Zum Inhalt springen

Corona-Maßnahmen

Wo Kitas und Schulen geschlossen sind

Viel ist seit Beginn der zweiten Welle der Coronapandemie von geschlossenen Kitas und Schulen die Rede. Doch die GEW erhält viele Berichte, dass vielerorts nahezu Regelbetrieb statt Notbetreuung herrscht. Wir haben in den Ländern nachgefragt.

imago images 100315407
In der zweiten Welle der Corona-Pandemie müssen immer häufiger Kita-Gruppen und ganze Einrichtungen schließen. (Foto: imago images/Petra Schneider)

Ungeachtet der seit Wochen geltenden verschärften Corona-Maßnahmen scheinen Kitas und Schulen noch immer in einer Art Lockdown light zu verharren. Der Begriff „geschlossen“ trifft zumindest auf viele Einrichtungen nicht zu. Insbesondere in Kitas scheint die Notbetreuung nah am Regelbetrieb zu sein.  

Ein Grund für die Misere ist erneut die föderal organisierte Bildungspolitik: Die Bundesländer bestimmen selbst, in welcher Form Unterricht und Betreuung stattfinden. Klare und einheitliche Regelungen fehlen, Öffnungsklauseln gibt es derweil viele. In einigen Bundesländern, darunter Berlin, beispielsweise berechtigen nicht nur berufliche, sondern auch private Gründe dazu, ein Kind in die Notversorgung zu bringen.  

Keine professionelle Bildungsarbeit möglich

Die damit verbundene nach wie vor große Zahl von Kontakten der Pädagoginnen und Pädagogen erhöht nicht nur deren Infektionsrisiko, sondern behindert auch eine professionelle Bildungsarbeit. Denn wer heute nicht weiß, wie viele Kinder morgen in die Schule oder Kita kommen, kann Unterricht und Betreuung nicht gut vorbereiten.    

Im Netz gab es bereits eine Vielzahl empörter bis zynischer Kommentare von Betroffenen. Diese sehen in den vermeintlich geschlossenen Schulen und Kitas einen „Etikettenschwindel“ und sich selbst als „Kollateralschaden“ der Maßnahmen. Zudem vermissen die sie politisch angekündigte hohe Priorität von Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Auch die GEW-Vorsitzende Marlis Tepe kritisierte die Öffnungsklauseln der Beschlüsse von Bund und Ländern: „Die Länder entscheiden weiterhin, wie sie die Vereinbarung umsetzen. Damit bleibt es beim föderalen Flickenteppich in der Bildung.“ Pädagogisches Personal, Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern wollten endlich ein bundesweit einheitliches, verbindliches Vorgehen, so Tepe weiter. „Schulen und Kitas brauchen eine klare Strategie und einen verlässlichen Stufenplan, der vorgibt, bei welchen Inzidenzwerten, welche Maßnahmen greifen.“

Die GEW hat in den Landesverbänden nachgefragt: Sind Kitas und Schulen geschlossen?

Die Kurzantworten stehen in den interaktiven Karten, Details zum genauen Betrieb von Kitas und Schulen sowie den Forderungen der GEW finden sich darunter. Eines ist jedoch klar: Wirklich geschlossen sind Kitas und Schulen in keinem Bundesland. Eine Notbetreuung gibt es überall – bloß heißt das überall etwas anderes.

Kitas

Schulen

Details zu Kitas und Schulen nach Bundesländern

Schulen

Die Schulen in Baden-Württemberg sind eingeschränkt geöffnet. Es gibt keine Kriterien für die Eltern, welche Kinder in der Notbetreuung aufgenommen werden dürfen. Zum Teil ist deshalb die Notbetreuung überlastet. Ein Teil der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) ist geöffnet. Alle anderen Schulen sind geschlossen, zum Teil ist - wenn es zwingend erforderlich ist - Präsenzunterricht, z.B. für Klausuren in Abschlussklassen möglich.

Kitas

An den Kitas in Baden-Württemberg wird eine Notbetreuung angeboten. Es gibt keine Kriterien für die Eltern, welche Kinder in der Notbetreuung aufgenommen werden dürfen. Zum Teil ist deshalb die Notbetreuung überlastet.

