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Zweifel an BAföG-Berechnung

GEW rät zu Widerspruch

Das Bundesverwaltungsgericht hält die Feststellung der Bedarfssätze nach dem BAföG für nicht verfassungskonform. Die GEW sieht sich in ihrer Forderung nach einer BAföG-Reform bestärkt und rät, dem letzten Bescheid zu widersprechen.

Foto: Shutterstock / GEW

Das war ein Paukenschlag. Am 20. Mai, einen Tag vor der Live-Konferenz der GEW zur Bundestagswahl „Wissenschaftspolitik auf dem Prüfstand“, hat das Bundesverwaltungsgericht Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Feststellung der Bedarfssätze nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) angemeldet – und damit die Politikerinnen und Politiker der Großen Koalition unter Druck gesetzt.

„Schallende Ohrfeige“

Der stellvertretende Vorsitzende und Hochschulexperte der GEW, Andreas Keller, sieht in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts eine „schallende Ohrfeige“ für die Hochschulpolitik der Bundesregierung, die jetzt schnell reagieren müsse.

„Eine umfasssende BAföG-Reform gehört daher in das 100-Tage-Programm der neuen Regierungskoalition.“ (Andreas Keller)

„Seit seinem Inkrafttreten vor 50 Jahren wurde die Ausbildungsförderung regelrecht heruntergewirtschaftet. Wurden 1971 noch 45 Prozent aller Studierenden mit einem Vollzuschuss gefördert, sind es heute nur noch elf Prozent – und die Hälfte der Förderung muss später zurückgezahlt werden. Eine umfasssende BAföG-Reform gehört daher in das 100-Tage-Programm der neuen Regierungskoalition“, sagte Keller.

Nach Überzeugung des Leipziger Bundesgerichts ist die Festlegung des BAföG-Bedarfssatzes nicht mit dem „verfassungsrechtlichen Teilhaberecht auf gleichberechtigten Zugang zu staatlichen Ausbildungsangeboten“ vereinbar, heißt in der Pressemitteilung. Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Da das Bundesverwaltungsgericht selbst Gesetze nicht für verfassungswidrig erklären darf, hat es eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht beschlossen. Das letzte Wort haben jetzt die obersten Richterinnen und Richter in Karlsruhe.

Musterschreiben für Widerspruch

Ihren studentischen Mitgliedern empfiehlt die GEW, jetzt Widerspruch gegen ihren letzten BAföG-Bewilligungsbescheid einzulegen. Auf diese Weise können Ansprüche auf BAföG-Nachzahlungen für den Fall gesichert werden, dass das Bundesverfassungsgericht der Argumentation des Bundesverwaltungsgericht folgt und das Gesetz in seiner jetzigen Fassung kippt. GEW-Mitglieder können ein Musterschreiben für einen Widerspruch an die zuständige BAföG-Behörde herunterladen. Darüber hinaus können sie sich kostenlos von der Rechtsstelle ihres Landesverbands beraten lassen.

GEW-Positionspapier für Strukturreform

GEW-Vize Andreas Keller erinnert daran, dass eine vom Deutschen Studentenwerk in Auftrag gegebene Studie den Grundbedarf nach dem BAföG bereits 2016 mit 500 bis 550 Euro beziffert hatte. Heute liege der Grundbedarfssatz mit 427 Euro immer noch deutlich darunter. Auch mit der Wohnpauschale in Höhe von 325 Euro könne selbst in preiswerten Hochschulstädten eine Wohnung oder ein WG-Zimmer kaum finanziert werden.

„Das BAföG muss daher um mindestens 150 Euro angehoben und künftig regelmäßig an Preissteigerungen angepasst werden.“ (Andreas Keller)

„Das BAföG muss daher um mindestens 150 Euro angehoben und künftig regelmäßig an Preissteigerungen angepasst werden. Analog zu den Regelungen fürs Wohngeld muss es höhere Wohnzuschüsse in Städten mit besonders hohen Immobilienpreisen geben. Es kann nicht sein, dass sich nur Kinder reicher Eltern ein Studium in München oder Heidelberg leisten dürfen“, mahnte Keller.

Weitere Forderungen der GEW zielen u.a. auf

  • eine kräftige Erhöhung der Elternfreibeträge,
  • die Wiedereinführung der Regeförderung von Schülerinnen und Schülern,
  • die Verlängerung der Förderungshöchstdauer um zwei Semester,
  • die Abschaffung von Altersgrenzen und
  • die Umwandlung des BAföG in einen Vollzuschuss, der nicht zurückbezahlt werden muss, ab.

Perspektivisch tritt die Bildungsgewerkschaft für ein elternunabhängiges Studienhonorar ein. Das ergibt sich aus dem Positionspapier „Talfahrt stoppen – Gerechtigkeitslücken schließen –Strukturreform anpacken“, das der Hauptvorstand der GEW zum 50. Geburtstag des BAföG beschlossen hat.

Der Bundesausschuss der Studentinnen und Studenten (BASS) der GEW hat außerdem gemeinsam mit Jugend- und Studierendenorganisationen die Petition „50 Jahre BAföG – (k)ein Grund zum feiern!“ initiiert, die unter www.bafoeg50.de online unterzeichnet werden kann. „Langfristig muss das BAföG familienunabhängig und wieder als Vollzuschuss gestaltet werden. Es braucht ein BAföG, das zum Leben reicht“, erklärte BASS-Sprecherin Nathalie Schäfer.