Der Zweite Gleichstellungsbericht der Bundesregierung beschreibt, woran eine gerechtere Aufgabenteilung zwischen Frauen und Männern häufig scheitert – und macht Änderungsvorschläge. Der 2017 vorgelegte, knapp 250 Seiten lange Bericht, der aus dem Gutachten einer Sachverständigekommission und einer Stellungnahme der Bundesregierung besteht, ist nun als Zusammenfassung mit rund 70 Seiten veröffentlicht worden. Diese bündelt die grundlegenden Ideen und Empfehlungen.
Sp plädiert die Sachverständigenkommission dafür, die Erwerbs- und Sorgearbeit neu zu gestalten – etwa durch eine gleiche Verteilung der unbezahlten Sorgearbeit unabhängig vom Geschlecht sowie durch eine hochwertige und bezahlbare Betreuungs- und Pflegeinfrastruktur. Es soll „allen Menschen je nach den Anforderungen im Lebensverlauf möglich sein, neben der Erwerbsarbeit auch private Sorgearbeit zu leisten“, heißt es. Ein lebensphasenorientiertes Konzept von Arbeitszeit und -ort könne ein partnerschaftliches Erwerb- und Sorge-Arrangement ermöglichen. Die Sachverständigenkommission empfiehlt dazu auch ein Wahlarbeitszeitgesetz.
Mit Blick auf die Berufswahl thematisiert die Kommission auch die anhaltend geschlechterstereotype Verteilung von Tätigkeiten und daraus resultierend die ungleiche Verteilung von Chancen und Risiken im Lebensverlauf. Daher sei eine genderkompetente Berufsberatung wichtig. Darüber hinaus empfehlen die Expertinnen und Experten die Erarbeitung einer Strategie zur Aufwertung der erwerbsförmigen Sorgearbeit. Auch das Einkommensteuerrecht müsse gleichstellungsorientiert reformiert werden, etwa durch die Streichung der Lohnsteuerklasse V und die generelle Anwendung des Faktorverfahrens mit der Lohnsteuerklassenkombination IV/IV. Mögliche Effekte der Digitalisierung auf die Geschlechterverhältnisse in der Arbeitswelt sieht die Kommission als bislang wenig erforscht und plädiert deshalb für ein Gender-Mainstreaming für alle Gremien, die sich mit der Zukunft der Arbeit befassen.