Der GEW-Landesverband Baden-Württemberg fordert für Schulen:

Die GEW Baden-Württemberg setzt sich dafür ein, dass mehr Personal eingesetzt wird und die unzureichenden Schutzmaßnahmen in geöffneten Kitas und Schulen verbessert werden.

Der GEW-Landesverband Baden-Württemberg fordert für Kitas:

Die GEW Baden-Württemberg setzt sich dafür ein, dass mehr Personal eingesetzt wird und die unzureichenden Schutzmaßnahmen in geöffneten Kitas und Schulen verbessert werden.

Mehr Infos bei der GEW Baden-Württemberg

Schulen

Die Schulen in Bayern sind geschlossen. Es wird eine Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 angeboten.

Kitas

Kitas sind in Bayern geschlossen, bieten aber eine Notbetreuung für Berufstätige an. Es gibt einen Appell, die Kinder nicht zu schicken, aber insbesondere auf die Erwerbstätigkeit wird große Rücksicht genommen.

Der GEW-Landesverband Bayern fordert für Schulen:

  • Es müssen verlässliche Angaben gemacht werden, ab wann eine Rückkehr in die Schule ermöglicht wird.
  • Dazu müssen die Stufen des Stufenplans (KMK) an Kriterien oder Inzidenzwerte geknüpft werden.
  • Orientierung an den Empfehlungen des RKI.
  • Bei einer Rückkehr in die Schulen müssen die notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen ergriffen werden (Lüftungsanlagen, Dienstgeräte, Ausstattung mit FFP2-Masken) und
  • zunächst mit Wechselunterricht der nötige Abstand gewährleistet werden.

Der GEW-Landesverband Bayern fordert für Kitas:

  • Klare Regelungen für den Kita Besuch wie im letzten Frühjahr für systemrelevante Berufe und insbesondere für Kinder mit besonderen Bedarfen.
  • Berücksichtigung des tatsächlich vorhandenen Personals
  • Schutz der Risikogruppen
  • Klare Regeln verbunden mit klaren Inzidenzgrößen, die lokal festgelegt werden sollten
  • FFP2 Masken für alle. 

Mehr Infos zu Corona bei der GEW Bayern.

Schulen

Die Schulen in Berlin sind geschlossen. Es wird eine Notbetreuung mit klaren Kriterien angeboten. So gibt es eine 30-seitige Liste der systemrelevanten Berufsgruppen. Anspruchsberechtigt ist man bei einem systemrelevanten Elternteil, als alleinerziehendes Elternteil bzw. bei einem Kind mit Behinderung.

Die Schulleitungen können in Abstimmung mit den Elternvertretungen und der Schulaufsicht entscheiden, ob die Abschlussklassen im Wechselunterricht vor Ort in der Schule in kleinen Lerngruppen oder im schulisch angeleiteten Lernen zu Hause unterrichtet werden.

Kitas

Die Kitas in Berlin sind geschlossen. Es wird eine Notbetreuung mit klaren Kriterien angeboten. So gibt es eine 30-seitige Liste der systemrelevanten Berufsgruppen für die Notbetreuung. Anspruchsberechtigt ist man bei einem systemrelevanten Elternteil, als alleinerziehendes Elternteil bzw. bei einem Kind mit Behinderung.

Innerhalb des Notbetriebs soll die durchschnittliche wöchentliche Auslastung der Kitas den Wert von 50 Prozent nicht überschreiten. Sollte in einer ihrer Einrichtungen der Schwellwert von 50 Prozent überschritten werden, sollen Abstimmungen mit den Eltern zur Einhaltung des Auslastungsgrades herbeigeführt werden

Der GEW-Landesverband Berlin fordert für Schulen:

Die GEW Berlin hat ein Positionspapier zu Schule in der Pandemie in Bezug auf Präsenzunterricht, Prüfungen, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Schnelltests und Impfungen erarbeitet.

