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Rechtsschutz und Berufshaftpflicht im Ausland

Ob in Windhoek, Shanghai oder Rio de Janeiro: Wir informieren, beraten, unterstützen. Falls Sie ernsthafte Probleme mit ihrem lokalen Schulträger, der Schulleitung oder den deutschen Schulbehörden haben, steht Ihnen der Rechtsschutz der GEW auch im Ausland mit fachkundiger Beratung und Interessenvertretung zur Seite.

Konflikte mit Vorgesetzten und Dienststellen lassen sich beim besten Willen nicht immer vermeiden - inbesondere wenn Sie als Arbeitnehmer auf ihren Rechten bestehen. Dies gilt für eine Beschäftigung in Deutschland wie im Ausland. Wer als Lehrkraft in einem fremden Land arbeiten will, sollte sich gut absichern. Das doppelte Abhängigkeitsverhältnis gegenüber dem Schulträger im Ausland und der 'Zentralstelle für das Auslandsschulwesen' (ZfA) in Deutschland birgt im beruflichen Alltag eine Vielzahl von potentiellen Konflikten.

GEW-Rechtsschutz zahlt sich aus

Der GEW-Rechtsschutz im Ausland zahlt sich aus: In zahlreichen Fällen konnte die GEW in der Vergangenheit vor Gericht erfolgreich die beruflichen Interessen von Mitgliedern vertreten, die im Ausland tätig oder nach Deutschland zurückgekehrt waren. Unsere GEW-Juristen besitzen langjährige Erfahrungen in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen, die das deutsche Auslandsschulwesen betreffen. Als GEW-Mitglied können Sie auch im Ausland mit schneller und kompetenter Rechtsberatung rechnen und im Ernstfall auf den GEW-Rechtsschutz vertrauen.

Auch Berufshaftpflichtversicherung enthalten

Neben dem Arbeitsrechtsschutz ist auch die Berufshaftpflichtversicherung im GEW-Mitgliedsbeitrag enthalten und gilt bei einer vorübergehenden Tätigkeit im Ausland bis zu sechs Jahre. Bei längeren Aufenthalten ist eine vorherige Abstimmung mit der Versicherung erforderlich. Grundsätzliche Voraussetzungen für die Verlängerung des Versicherungsschutz ist die glaubhafte Zielsetzung, nach Deutschland zurückkehren zu wollen und das ununterbrochene Bestehen der GEW-Mitgliedschaft. Mitglieder sollten sich in diesem Fall an die Mitgliederverwaltung der GEW wenden. Mit einer Grundversicherungssumme von fünf Millionen Euro für Personen- und Sachschäden darf diese Versicherung für Schadensfälle im Ausland als ausreichend bezeichnet werden. Auch der Verlust des Schulschlüssels ist mitversichert.

Insbesondere für Leitungsfunktionen kann durch die eingeschränkte Deckung der Vermögensschäden eine Deckungslücke bestehen (z.B. Ausschlüsse von Ansprüchen aus Rationalisierung, Datenerfassung, Nichteinhaltung von Fristen, Auskunftserteilung). Ebenfalls wird nur im Rahmen des deutschen Rechts Schutz gewährt. Wenn ausländisches Recht andere Haftungsformen vorsieht, wie z.B. in den USA, wo Entschädigungszahlungen mit Strafrechtscharakter u.U. nicht direkt der Wiedergutmachung des verursachten Schadens dienen, sollte eine ergänzende Versicherung im Gastland abgeschlossen werden.

Als GEW-Mitglied im Ausland erhalten Sie regelmäßig den Rundbrief unserer 'Arbeitsgemeinschaft Auslandslehrerinnen und Auslandslehrer' (AGAL), der Sie aktuell über Neuerungen und Änderungen im Auslandsschulwesen und über Ihre Rechte als Lehrkraft im Ausland informiert.