlich am 20. Februar 2019. In dem vereinbarten Kompromiss verzichtet der Bund auf eine bis dahin geforderte 50/50-Finanzierung bei zukünftigen Bundeshilfen. Stattdessen wurde lediglich festgeschrieben, dass der Bund die Mittel zusätzlich zu eigenen Mitteln der Länder bereitstellt. Ein weiterer Streitpunkt waren mögliche Kontrollrechte des Bundes zur Verwendung der Gelder. Schlussendlich wurde vereinbart, dass die Bundesregierung zur Gewährleistung der zweckentsprechenden Mittelverwendung Berichte und anlassbezogen die Vorlage von Akten verlangen kann. Des Weiteren wird präzisiert, dass die Gelder für die kommunale Bildungsinfrastruktur verwendet werden. Der Kompromissvorschlag wurde medial größtenteils als ein Nachgeben des Bundes gewertet. Im Vermittlungsausschuss wurde der Vorschlag einstimmig beschlossen. Auch Bundestag und Bundesrat haben dieser Grundgesetzänderung zugestimmt mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit zugestimmt.

So fließt das Geld in die Schulen

Nach den Beschlüssen durch Bundestag und Bundesrat kann es an die Umsetzung des DigitalPakts Schule gehen. Bund und Länder haben dazu parallel bereits über eine Verwaltungsvereinbarung verhandelt. Jedes Land wird demnach eine eigene, mit dem Bund abgestimmte Förderrichtlinie herausgeben, die die Einzelheiten der Förderung festlegt, unter anderem auch den Zeitpunkt, ab dem Anträge gestellt werden können. Zuständig für die Mittelbeantragung sind nicht die Schulen selbst, sondern die jeweiligen Schulträger, die beim jeweiligen Bundesland entsprechend der von ihren Schulen gemeldeten Bedarfe die Gelder beantragen.

Nach Informationen des BMBF sieht der aktuelle Entwurf für die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern zu Fördergegenständen und Bedingungen vor, dass spezielle digitale Arbeitsgeräte förderfähig sein werden, die in der beruflichen Ausbildung benötigt werden (zum Beispiel VR-Brillen für das Erlernen der Bedienung von Maschinen), sowie standortgebundene Anzeigegeräte in Schulen (zum Beispiel interaktive Tafeln). Klassensätze mobiler Endgeräte wären dem Entwurf zufolge nur in Ausnahmefällen förderfähig (spezielles pädagogisches Konzept und eine bereits vollständig vorhandene Infrastruktur, der Anteil der Fördermittel für digitale Endgeräte darf 20% aller Fördermittel für einen Schulträger nicht überschreiten).

Aus Sicht der GEW ist es zunächst erfreulich, dass im Vermittlungsausschuss eine schnelle Einigung zwischen Bund und Ländern erzielt werden konnte. Nun müssen eine zeitnahe Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern sowie die Verabschiedung von Förderrichtlinien durch die Länder folgen.

Das wird jetzt wichtig

Die GEW empfiehlt den Ländern, im Rahmen ihrer Programmsteuerung des DigitalPakts Schule folgende Bedingungen einzuhalten:

