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Zusatzrente

Eine Zusatzrente aus der Tätigkeit im Ausland ist möglich

Eine Zusatzrente aus dem Ausland ist dann möglich, wenn vom Ortsgehalt (!) der Lehrkraft jeden Monat Beiträge in die Sozialversicherungskasse des Gastlandes einbezahlt werden. Eine bayerische Kollegin erhält z.B. seit ihrem 65. Lebensjahr nach mehreren Jahren Tätigkeit in der Tschechischen Republik eine monatliche Rente in Höhe von ca. € 120,- auf ein tschechisches Konto überwiesen. Grundlage der Rente im Gastland, die beantragt werden muss, ist das Sozialversicherungsabkommen mit der Bundesrepublik Deutschland.