Zum Inhalt springen

Tipps zur Altersvorsorge

Vorsicht bei Riester-Verträgen: Wer eigenständig ins Ausland geht und in Deutschland nicht mehr rentenversichert ist, erhält keine weitere Förderung mehr. Für mitausreisende Partnerinnen oder Partner gelten ebenfalls besondere Regeln.

Foto: Pixabay / CC0

Angestellte oder Beamte, die auf Veranlassung ihres Arbeitgebers eine Zeit lang im Ausland arbeiten und in Deutschland rentenversichert bleiben oder weiterhin ihre Besoldung aus Deutschland beziehen, bekommen die Riester-Förderung auch im Ausland. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie innerhalb oder außerhalb der EU arbeiten.

Wer jedoch eigenständig ins Ausland geht und in Deutschland nicht mehr rentenversichert ist, erhält auch keine weitere Förderung mehr. Wenn zudem noch der Wohnsitz in Deutschland aufgegeben wird, muss mit Rückzahlungforderungen der erhaltenen Zulagen gerechnet werden.

Für mitausreisende Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner gilt darüber hinaus: Ihre Zulageberechtigung ist daran gebunden, dass beide ihren Wohnsitz in einem Staat der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) haben. Eine Wohnsitzverlegung in einen Staat außerhalb von EU oder EWR führt immer dazu, dass keine mittelbare Zulageberechtigung mehr besteht – und Rückzahlungsforderungen durch den Versicherungsträger drohen.

Zusätzliche Informationen finden sich in den FAQ der deutschen Rentenversicherung.