Beurlaubung aus dienstlichem Interesse
Feststellung des dienstlichen Interesses bei einer Beurlaubung für den Auslandsschuldienst
Die GEW empfiehlt in den Antrag auf Beurlaubung für eine Tätigkeit im Auslandsschulwesen folgenden Satz aufzunehmen, um das dienstliche Interesse zu begründen:
"Ich beantrage, für die Zeit der Beurlaubung das dienstliche Interesse an meiner Tätigkeit im Auslandschulwesen und die Anerkennung als ruhegehaltfähige Dienstzeit festzustellen. Hierbei beziehe ich mich auf Ziffer 2.7.2 (Berücksichtigung der Auslandstätigkeit für den Inlandschuldienst [BPLK]) [bzw.] Ziffer 3.6.1 (Berücksichtigung der Tätigkeit als deutsche Ortslehrkraft ... [OLK]) der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bundesaußenministerium und den Kultusministern der Länder (Rahmenstatut für die Tätigkeit deutscher Lehrkräfte im Ausland vom 21.12.1994)."