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Beförderung

Beförderung während des Auslandsschuldienstes hängt vom Bundesland ab

Hessische ADLK im Auslandsschuldienst sind nach dem Urteil des 1. Senats des HVG vom 28.3. 2007 zugunsten eines GEW-Kollegen aus Hessen berechtigt, an den A 14-Beförderungsverfahren, die zum 1. April und zum 1. Oktober eines jeden Jahres durchgeführt werden, teilzunehmen. Eine erfolgreiche Teilnahme hängt davon ab, dass der „Würdigungsbericht“ der Schule sowie ein Gutachtens auf der Grundlage von Unterrichtshospitation und den gebotenen entsprechenden Leistungsergebnissen (Bestenauslese) rechtzeitig vorgelegt bzw. nachgewiesen werden.

Wer Genaueres wissen oder Schriftstücke im Wortlaut erhalten will, wendet sich bitte an Jürgen Hahn-Schröder, Mitglied der AGAL.