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Arbeitszeit und Unterrichtszeit

Bei Lehrerinnen und Lehrern wird die Arbeitszeit nicht wie sonst üblich als Wochenarbeitszeit festgelegt. Der Dienstherr legt lediglich die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden fest.

Die Unterrichtszeit der Lehrkräfte (Deputat oder Pflichtstunden) wird als Erlass oder Verordnung vom Dienstherrn / Arbeitgeber alleine entschieden. Sie gilt nicht nur für Beamtinnen und Beamte, sondern auch für angestellte Lehrkräfte. Der Grund: Im Tarifvertrag für die Länder TV-L steht zur Arbeitszeit der Lehrkräfte nur, dass die einschlägigen Regelungen für vergleichbare Beamtinnen und Beamte gelten. Das war schon im alten BAT (Bundesanstellten-Tarifvertrag) so, der von 1961 bis 2006 für angestellte Lehrkräfte galt. Bisher ist es der GEW nicht gelungen, das zu ändern. 

Neben dem Unterricht haben Lehrkräfte noch viele andere Aufgaben zu verrichten, darunter Vor- und Nachbereitung des Unterrichts, Vorbereitung und Korrektur von Klassenarbeiten / Klausuren und ähnlichen Leistungsnachweisen, Konferenzen, Klassenfahrten, Eltern- und Schülergespräche und vieles mehr. Wie lange sie hierfür brauchen ist in Deutschland – anders als in vielen europäischen Nachbarländern - gewissermaßen „ihr Problem“. Allerdings haben Gerichte anlässlich von Erhöhungen des Unterrichtsdeputats deutlich geschrieben, dass der Dienstherr bei der Erhöhung der Deputate eine Verschlechterung der Qualität billigend in Kauf nimmt.

Die Unterrichtsverpflichtung unterscheidet sich je nach Schulform, hinzu kommen „Ermäßigungstatbestände“ wie die Übernahme weiterer Pflichten oder Ermäßigungen wegen Alter oder Schwerbehinderung. Darüber hinaus gibt es Unterschiede zwischen den Bundesländern. Im Zuge der Dienstrechts- oder Lehrerbildungsreformen ist in den vergangenen Jahren in mehreren Ländern auch die Möglichkeit geschaffen worden den Vorbereitungsdienst in Teilzeit zu leisten. Unter den Links finden sich die einschlägigen Verordnungen der Bundesländer zur Unterrichtsverpflichtung sowie ländervergleichenden Übersichten der GEW.

Baden-Württemberg bis Bremen

Schulart Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen

Grundschule

28

28

28

27

28

Hauptschule

27

27

 

 

 

Realschule

27

24-28
(je nach Fach)

 

 

 

Sonstige Schulen der Sek I.

27
(hD:25)
(Gemein.schule)

 

 

25
(Oberschule)

27(Sek.I)
25(Sek.II) (Oberschule)

Gymnasium

25
(gD:27)
 

23 – 27
(je nach Fach)

26

25

27 (Sek.I) /
25 (Sek.II)

Gesamtschule

 

 

26
(Integrierte Sekundarschule)

25

27(Sek.I)
25(Sek.II) (integrierte GS)

Förderschule
(ohne Fachlehrkräfte)

26

26

27

25
(Schwerpunkt geistige Entwicklung: 19 + 11 Zeitstunden Ganztag)

27

Berufliche Schulen
(ohne Fachlehrkräfte)

25

23 - 27
(je nach Fach)

25/26

25

25

Arbeitszeit Beamte allgemein

41

40 - 42

40

40

40

 

Hamburg bis Nordrhein-Westfalen

Schulart Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen

Grundschule

Keine festen Pflichtstunden.
Faktorisierte Arbeitszeit, dadurch unterschiedliche Unterrichtsverpflichtung je nach Schulform, Fächern, Schulstufen und besonderen Aufgaben in der Schule.
Unterrichtsverpflichtung zwischen 20 bis zu 30 Unterrichtsstunden wöchentlich.

28,5 27,5 28 28

Hauptschule

26,5   27,5 28

Realschule

26,5   26,5 28

Sonstige Schulen der Sek I.

  27
(Regionale Schule)
25,5
(Oberschule)
25,5
(Gemeinsch.schule)

Gymnasium

25,5
(>8 Std. Sek.II: 24,5)
 
27 23,5 25,5

Gesamtschule

25,5
(integrierte GS)
(>8 Std. Sek.II: 24,5)

27 24,5 25,5

Förderschule
(ohne Fachlehrkräfte)

25,5 27 26,5 27,5

Berufliche Schulen
(ohne Fachlehrkräfte)

24,4 27 24,5 25,5

Arbeitszeit Beamte allgemein

40 41 40 40 41

 

Rheinland-Pfalz bis Thüringen

Schulart Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen

Grundschule

27,8

28,5

27

27

28

27

Hauptschule

27

 

 

 

 

 

Realschule

 

 

 

 

 

 

Sonstige Schulen der Sek I.

27
(Realschule plus)

27
(Erweiterte Realschule)

26
(Oberschule)

25
(Sekundarschule)

27
(Gemeinschafts-S.)

26
(Regelschule)

Gymnasium

24

26/25

26

25

25,5/27

23-26

Gesamtschulen

27/24

27/25
(Gemeinschaftsschule)

 

25
(Gemeinschaftsschule)

27 (Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe)

23-26

Förderschule
(ohne Fachlehrkräfte)

27

27

25/32

25

27 (Förderzentren)

25

Berufliche Schulen
(ohne Fachlehrkräfte)

24

25,5

26/28

25/27

28/25,5

23-27

Arbeitszeit Beamte allgemein

40

40

40

40

41

40