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GEW fordert einheitliche Rechtsgrundlage

Die komplizierte Rechtslage bei den Beschäftigungsverhältnissen von Lehrkräften an Deutschen Schulen im Ausland verursacht einige Nachteile. Im Konfliktfall verweist die ZfA gerne auf diese Konstruktion, um zum Beispiel im Rahmen einer bestehenden Fürsorgepflicht, nicht in Anspruch genommen zu werden. So kommt es vor, dass sich beteiligte Stellen Ihrer Verantwortung entziehen und nicht im Interesse der Lehrkraft tätig werden. Bei Verletzungen des Rechts ist oft unklar, welches Recht Geltung hat und vor welchen Gerichten es durchgesetzt werden kann.

Die GEW vertritt daher die Auffassung, dass die Entsendung von Lehrkräften ins Ausland grundsätzlich und vor allem zum Schutz der Lehrerinnen und Lehrer auf einheitlicher Rechtsgrundlage erfolgen sollte. Dies wäre zum Beispiel möglich durch die Schaffung eines zentralen „Bundesauslandsschulamtes“, Dieses Auslandsschulamt würde dann die Dienstherrn- bzw. Arbeitgeberfunktion für alle im Ausland beschäftigten Lehrkräfte übernehmen.

Damit würde für die Betroffenen eine erhebliche Erleichterung bei der Rechtsanwendung und der Durchsetzung der Rechte erreicht. Ein juristisches Gutachten von Prof. Dr. jur. Ulrich Battis im Auftrag der GEW kommt zu dem Ergebnis, dass die Einrichtung eines sogenannten Auslandsschulamtes im Rahmen einer Mischverwaltung rechtlich möglich ist.