Der GEW-Landesverband Berlin fordert für Kitas:

  • Eine klare Mitbestimmung der Beschäftigten: Es gibt es zwar eine lange Liste, wer den Anspruch auf eine Notbetreuung hat, diese wurde den Kitas allerdings völlig unkommentiert ausgehändigt
  • FFP2-Masken für alle Beschäftigten – mindestens zwei pro Tag
  • Die sofortige Möglichkeit zur Impfung der Erzieherinnen und Erzieher
  • Mindestens wöchentliche (freiwillige) Schnelltests für Erzieherinnen und Erzieher
  • Die Bereitstellung von Luftfilteranlagen für alle Einrichtungen
  • Die Anerkennung der Folgen einer Infektion mit Covid-19 als Berufskrankheit

Mehr Infos zu Corona bei der GEW Berlin.

Kitas sind in Brandenburg nicht geschlossen. Die Entscheidung über den Kitabesuch der Kinder ist allein den Eltern überlassen. Die Schulen in Brandenburg sind geschlossen. Es wird eine Notbetreuung mit klaren Kriterien angeboten. Leider liegen aus Brandenburg keine weiteren Details vor. 

Schulen

Die Schulen in Bremen sind nicht geschlossen. Die Präsenzpflicht in den Schulen ist aufgehoben, und die Eltern entscheiden, ob ihre Kinder in die Schule kommen oder am Distanzunterricht teilnehmen. In der Grundschule und bis einschließlich Klasse 6 ist zudem ein Wechselmodell in Halbgruppen ermöglicht. Für die Abschlussklassen und die Klassen, in denen Prüfungen stattfinden, ist ein Präsenzunterricht unter Hygienebedingungen in voller Klassenstärke vorgesehen.

Kitas

Kitas sind in Bremen geschlossen, bieten aber eine Notbetreuung für Berufstätige an.

Der GEW-Landesverband Bremen fordert:

  • Die Schulen sollen schließen und nur eine Notbetreuung mit klaren Kriterien anbieten, die die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übernehmen, während die Lehrkräfte sich um den Distanzunterricht kümmern.
  • Nach dem Lockdown soll Wechselunterricht in Halbgruppen angesetzt wird, mindestens bis zu den Osterferien, besser bis zum Sommer. Dadurch können dann Bildung, Beziehung und Gesundheitsschutz gewährleistet werden.

Mehr Infos zu Corona bei der GEW Bremen.

Schulen

An den Schulen in Hamburg wird bis zum 14. Februar grundsätzlich Distanzunterricht erteilt. Alle Schülerinnen und Schüler lernen normalerweise zuhause. Eine Betreuung vor Ort wird nur für Kinder angeboten, bei denen aus triftigen Gründen zuhause keine Betreuung möglich ist. Auf dem Schulgelände und in allen Schulgebäuden muss grundsätzlich eine Maske getragen werden – auch im Unterricht, sofern er vor Ort stattfindet. Das gilt für alle Schulformen (auch an Grundschulen). In allen Klassen gilt die Grundregel: Alle 20 Minuten muss eine Stoßlüftung erfolgen.

Kitas

Ab dem 25. Januar bieten die Kitas in Hamburg nur eine erweiterte Notbetreuung an. Das bedeutet, dass Kitas grundsätzlich geschlossen sind. Trotz der Schließung wird die übliche Betreuung ermöglicht für alle Kindern mit einem dringlichen sozialpädagogischen Förderbedarf. Dies gilt auch für Kinder, deren Eltern Tätigkeiten ausüben, die für die Daseinsvorsorge bedeutsam oder für die Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastrukturen oder der Sicherheit notwendig sind. Die Eltern müssen gegenüber der Kita erklären, dass sie eine solche Tätigkeit ausüben. Für Kinder, die aus familiären Gründen oder aufgrund besonders gelagerter individueller Notfälle auf eine Betreuung angewiesen sind, sowie für Kinder, deren Eltern alleinerziehend sind, wird ebenfalls eine Notbetreuung angeboten. Die Kindertagespflegestellen bleiben für Kinder geöffnet, für die ein dringender Betreuungsbedarf besteht. Über den Bedarf entscheiden die Eltern. Hamburg verzichtet während der Notbetreuung auf die Erhebung der Elternbeiträge.

