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Zusatzqualifizierung von Lehrkräften

BAMF verlängert nach Kritik Übergangsfrist

Lehrkräfte in Berufssprachkursen sollen sich extra qualifizieren, um Deutschkenntnisse zu vermitteln. Das Bundesamt für Migration hat nun die Frist dazu verlängert. Die GEW hält aber an ihrer Kritik fest.

(Foto: GEW)

Lehrkräfte in Berufssprachkursen (BSK) haben nun ein halbes Jahr länger Zeit, auch ohne die vom Bundesamt für Migration (BAMF) geforderte Zusatzqualifikation zu unterrichten. Die Frist wurde bis Juni 2022 verlängert. Die GEW hatte bereits im April gefordert, unter anderem die Übergangsfristen zu verlängern, so dass alle Bewerberinnen und Bewerber die Zusatzqualifizierung absolvieren könnten.

Das BAMF hat mit dem 10. BSK-Trägerrundschreiben vom 12.08.2021 die Träger der Berufssprachkurse über die Möglichkeit informiert, als Lehrkraft auch ohne eine erweiterte Zulassung nach § 18 Abs. 5 der Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung in Berufssprachkursen zu unterrichten. Auch wenn das BAMF damit auf die Einwände der GEW reagiert hat, hält die Gewerkschaft an ihrer grundsätzlichen Kritik an der Durchführung der Zusatzqualifizierung fest.

GEW kritisiert Procedere

Der GEW-Vorstandsbereich Berufliche Bildung und Weiterbildung hatte das Prozedere scharf kritisiert und mit der Bundesfachgruppe Erwachsenenbildung eine ausführliche Stellungnahme vorgelegt. Problematisch ist, dass keine verkürzte Variante der Zusatzqualifizierung vorgesehen ist, die die Vorkenntnisse und Kompetenzen erfahrener Lehrkräfte in den Berufssprachkursen als besondere Lernvoraussetzung berücksichtigt. Das ist deswegen gravierend, weil der zeitliche Umfang der ZQ-BSK von den Lehrkräften berufsbegleitend nicht zu bewältigen ist. Da die Weiterbildung für Honorarlehrkräfte zudem unbezahlt erfolgt, ist sie automatisch mit Einnahmeausfällen verbunden. 

Hintergrund: Lehrkräfte in Berufssprachkursen sollen bis 1. Januar 2022 eine spezielle Qualifikation zur Vermittlung berufsbezogener Deutschkenntnisse vorweisen. Die dazu erforderliche Weiterbildung „Additive Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in Berufssprachkursen“ wurde vom BAMF entwickelt und umfasst 80 – für Honorarlehrkräfte unbezahlte – Unterrichtsstunden. Zudem muss eine 20 Seiten lange Abschlussarbeit geschrieben werden.