Den Hintergrund bilden die Tarifverhandlungen mit dem Bund, der TdL und der VKA über die Altersversorgungs-Tarifverträge ATV und ATV-K, die im Mai 2014 von den Arbeitgebern abgebrochen wurden. Beide Tarifverträge regeln die Alters- und Hinterbliebenenversorgung im öffentlichen Dienst, auf die die Beschäftigten nach § 25 TVöD bzw. § 25 TV-L einen Anspruch haben. Das Leistungsrecht ist hierbei für alle Beschäftigten gleich, lediglich die Finanzierungsregelungen unterscheiden sich. Der ATV enthält darüber hinaus Sonderbestimmungen, die nur die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) betreffen.
Die TdL machte erneut einen allgemeinen tariflichen Änderungsbedarf geltend und forderte Leistungskürzungen für die Zukunft. Die ver.di-Verhandlungskommission ATV/ATV-K, an der auch die GEW beteiligt ist, erkannte auf ihrer Sitzung am 11./12. September 2014 einen grundsätzlichen Verhandlungsbedarf an, lehnte aber Leistungskürzungen ab. Eine offizielle Reaktion der TdL auf die ver.di-Haltung steht bislang noch aus.
Die Haltung der TdL zur Zusatzversorgung ist nicht überraschend, die Verhandlungsführer der TdL haben schon in den Verhandlungsrunden im Frühjahr diesen Jahres deutlich gemacht, dass sie das 2001 zugesagte Leistungsniveau im Punktemodell für zu hoch halten. Bemerkenswert ist eher die Zurückhaltung der Vertreter des Bundes und der Vertreter der kommunalen Arbeitgeberverbände. Dies legt den Schluss nahe, dass letztere die TdL "vorschicken", bei der im kommenden Frühjahr eine Lohnrunde ansteht. Bei Bund und Kommunen steht die nächste Lohnrunde erst Anfang 2016 auf der Tagesordnung.