Der GEW-Landesverband Hamburg fordert für Schulen:

  • Eine verbindliche Phase von Fernunterricht und Notbetreuung in den Schulen
  • Hohe Arbeitsbelastung ausgleichen, Laptops für alle Pädagoginnen und Pädagogen sowie Schülerinnen und Schüler
  • Konzepte und Regeln für den Wiedereinstieg in den Präsenzunterricht

Der GEW-Landesverband Hamburg fordert für Kitas:

  • Der Hamburger Senat soll den Kita-Besuch weiter einschränken und nun den Kitaleitungen die Möglichkeit in die Hand gibt Eltern abzuweisen, wenn sie nicht nachvollziehbar begründen, warum sie aus beruflichen Gründen ihr Kind nicht zuhause betreuen (lassen) können.
  • Die GEW Hamburg fordert Kita-Träger und Kita-Leitungen dazu auf jetzt gründlich zu prüfen, ob Kinder tatsächlich in die Einrichtung kommen müssen.
  • Auch die Kitas brauchen aber Perspektiven, wann und unter welchen Bedingungen sie wieder zum Normalbetrieb zurück kehren können.

Mehr Infos bei der GEW Hamburg

Schulen

Schulen sind in Hessen nicht geschlossen. Die Präsenzpflicht ist aufgehoben. Für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 gibt es betreutes Lernen in der Schule und ab dem 14.2. Wechselunterricht. Die Jahrgangsstufen 7 bis 13 sind im Distanzunterricht und ab März im Wechselunterricht. Die Abschlussklassen finden in Präsenz statt.

Kitas

Kitas sind in Hessen nicht geschlossen. Die Entscheidung über den Kitabesuch der Kinder ist allein den Eltern überlassen. Im Ergebnis sind insbesondere die U3-Einrichtungen stark besucht und erreichen häufig fast die Regelbelegung.

Der GEW-Landesverband Hessen fordert für Schulen:

  • Start des Wechselunterrichts
  • Absagen zentraler Abschlussprüfungen

Der GEW-Landesverband Hessen fordert für Kitas:

  • Einrichtung eines Notdienstes mit verbindlichen Kriterien, welche den Aspekt Kinderschutz berücksichtigen
  • Kleinere Gruppen und eine bessere Fachkraft-Kind-Relation
  • Höhere Priorisierung für Erzieherinnen und Erzieher bei der Corona-Schutzimpfung

Mehr Infos zu Corona bei der GEW Hessen.

Schulen

Die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern sind eingeschränkt geöffnet. In Klassenstufe 1 bis 6 ist die Präsenzpflicht aufgehoben. An Eltern wird appelliert, die Kinder nach Möglichkeit zu Hause zu betreuen. Der Schulbesuch muss zuvor angemeldet werden.

Ab einer 7-Tages-Inzidenz von mehr als 150 dürfen nur Kinder von Eltern systemrelevanter Berufsgruppen die Klassen 1 bis 6 besuchen. Ab Klasse 7 gilt der Distanzunterricht. Abschlussklassen finden in Präsenz statt. Es besteht keine Pflicht zur Teilnahme, wenn Schülerinnen und Schüler aus Gründen der Risikovorsorge nicht am Präsenzunterricht teilnehmen wollen. Im Unterricht gilt eine Maskenpflicht.

Kitas

Die Kitas sind nicht geschlossen sondern grundsätzlich geöffnet. Es wird an die Eltern appelliert, die Kinder zu Hause zu betreuen. Es gibt keine gesonderten Einschränkungen nach systemrelevanten Berufsgruppen. Erst ab einer Inzidenz von über 150 dürfen nur Kinder von Eltern systemrelevanter Berufsgruppen die Kita besuchen.

