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Wissenschaftszeitvertragsgesetz: GEW fordert raschen Gesetzentwurf

Die GEW fordert die Bundesregierung auf, bei der Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes aufs Tempo zu drücken. Noch vor der Sommerpause müsse ein entsprechender Gesetzentwurf vorgelegt werden.

Foto: Colourbox.de

„Vor eineinhalb Jahren hat die Große Koalition angekündigt, das Befristungsrecht in der Wissenschaft zu reformieren. Den Worten müssen nun endlich Taten folgen“, sagte der stellvertretende GEW-Vorsitzende Andreas Keller anlässlich der öffentlichen Anhörung im Bundestag am Montag. „In der Wissenschaft sind Kurzzeit- und Kettenarbeitsverträge zur Normalität geworden. Neun von zehn Arbeitsverträgen mit wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind befristet, über die Hälfte von ihnen mit einer Vertragslaufzeit von weniger als einem Jahr“, betonte der GEW-Hochschulexperte.

Union und SPD hätten bereits in ihrem Koalitionsvertrag vom Dezember 2013 eine Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes angekündigt, bis heute jedoch keinen Gesetzentwurf vorgelegt. „Die Vorschläge der GEW liegen auf dem Tisch: Dauerstellen für Daueraufgaben, Mindeststandards für Zeitverträge, berechenbare Perspektiven für Postdocs, Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Qualifizierung – jetzt muss auch die Regierung nachziehen“, mahnte Keller. Die Bildungsgewerkschaft hatte im Januar 2015 in einem eigenen Gesetzentwurf aufgezeigt, wie der Gesetzgeber die Weichen für faire Beschäftigungsbedingungen und berechenbare Berufswege in der Wissenschaft stellen könne.