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Warnstreikplanung bei Berlitz

Bereits zum dritten Mal weigert sich Berlitz am Verhandlungstisch, die Gehälter zu erhöhen. Die Geschäftsführung will das Unternehmen zu Lasten der Beschäftigten sanieren und nimmt dafür soziale Notlagen der Kolleginnen und Kollegen in Kauf. Damit sich das ändert, wird die GEW dich in Kürze zum Warnstreik aufrufen.

Doch wie läuft das ab? Wie stellen wir sicher, dass alle mitmachen?

Deine GEW beantwortet die wichtigsten Fragen rund um den Warnstreik bei Berlitz:

Weil Berlitz den Beschäftigten seit vier Jahren jegliche Gehaltssteigerungen verweigert, hat die GEW-Tarifkommission die Tarifverhandlungen für gescheitert erklärt. Denn mit einem Arbeitgeber, der weder in Krisenzeiten noch in Zeiten steigender Preise gewillt ist, über eine dringend nötige Gehaltserhöhung auch nur zu reden, kann man nicht verhandeln. Nur wenn die Kolleginnen und Kollegen gemeinsam mit einem Arbeitskampf zeigen, dass sie das nicht länger hinnehmen, wird er mit einem Angebot an den Verhandlungstisch zurückkehren.

Gescheiterte Tarifverhandlungen heißen: es gibt kein Ergebnis am Verhandlungstisch. Damit gibt es auch weder Gehaltserhöhungen noch bessere Arbeitsbedingungen. Um nun mit Streiks Druck auf den Arbeitgeber machen zu können, hat die GEW die Entgelttabellen zum 30. April 2023 gekündigt.

Ab jetzt werden Warnstreiks vorbereitet. Die bisherigen Entgelttabellen sind ab dem 1. Mai die Nachwirkung. Das bedeutet, dass für alle derzeitigen Festangestellten die Gehaltstabelle aus 2020 weiter gilt. Das betrifft auch Beschäftigte, die bis zum 30. April 2023 neu eingestellt werden.

Egal ob im Büro oder als Lehrkraft tätig: Gescheiterte Tarifverhandlungen sind also für alle Beschäftigten zum Nachteil. Denn niemand erhält ein höheres Gehalt. Gleichzeitig reichen die Gehälter aus 2020 aber nicht mehr. Deshalb ist es wichtig, sich jetzt für eine anständige Gehaltserhöhung stark zu machen. Damit das Einkommen auch in Zukunft zum Leben reicht.

Weil sich sonst nichts ändert. Seit vier Jahren gibt es bei Berlitz keine Gehaltssteigerung für die Beschäftigten! Während der Corona-Krise übten sie ihre Arbeit unter extrem erschwerten Bedingungen aus. Doch bei den Lohnrunden wurden sie vertröstet auf bessere Zeiten. Nun, da die Pandemie offiziell überstanden und ein normales Arbeiten wieder möglich ist, will der Arbeitgeber davon nichts mehr wissen. Trotz extrem angestiegener Lebenshaltungskosten, will er die Beschäftigten erneut auf später vertrösten, ohne auch nur einen Zeitpunkt für die nächste Lohnsteigerung in Aussicht zu stellen. Der Arbeitgeber zeigt ganz klar: Von selbst bewegt er sich nicht!

Deshalb müssen jetzt die Beschäftigten aktiv werden. Die GEW ruft zum ersten Mal seit 30 Jahren bei Berlitz zum Streik auf. Dieser Streik muss ein Erfolg werden. Sich darauf zu verlassen, dass die Kolleginnen und Kollegen das schon für einen richten, ist keine Option. Erst, wenn der Arbeitgeber merkt, dass Bürokräfte wie auch Lehrkräfte nicht mehr bereit sind, das geringe Gehalt stillschweigend hinzunehmen, wird er an den Verhandlungstisch zurückkehren und ein anständiges Angebot machen. Es kommt jetzt auf jede und jeden an!

Am Verhandlungstisch hat der Geschäftsführer der Berlitz Deutschland GmbH, Mattias Schwarz, sehr deutlich gemacht, dass es ohne Druck der Beschäftigten kein Angebot zu Gehaltssteigerungen geben wird. Nicht einmal eine klare Aussicht für die Zukunft. Das Geschäft laufe weiterhin nicht gut, daher würde jede Lohnerhöhung Arbeitsplätze gefährden.

Als Gewerkschaft hat die GEW dann nur eine Möglichkeit, Druck auf den Arbeitgeber zu machen: Den Arbeitskampf. Das Wesen des Streiks ist, dem Arbeitgeber wirtschaftlichen Schaden zuzufügen. Wenn die Kolleginnen und Kollegen zuhause bleiben, bleiben die Schulen geschlossen, Berlitz kann keine Kurse verkaufen.

Gleichzeitig hat der Arbeitgeber Angst um sein Image als Sprachschule und möchte alles vermeiden, was ihn in der Öffentlichkeit schlecht dastehen lässt. Wenn durch einen Streik bekannt wird, dass er seinen Beschäftigten eine anständige Bezahlung verweigert, schadet das seinem Image.

Ohne das Mittel des Streiks wären Tarifverhandlungen nur „kollektives Betteln“ – das hat einmal das Bundesarbeitsgericht festgestellt. Die Zeit des Bettelns ist vorbei! Jetzt müssen wir gemeinsam durch einen Warnstreik dafür sorgen, dass der Arbeitgeber mit einem anständigen Angebot an den Verhandlungstisch zurückkehrt.