Der GEW-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern fordert für Schulen:

  • Mehr FFP2-Masken für pädagogische Fachkräfte an Schulen und zugleich Arbeitsschutzanweisungen für deren sachgerechte Anwendung/Einsatz
  • Sicherstellung von Desinfektionsmitteln, regelmäßige Reinigung, Bereitstellung von Masken und Luftfilteranlagen
  • Geteilte Gruppen im Wechselunterricht für alle Abschlussklassen, insofern nicht mit Blick auf die vorhandenen Räume ohnehin durch geringe Gruppengrößen ausreichend Abstand besteht oder durch andere Maßnahmen vor Ort ein ausreichender Abstand hergestellt werden kann, sowie deren Fokus auf Prüfungsvorbereitung
  • Haftungsfreistellung hinsichtlich des Datenschutzgesetzes für Lehrkräfte bei Nutzung privater digitaler Endgeräte
  • Erfassung der verordneten Mehrarbeit durch gleichzeitige Lernbegleitung in Präsenz und Distanz auf Lebensarbeitszeitkonto und vollumfänglicher Ausgleich
  • Erleichterte Testung möglichst vor Ort und priorisierte Impfung, insbesondere für Angehörige von Risikogruppen
  • Notbetreuung bei 150er-Inzidenz strikt umsetzen; Unabkömmlichkeitserklärung durch Arbeitgeber, nicht durch Eltern
  • Prüfungen müssen stattfinden und in Form, Umfang, Zeitpunkt und Inhalt an die konkreten Lernbedingungen in den Schulen angepasst werden
  • Weitreichende Wiederholungsmöglichkeiten für Prüfungen und Schuljahre ohne Anrechnung auf die Schulzeit
  • Versetzungen dürfen nur bei ausreichendem Vorwissen stattfinden, weil ansonsten vor dem Hintergrund der Versetzungspraxis im letzten Lockdown zu große Lernrückstände entstehen
  • Covid-19 muss als Dienstunfall/Berufskrankheit anerkannt werden.

Der GEW-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern fordert für Kitas:

  • Notbetreuung bei 150er-Inzidenz strikt umsetzen
  • Höhere Priorität von Erzieherinnen und Erziehern aus Risikogruppen für die Corona-Schutzimpfung.
  • Luftfilter für Gruppenräume

Mehr Infos zu Corona bei der GEW Mecklenburg-Vorpommern

Schulen

Die Schulen in Niedersachsen sind eingeschränkt geöffnet. Grundsschulen, die Abschlussklassen der Jahrgänge 9 und 10 sowie der Abiturjahrgang finden regulär in Präsenz statt. Weiterhin müssen Prüfungen und Klausuren in der Schule geschrieben werden. Auf Wunsch der Eltern bzw. volljähriger Schülerinnen und Schüler kann die Präsenz bis zum 14. 2. aufgehoben werden.

Kitas

Die Kitas in Niedersachsen sind geschlossen. Es gibt eine Notbetreuung für 50 Prozent der Plätze für Eltern in systemrelevante Berufen bzw. Eltern, die ihre Kinder nicht betreuen können.

Der GEW-Landesverband Niedersachsen fordert für Schulen:

  • Das Wechselmodell ohne Ausnahmen bis zu den Osteferien
  • Die Absage von Prüfungen in der Sekundarstufe I

Mehr Infos zu Corona bei der GEW Niedersachsen.

Schulen

Die Schulen in Nordrhein-Westfalen sind geschlossen. Es gibt eine Notbetreuung mit klaren Kriterien für Kinder der Klassen 1 bis 6. Kinder, die nach Erklärung Ihrer Eltern nicht Zuhause betreut werden können oder bei denen eine Kindeswohlgefährdung nach Rücksprache mit dem zuständigen Jugendamt vorliegen, können in der Notbetreuung  betreut werden.

Kitas

Die Kitas in Nordrhein-Westfalen sind nicht geschlossen sondern grundsätzlich geöffnet. Es wird an die Eltern appelliert, die Kinder zu Hause zu betreuen.

Der GEW-Landesverband Nordrhein-Westfalen fordert für Schulen:

  • Fortführung der derzeitigen Regelung bis zum 14. Februar 2021
  • Covid-19 muss als Dienstunfall/Berufskrankheit anerkannt werden.

Der GEW-Landesverband Nordrhein-Westfalen fordert für Kitas:

  • Besseren Arbeits- und Gesundheitsschutz, mehr Personal- Ungleiches ungleich behandeln, da Inanspruchnahme des Angebots sehr unterschiedlich ist.

Mehr Infos zu Corona bei der GEW Nordrhein-Westfalen.

