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Sonderurlaub

Sonderurlaub während des Auslandsdienstes

Sonderurlaub benötigen Bundesprogrammlehrkräfte z. B., wenn sie im Ausland ein Stellenangebot erhalten aber zunächst wie vereinbart das Schuljahr an der Auslandsschule beenden wollen. Bundesländer, die dennoch auf einem sofortigen Dienstantritt bestehen, beeinträchtigen auf diese Weise negativ die Arbeit der Schulen im Ausland. Falls keine Verständigung möglich ist sollte die GEW über den AGAL-Vertreter des jeweiligen Bundeslandes informiert werden.