Zu streiken heißt, sein Recht wahrzunehmen. Denn das Streikrecht ist ein Menschenrecht und im Grundgesetz verankert. Alle Beschäftigten haben das Recht, sich für gutes Gehalt und gute Arbeitsbedingungen gewerkschaftlich zu organisieren. Dazu gehört auch, zur Durchsetzung dieser Interessen zu streiken.

Weil streiken ein Grundrecht ist, sind Beschäftigte, die an einem rechtmäßigen Streik teilnehmen vor Kündigungen oder anderen Maßregelungen durch den Arbeitgeber geschützt. Das gilt auch für befristet Beschäftigte. Allerdings darf der Arbeitgeber den Lohn entsprechend des Umfangs kürzen, in dem der Beschäftigte wegen eines Streiks nicht gearbeitet hat. Um diesen Nachteil auszugleichen, erhalten Gewerkschaftsmitglieder von ihrer Gewerkschaft Streikgeld. Um Anspruch auf Streikgeld zu erhalten reicht es aus, kurz zuvor oder am Tag des Streiks in die Gewerkschaft einzutreten.

Bei einem Warnstreik legen die Beschäftigten für einen begrenzten Zeitraum ihre Arbeit nieder, gehen also nicht zur Arbeit. Stattdessen versammeln sie sich vor dem Betrieb oder an einem zentralen Ort, um dem Arbeitgeber öffentlichkeitswirksam zu zeigen, dass sie hinter den gewerkschaftlichen Forderungen stehen. Deshalb ist es auch wichtig, dass viele Kolleginnen und Kollegen beim Warnstreik mitmachen.

Wann die Beschäftigten wo sein sollen, erfahren sie von ihrer Gewerkschaft, genauer gesagt der Arbeitskampfleitung der GEW. Sie verteilt die Streikaufrufe an die Kolleginnen und Kollegen, aus denen der genaue Ort und Zeitraum des Streiks hervorgeht. Während eines Streiks ist den Anweisungen unbedingt Folge zu leisten.

Gewerkschaften rufen nur dann zum Streik auf, wenn keine Friedenspflicht mehr herrscht. Das trifft auf Berlitz zu.

Nichts. Wenn Beschäftigte streiken führt das NICHT dazu, dass die Behörden Berlitz keine Aufträge mehr vergeben. Es gibt keinen Zusammenhang zwischen dem Behördengeschäft und Warnstreiks und deshalb logischerweise auch keine Nachteile.

Im Gegenteil: Die Bundesregierung plant ein sogenanntes Tariftreuegesetz. Sie möchte, dass Unternehmen, die öffentliche Aufträge erhalten – wie z.B. Sprachkurse – sich an Tarifverträge halten. Denn die Bundesregierung will, dass Unternehmen, mit denen sie zusammenarbeitet, anständige Gehälter zahlen und gute Arbeitsbedingungen haben. Niemand muss sich also Sorgen machen, dass Berlitz über die streikbedingt ausfallenden Unterrichtsstunden hinaus wirtschaftlichen Schaden erleidet und deshalb Arbeitsplätze abbaut.

ALLE, die bei Berlitz beschäftigt sind. Egal ob als Lehrkraft oder als Bürokraft. Egal ob GEW-Mitglied oder nicht. Egal, ob befristet oder unbefristet. Alle Festangestellten bei Berlitz dürfen und sollen dem Streikaufruf der GEW folgen. Denn es geht darum, dem Arbeitgeber zu zeigen, dass sehr viele Beschäftigte unzufrieden sind und damit Druck auf Berlitz auszuüben. Nur wenn alle mitmachen, können sie gemeinsam mit der GEW erreichen, dass der Arbeitgeber endlich ein anständiges Angebot zur Lohnerhöhung vorlegt.

Berlitz muss streikenden Beschäftigten keinen Lohn zahlen. Nur Gewerkschaftsmitglieder erhalten zum Ausgleich von ihrer Gewerkschaft Streikgeld. Deshalb werde jetzt noch schnell Mitglied in der GEW und mach mit beim Warnstreik!

Sprich mit Kolleginnen und Kollegen über den Warnstreik. Überzeuge sie, mitzumachen. Motiviere sie, mit anderen Kolleginnen und Kollegen zu sprechen. Damit der Warnstreik ein Erfolg wird, ist es wichtig, dass ALLE mitmachen.

Darüber hinaus kannst du bei deiner GEW vor Ort fragen, wie du sie bei der Vorbereitung und Durchführung des Warnstreiks unterstützen kannst.

Weil Honorarlehrkräfte formal selbständig sind, gilt der Tarifvertrag für sie nicht und sie können nicht gemeinsam mit den festangestellten Kolleginnen und Kollegen zusammen streiken. Aufgrund ihres Status als Selbständige greifen auch die Schutzmechanismen des Streikrechts nicht, so dass die GEW sie ausdrücklich nicht zur Streikteilnahme auffordert.

Es ist aber wichtig, dass sich Honorarlehrkräfte solidarisch mit den streikenden Kolleginnen und Kollegen zeigen. Sie sind herzlich eingeladen, in ihrer Freizeit an den Aktionen teilzunehmen oder auf andere Weise ihre Unterstützung zum Ausdruck zu bringen.

Die GEW lädt alle bei Berlitz Beschäftigten am 22. Mai 2023 um 17 Uhr zu einer Versammlung ein, in der wir gemeinsam den Warnstreik vorbereiten! In dieser Versammlung kannst du all deine Fragen rund um den Warnstreik bei Berlitz loswerden.

Für mehr Infos sprich deine GEW-Kolleginnen und Kollegen an. Auch deine GEW vor Ort ist bei Fragen für dich da!