Schulen

Die Schulen in Rheinland-Pfalz sind eingeschränkt geöffnet. Seit dem 01.02.21 findet an allen Grundschulen Wechselunterricht statt, sowie für Abschlussklassen an Berufsbildenen Schulen. Für alle weiterführenden Schulen soll ab dem 15.02 an allen Schularten Wechselunterricht stattfinden.

Kitas

Die Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz befinden sich aktuell im „Regelbetrieb bei dringendem Bedarf“.  An die Eltern wird appelliert ihre Kinder nur in dringenden Fällen in die Einrichtungen zu bringen und nach Möglichkeit anderweitige Betreuungsformen zu organisieren oder auf die neuen Regelungen bezüglich der Kinderkrankentage zurückzugreifen. Zugangsbeschränkungen gibt es aber nicht und auch keine Nachweispflicht des Bedarfs. Die Einrichtungen sind angehalten die vertraglich vereinbarten Betreuungsumfänge sicherzustellen. Ebenso gibt es mit Blick auf den Personaleinsatz keine Änderungen im Vergleich zu den Regelungen im Sommer.

Der GEW-Landesverband Rheinland-Pfalz fordert für Schulen:

  • Die Ausstattung mit ausreichend vielen FFP2 Masken, Lüftungs- bzw. Luftfilteranlagen
  • Die notwendigen räumlichen Voraussetzungen (Arbeits-, Material-, Klassen- und Multifunktionsräume genauso wie Sozialräume) müssen geschaffen werden.
  • Es darf keine Mehrfachbelastungen der Lehrkräfte über die Belastungsgrenze hinaus mehr geben (Präsenzunterricht, Notgruppenbetreuung, Fernunterricht, Pausenaufsichten).
  • Auf keinen Fall darf die Mitführung von Klassen oder Lerngruppen einkalkuliert werden. Die Arbeitsbedingungen sind zu beachten (auch Lehrkräfte brauchen manchmal eine zehnminütige Pause…) und die Arbeitszeiten sind einzuhalten.

Der GEW-Landesverband Rheinland-Pfalz fordert für Kitas:

  • Kein „Regelbetriebs bei dringendem Bedarf“ mehr
  • Nicht mehr als 30 Prozent der Kinder sollen betreut werden, um kleine Gruppen, feste Personalkonstellationen und damit auch Durchmischungen zu vermeiden.
  • Ausreichende Ausstattung mit FFP2-Masken und Luftfilteranlagen für Räume mit unzureichenden Lüftungsmöglichkeiten
  • Beschäftigte der Risikogruppen sollen umgehend von der direkten Arbeit mit Kindern freigestellt werden. Das Land soll den Trägern den Personalkostenzuschuss weiterhin gewähren.
  • Wöchentliche und kostenfreie freiwillige Schnelltests für die Beschäftigten

Mehr Infos zu Corona bei der GEW Rheinland-Pfalz.
 

Schulen

Im Saarland sind die Schulen eingeschränkt geöffnet. Abschlussklassen finden komplett in Präsenz statt, alle anderen haben sogenannte "Präsenzgruppen". Es gibt keine klaren Vorgaben, nur eine Empfehlung an Eltern, die Kinder nach Möglichkeit Zuhause zu betreuen.

Kitas

Kitas sind im Saarland nicht geschlossen. Die Entscheidung über den Kitabesuch der Kinder ist allein den Eltern überlassen.

Der GEW-Landesverband Saarland fordert für Schulen:

  • Verbindliche Vorgaben und Regelungen zur Inanspruchnahme des Präsenzunterrichts und der Hortangebote.
  • Standardmäßige Testungen bei Positiv- oder Verdachtsfällen
  • Im Verdachtsfall prophylaktische Schließungen der betroffenen Gruppen und vorsorgliche Quarantänen für Fachkräfte, Beschränkung der Lerngruppen durch Wechselunterricht
  • Frühere Impfungen für Personal
  • Überprüfungen der Gefährdung durch Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Umsetzung entsprechender Maßnahmen wie Luftreinigungsanlagen
  • Ausbau der Digitalisierung.

