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Zusatzversorgung nicht benachteiligen!

Die GEW kritisiert, dass die Große Koalition mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz die Benachteiligung der Versicherten in der umlagefinanzierten Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes nicht beseitigt, sondern sogar noch verschärft.

Foto: Colourbox

Damit würde ein gut funktionierendes Betriebsrentensystem unnötig geschwächt. Die GEW wurde im Rahmen der Verbändeanhörung aufgefordert, zum Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung (BMAS) für ein Betriebsrentenstärkungsgesetz Stellung zu nehmen. In ihrer Stellungnahme schließt sich die GEW der Position des DGB an, der insbesondere kritisiert, dass das BMAS keine Stärkung der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen zur betrieblichen Altersversorgung vorsieht.

Darüber hinaus moniert die GEW, dass bestehende Benachteiligungen der ganz oder teilweise umlagefinanzierten Zusatzversorgungskassen im Steuer- und Beitragsrecht nicht beseitigt, sondern im Gegenteil noch verfestigt werden. In den Zusatzversorgungskassen sind nicht nur die Beschäftigten von Bund, Ländern und Gemeinden versichert, sondern darüber hinaus auch kirchliche Beschäftigte sowie viele Träger der freien Wohlfahrtspflege. Die Durchsetzung vergleichbarer Bedingungen für die Altersversorgung im nicht-staatlichen Bildungsbereich wird dadurch erschwert. Der Druck von Arbeitgebern, aus dem System der Zusatzversorgung auszusteigen, wird durch die geplanten Neuregelungen eher noch verschärft. Das schwächt letztlich das System der Zusatzversorgung, das sich gerade in der jüngsten Kapitalmarktkrise als verlässlich und nachhaltig erwiesen hat.