Tipps und Hinweise
Ein mehrjähriger Aufenthalt in einem fremden Land ist ein tiefer Einschnitt im Leben. Was ist zu beachten, um die Zeit im Ausland gut vorzubereiten und sich vor unangenehmen Überraschungen zu schützen?
Vielfältige Anforderungen im Auslandsschuldienst
Grundsätzlich ist bei einer Tätigkeit als Lehrkraft im Ausland von einer über das normale Maß hinausgehenden physischen und psychischen Belastung auszugehen. An vielen Schulen erwartet man neben dem Unterricht auch Ihre Mitarbeit bei kulturellen und sportlichen Aktivitäten, in Projekten und in der Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern. Als Lehrkraft im Ausland sollte man bereit sein, den Menschen offen zu begegnen und sich auf andere Kulturen einzulassen. Dazu ist es hilfreich, die Sprache des Gastlandes zu erlernen. Sie sollten sich aber keinen Aufenthalt in einem Land zumuten, gegen das Sie starke Vorbehalte haben.
Selbstbewusste Eltern und private Schulvereine
Sie werden bei ihrer Arbeit im Ausland in der Regel bei einem privaten Schulvereins oder einer staatlichen Schule angestellt sein - mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen: Vorgesetzter ist nicht nur der Schulleiter, sondern häufig auch ein Verwaltungsleiter oder eine örtliche Schulbehörde. Den Weisungen des Schulträgers können Sie sich kaum entziehen, denn mit ihm schließen Sie Ihren Arbeitsvertrag und er entscheidet gemeinsam mit dem Schulleiter über mögliche Vertragsverlängerungen. Eltern der Kinder an Deutschen Auslandsschulen zahlen oft viel Schulgeld. Sie können daher mitunter sehr selbstbewusst gegenüber den Lehrkräften auftreten, wenn es um ihre Interessen geht. Als Lehrkraft müssen Sie außerdem Bestimmungen und Weisungen der Botschaft, der Zentralstelle für Auslandsschulwesen (ZfA) und KMK beachten.
Unterschiedlicher Statuts von Lehrkräften im Ausland
Über die ZfA können Sie sich als Auslandsdienstlehrkraft (ADLK), FachberaterIn oder Programmlehrkraft (BPLK) bewerben. Sie haben auch die Möglichkeit, sich direkt bei einer Auslandsschule als Ortslehrkraft zu bewerben. Ortslehrkräfte stehen meist jedoch finanziell schlechter da als Lehrkräfte, die über die ZfA vermittelt wurden, und müssen zudem mit Einbußen bei der Altersversorgung rechnen. Überlegen Sie daher gut, bevor Sie einen Vertrag als Ortslehrkraft unterschreiben! Wenn Sie hierzu eine Beurlaubung aus dem deutschen Schuldienst anstreben, sollten Sie sich dafür unbedingt das Prädikat „im dienstlichen Interesse“ zusichern lassen.
GEW-Mitglieder: Ummeldung bei Auslandstätigkeit
Bei verheirateten Lehrkräften oder anderen rechtlich anerkannten Lebensgemeinschaften kann oft nur einer von beiden durch die ZfA an eine Auslandsschule vermittelt werden. Nicht selten ist der Schulträger jedoch bereit, den Partner oder die Partnerin als Ortskraft einzustellen. Regeln Sie Ihre Versicherungen bevor Sie ins Ausland gehen! Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob die Ihre Krankenkosten weiterhin übernimmt oder ob eine besondere Auslandsregelung nötig wird. Beihilfen werden nur für Auslandsdienstlehrkräfte gewährt. Vergessen Sie nicht, sich bei der GEW umzumelden, wenn Sie ins Ausland gehen. Nur so ist sichergestellt, dass Sie von uns regelmäßig Informationen zum Auslandsschuldienst erhalten.