  • Die Umsetzung des DigitalPakts Schule darf nicht die einseitige Anpassung der Schulen an die technischen Möglichkeiten und die Digitalisierung der Lernprozesse sein, sondern die Nutzung der Technik zur Umsetzung des pädagogischen Konzepts einer Schule ermöglichen (Primat der Pädagogik). Schulen erhalten die notwendige Zeit und Unterstützung, umfassende Medienkonzepte zu diskutieren, zu entwickeln und einzuführen, denn es geht darum, digitale Medien sinnvoll und nicht um ihrer selbst willen in den Unterrichtsfächern einzusetzen. Hierzu gehört eine auskömmliche Systemzeit, d.h. Stundenermäßigung für die Schulentwicklung sowie ausreichende Fortbildungsangebote, wobei auch für die Umsetzung der angeeigneten Kompetenzen in der schulischen Praxis zeitliche Ressourcen zur Verfügung stehen müssen.
  • In den Ländern ist ein sinnvolles Procedere zu beraten und festzulegen, das eine Mitgestaltung der jeweils zu entwickelnden Richtlinie zur Umsetzung des DigitalPaktes ermöglicht.
  • Die Ausstattung der Schulen muss die gebotene Leistungsfähigkeit der Netzanbindung und die Nachhaltigkeit der Investitionen im Hinblick auf die zukünftigen technologischen Entwicklungen (Cloudcomputing im Rahmen einer möglichen Landescloud, Virtual reality etc.) gewährleisten. Den Schulen muss bei Fragen der Ausgestaltung ihrer pädagogischen IT-Infrastruktur und der Nutzung von Softwareprodukten umfassender Spielraum auf Grundlage ihrer Konzepte gewährt werden.
  • Die Lernmittelfreiheit ist auszuweiten. Sowohl die Lernenden (Geräte der Schüler/innen) als auch die Lehrenden (Dienstgeräte) sind mit entsprechender Technik auszustatten. Für die zweite Gruppe muss das Prinzip „dienstliche Tätigkeit – dienstliche Arbeitsmittel“ gelten.
  • Hinsichtlich der Lernplattformen, der Geräte der Schüler/innen sowie der Dienstgeräte der Lehrer/innen sind Mindeststandards vorzugeben, die den Datenschutz, die Persönlichkeitsrechte der Lernenden und Lehrenden sowie den Arbeits- und Gesundheitsschutz wahren als auch unerwünschte Aspekte wie Cybermobbing verhindern. Zudem sind die Mitbestimmungsrechte der Personalräte auf allen Stufen bei der Einführung und Erweiterung von Lernplattformen umfassend zu beachten, insbesondere um die Entgrenzung von Arbeit sowie eine Überwachung der Arbeitsleistung zu vermeiden.
  • Insbesondere die Administration der Hard- und Software darf nicht von Lehrkräften „on top“ oder mit nicht ausreichender Freistellung geleistet werden. Hierfür sollte entweder Personal von den Kommunen oder dem Land zusätzlich beschäftigt oder es müssen Lehrkräfte bedarfsgerecht freigestellt und regelmäßig fortgebildet werden. Sowohl die Fortbildungsmaßnahmen als auch die Administration müssen in öffentlicher Verantwortung und Durchführung bleiben.
  • In den Bundesländern initiierte landesweite Kommunikations- und Lernplattformen sind als landeseigene Bildungsclouds zu entwickeln. Sie müssen die Administration vereinfachen sowie den Aufwand des Datenschutzes reduzieren und Rechtssicherheit gewährleisten. Die jeweilige Bildungscloud steht allen Schulen und Schulformen zur Verfügung und wird in den Schulen nach Mitbestimmung durch den jeweils zuständigen Personalrat bzw. nach Beschluss der zuständigen schulischen Gremien eingeführt. Grundlage der landesweiten Einführung sollte eine Dienstvereinbarung mit der oder den Stufenvertretungen des Personalrates auf Landesebene sein. Die Verwaltung der Nutzer/innendaten bleibt hoheitliche Aufgabe des Landes. Im Sinne der Datensparsamkeit muss die Verarbeitung von Nutzer/innendaten auf ein Minimum beschränkt werden. Eine umfassende Sammlung, Aggregierung, Analyse und Auswertung von Daten im Sinne des „learning analytics“-Ansatzes muss ausgeschlossen werden.
  • Es muss gewährleistet sein, dass die Umsetzung des DigitalPakts und die Nutzung digitaler Medien in den Schulen wissenschaftlich begleitet und evaluiert wird, um Gestaltungsspielräume zu erkennen und Fehlentwicklungen zu identifizieren und zu korrigieren.

Weitere Informationen zu Hintergründen und Umsetzung des DigitalPakt Schule gibt es auf den Informationsseiten des BMBF.