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Mitbestimmung an Auslandsschulen

Von Deutschen Auslandsschulen wird erwartet, dass sie demokratische Werte in ihrer pädagogischen Arbeit achten und fördern. Dies gilt auch nach innen im Umgang mit den Beschäftigten. Der Bund-Länder Ausschuss für schulische Arbeit im Ausland empfiehlt die Einrichtung von Lehrerbeiräten an Deutschen Schulen im Ausland.

Wer als Lehrerin oder Lehrer in Deutschland die Informations- und Mitbestimmungsrechte eines Personalrats kennt, wird sich im Ausland auf eine gänzlich andere Situation einstellen müssen. An deutschen Schulen im Ausland gibt es keine Personalräte und auch kein Personalvertretungsgesetz, dass die Lehrkräfte vor Willkür schützt und ihnen Interessenvertretungen mit einklagbaren Rechten zugesteht. Für deutsche Schulen im Ausland gelten zunächst die Gesetze des jeweiligen Gastlandes. Und diese sehen eine Mitbestimmung der Beschäftigten und eine demokratisch gewählte, eigenständige Interessenvertretung am Arbeitsplatz häufig nicht vor, was aber nicht sofort bedeutet, dass sie unzulässig wäre.
 
Die GEW beklagt seit vielen Jahren das Demokratiedefizit an deutschen Schulen im Ausland und sieht darin einen Widerspruch zum Auftrag der Schulen, deutsche Kultur und Werte im Ausland zu vermitteln und zu fördern. Auf Drängen der GEW hatte der "Bund-Länder-Ausschuss für die schulische Arbeit im Ausland" (BLASchA) daher bereits 1969 erstmalig Empfehlungen für die "Einrichtung eines Lehrerbeirats an deutschen Schulen im Ausland" beschlossen. Diese wurden im März 2008 durch erneuten Beschluss des BLASchA in veränderter Form bekräftigt. Auch die neuen Empfehlungen bleiben allerdings hinter den Forderungen und Erwartungen der GEW zurück, da sie weiterhin unverbindlich sind und es im Belieben der einzelnen Schule steht, sie anzuwenden. Außerdem sehen sie keine echten Mitbestimmungsrechte, sondern lediglich Informations- und Anhörungsrechte vor.

Als Ergebnis der ständigen Interventionen durch die GEW hat der BLASchA der gültigen Lehrerbeiratsempfehlung jüngst eine neue Präambel vorangestellt. Die darin erhobene Forderung, „die demokratische Beteiligung der Schüler, Eltern, Lehrkräfte und nichtpädagogischen Mitarbeiter orientiert sich an den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Mitwirkungsrechten in der Schule", wird allerdings gleich wieder abgeschwächt und relativiert durch die Einschränkung, dass „Regelungen nach den im Sitzland der Schule geltenden Bestimmungen zulässig sein müssen“, woraus indessen abgeleitet werden kann, dass Schulvorstand und/oder Schulleitung erst nachweisen müssen, inwiefern Regelungen, die über den Text der "Empfehlung" hinausgehen, nach dem Recht des Gastlandes unzulässig sind.

Die Empfehlung benennt als wichtigste Aufgaben des Lehrerbeirats die „Pflege des menschlichen Einvernehmens an der Schule“ sowie die „Vermittlung bei Meinungsverschiedenheiten innerhalb des Kollegiums und zwischen Kollegium, Schulleiter und Schulvereinsvorstand“. Der Lehrerbeirat soll von allen Lehrkräften an der Schule gewählt werden und die Interessen aller Gruppen vertreten. Er soll sich regelmäßig mit dem Schulleiter treffen und hat das Recht, von ihm gehört zu werden. Der Vorsitzende des Lehrerbeirats soll an den Sitzungen des Schulvereinsvorstands teilnehmen und darf bei einer Kündigung seine Stellungnahme abgeben.

Ebenfalls auf Drängen der GEW wurde inzwischen zugesichert, dass die Einrichtung der Lehrerbeiräte im Rahmen der Bund-Länder-Inspektionen überprüft wird. Obwohl die BLASchA-Empfehlung zum Lehrerbeirat aus Sicht der GEW keine echte Mitbestimmung und Interessenvertretung vorsieht, empfehlen wir dennoch unseren Mitgliedern an deutschen Auslandsschulen, die vorhandenen Möglichkeiten zu nutzen und sich in Lehrerbeiräten zu engagieren. Dort, wo bisher kein Lehrerbeirat existiert, ermutigen wir zur Gründung eines solchen und bieten unsere Hilfe und Unterstützung an. Die Erfahrung zeigt, dass in Schulen mit Lehrerbeiräten meist ein besseres Arbeitsklima herrscht und dass Lehrerbeiräte, die das Vertrauen und die Unterstützung ihrer Kolleginnen und Kollegen genießen, durch verbindliches Auftreten und Dialogfähigkeit auch eine Menge erreichen können.