Zum Inhalt springen

Zweckgemeinschaft setzt Mindestlohn aufs Spiel

Die Tarifverhandlungen zum Mindestlohn in der Weiterbildung sind festgefahren. Die GEW wies das jüngste Angebot der Zweckgemeinschaft des Bildungsverbandes – insgesamt 4,5 Prozent mehr Stundenlohn – als "blanken Hohn" zurück.

Die Tarifverhandlungen zum Mindestlohn in der Weiterbildung stocken: Auch bei der dritten Verhandlungsrunde für die pädagogischen Beschäftigten in der nach SGB II und II finanzierten Weiterbildung gab es am 15. Dezember in Magdeburg kein Verhandlungsergebnis. Die GEW wertet das  neue Angebot der Zweckgemeinschaft des Bildungsverbandes, den Stundenlohn um je 2,25 Prozent für die Jahre 2018 und 2019 anzuheben, als "blanken Hohn gegenüber den Beschäftigten".

In den Jahren 2015 und 2016 hätten die Unternehmen zum Teil beträchtliche Gewinne erwirtschaftet. Und selbst in den vergangenen Jahren, als die wirtschaftliche Situation der Branche schwierig war, vereinbarten die Tarifparteien, den Mindestlohn in Westdeutschland im Jahr 2016 um 65 Cent und 2017 um 60 Cent zu erhöhen. Das entsprach einer prozentualen Steigerung um 9,4 Prozent.

Nach Ansicht der GEW setzt die Zweckgemeinschaft derzeit "bewusst den Mindestlohn aufs Spiel. Sie riskiert, dass binnen kurzer Zeit wieder ein ruinöser Dumpingwettbewerb die Arbeits- und Einkommensbedingungen der Branche bestimmt". Die Tarifkommissionen von GEW und ver.di erwarten, dass die Arbeitgeber zur nächsten Verhandlungsrunde am 6. Januar in Frankfurt am Main ein verhandlungsfähiges Angebot vorlegen.