Der GEW-Landesverband Saarland fordert für Kitas:

  • Verbindliche Vorgaben und Regelungen zur Inanspruchnahme des Kitaplatzes
  • Standardmäßige Testungen bei Positiv- oder Verdachtsfällen
  • Im Verdachtsfall prophylaktische Schließungen der betroffenen Gruppen und vorsorgliche Quarantäne für Fachkräfte
  • Umsetzung des Gesundheitsschutzes durch Verkleinerung der Gruppen
  • Überprüfungen der Gefährdung durch Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Höhere Priorisierung für Erzieherinnen und Erzieher bei der Corona-Schutzimpfung

Mehr Infos zu Corona bei der GEW Saarland.

Schulen

Die Schulen in Sachsen sind eingeschränkt geöffnet. Sie sind grundsätzlich bis mindestens Mitte Februar geschlossen. Für die Abschlussklassen sowie bei Sekundarstufe II die Vorabschlussklassen findet seit dem 18. Januar Präsenzunterricht vorwiegend in den für den Abschluss relevanten Fächern statt. Das betrifft über 50.000 Schülerinnen und Schüler sowie Tausende Lehrkräfte.

Kitas

Kitas sind in Sachsen geschlossen, bieten aber eine Notbetreuung für Berufstätige an, für die klare Kriterien gelten (systemrelevante Berufe).

Der GEW-Landesverband Sachsen fordert für Schulen:

  • Ein kreditfinanziertes Förderprogramm über 200 Millionen Euro (entspricht: 40 € pro Kind pro Monat), aus dem die gezielte Förderung von Kindern und Jugendlichen bezuschusst werden kann. Gefördert werden sollen verschiedene Maßnahmen wie Schulvorbereitungshilfe, Hausaufgaben- und Nachhilfe in der Schule
  • Konzentration auf den Unterricht in den schriftlichen und mündlichen Prüfungsfächern ab dem 03. Mai
  • Arbeitszeitverlängerung für alle schriftlichen Prüfungen
  • Möglichkeit zur freiwilligen Wiederholung der Abschlussklasse und Nichtanrechnung der Verweildauer an der Schule
  • Wahlmöglichkeit bei Prüfungsterminen
  • Möglichkeit in der gymnasialen Oberstufe zur freiwilligen Wiederholung der Abschlussklasse und Nichtanrechnung der Verweildauer an der Schule
  • Bei Beibehaltung zentraler Prüfungen sollen die Schulen wegen der unterschiedlichen Ausgangsbedingungen die Möglichkeit erhalten, aus einem großen Pool gleichwertiger Aufgaben auswählen zu können

Der GEW-Landesverband Sachsen fordert für Kitas:

  • Die Empfehlungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sollen an Kitas umgesetzt werden
  • Individuelle Gefährdungsbeurteilungen nach Arbeitsschutzgesetz
  • Passgenaue und wirksame Hygienepläne für die einzelnen Einrichtungen
  • Betriebsmediziner einsetzen, die die Risikogruppen unter den Beschäftigten beraten und im Einzelfall von der Arbeit in der Kita freistellen
  • Freiwillige, kostenfreie Coronatests für die Beschäftigten

Mehr Infos zu Corona bei der GEW Sachsen.

Die Kitas und Schulen in Sachsen-Anhalt sind geschlossen. Es wird eine Notbetreuung mit klaren Kriterien angeboten. Leider liegen aus Sachsen-Anhalt keine weiteren Details vor. 

Schulen

Die Schulen in Schleswig-Holstein sind geschlossen. Generell findet kein Präsenzunterricht statt. Ausgenommen hiervon sind allerdings die Abschlussklassen, für die Präsenzangebote angeboten werden. Zusätzlich gibt es eine Notbetreuung. 20 Prozent der Schülerinnen und Schüler befinden sich nach Angaben des Bildungsministeriums in der Notbetreuung.

Kitas

Kitas sind in Schleswig-Holstein geschlossen, bieten aber eine Notbetreuung für Kinder von Eltern in systemrelevanten oder kritischen Berufen an. Es gilt der Appell, die Kinder Zuhause zu betreuen. Die Eltern haben die Voraussetzung zu Inanspruchnahme gegenüber der Einrichtung zu dokumentieren. Es dürfen nicht mehr als 10 Kinder in einer Gruppe betreut werden.

Der GEW-Landesverband Schleswig-Holstein fordert:

  • Am System der Notbetreuung bis zum 15.02.2021 festhalten
  • Keine Ausweitung der Notbetreuung
  • Häufigere Corona-Test
  • Präsenz an den Kitas und Schulen nur in kleinen Gruppen
  • Bereitstellung von FFP2 Masken für Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrkräfte
  • Stärkere Priorisierung von Erzieherinnen und Erziehern, Förder- und Grundschullehrkräften beim Impfen
  • Lüftungsanlagen in den Klassen
  • Schulöffnung erst ab einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von weniger als 50 im Wechselunterricht
  • Kita-Regelbetrieb erst ab einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von 50.

Mehr Infos zu Corona bei der GEW Schleswig-Holstein.

Die Kitas und Schulen in Thüringen sind geschlossen. Es wird eine Notbetreuung mit klaren Kriterien angeboten. Leider liegen aus Thüringen keine weiteren Details vor. 

Für die Kitas verlangt die GEW, die individuellen Gefährdungsbeurteilungen nach Arbeitsschutzgesetz umzusetzen. Jede Kita braucht passgenaue und wirksame Hygienepläne. „Die Regelungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) für Kitas zum Infektionsschutz sind zu beachten und umzusetzen. Weiter müssten alle Kitaträger Betriebsmediziner einsetzen, diese sollten die Risikogruppen bei den Beschäftigten beraten und im Einzelfall von der Arbeit in der Kita freistellen“, sagte GEW-Chefin Marlis Tepe. Sie regte zudem an, freiwillige, kostenfreie Coronatests sowie eine Grippeschutzimpfung für die Beschäftigten anzubieten.

  • Freiwillige, kostenfreie Coronatests sowie eine Grippeschutzimpfung für die Beschäftigten
  • Passgenaue und wirksame Hygienepläne für jede Kita
  • Umsetzung der Empfehlungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) an Kitas
  • Risikogruppen von Betriebsmedizinern beraten lassen und im Einzelfall von der Arbeit an der Kita freistellen

Übersicht: Alles, was sich an Bildungseinrichtungen mit Blick auf den Gesundheitsschutz in Corona-Zeiten ändern muss.

Die Richtschnur für die Maßnahmen in der Schule sollen nach Ansicht der GEW die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts sein. Dafür schlägt die GEW ein Fünf-Punkte-Programm vor:

5-Punkte-Programm zum Gesundheitsschutz an Schulen
Ab der 5. Klasse muss das gesellschaftliche Abstandsgebot von 1,5 Metern gelten. Dafür müssen Klassen geteilt und zusätzliche Räume beispielsweise in Jugendherbergen gemietet werden.
Um die Schulräume regelmäßig zu lüften, gilt das Lüftungskonzept des Umweltbundesamtes. Können die Vorgaben nicht umgesetzt werden, müssen sofort entsprechende Filteranlagen eingebaut werden.
Die Anschaffung digitaler Endgeräte für Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler muss endlich beschleunigt werden. Flächendeckend müssen eine datenschutzkonforme digitale Infrastruktur geschaffen und IT-Systemadministratoren eingestellt werden. Zudem müssen die Länder Sofortmaßnahmen zur digitalen Fortbildung der Lehrkräfte anbieten.
Für die Arbeitsplätze in den Schulen müssen Gefährdungsanalysen erstellt werden, um Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler besser zu schützen.
Transparenz schaffen: Kultusministerien und Kultusministerkonferenz müssen zügig ihre Planungen umsetzen, wöchentlich Statistiken auf Bundes-, Landes- und Schulebene über die Zahl der infizierten sowie der in Quarantäne geschickten Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler zu veröffentlichen. „Wir brauchen eine realistische Datenbasis, um vor Ort über konkrete Maßnahme zu entscheiden“, sagte GEW-Vorsitzende Marlis Tepe. 

Übersicht: Alles, was sich an Bildungseinrichtungen mit Blick auf den Gesundheitsschutz in Corona-Zeiten ändern muss.