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Wissenschaftszeitvertragsgesetz: Gesetzentwurf der GroKo lässt weiter auf sich warten

Knapp zehn Wochen nach der Vorstellung des GEW-Gesetzentwurfs für die Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes lässt die Große Koalition mit der Vorlage eines eigenen Gesetzentwurfs weiter auf sich warten. Zwar hatte Bundesforschungsministerin Johanna Wanka bereits drei Tage nach der Vorstellung des GEW-Gesetzentwurfs eine Novellierung des umstrittenen Gesetzes angekündigt, aber seitdem ist nichts passiert.

Die Diskussion um die bayerischen Grundsätze zum Umgang mit Befristungen nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz und zur Förderung von Karriereperspektiven hat indes die Debatte um die Gesetzesnovelle wieder angefacht. Spätestens zum 1. Januar 2016 werde die Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes „auf den Weg gebracht“. Das erklärte am Wochenende die stellvertretende Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Bildung und Forschung Simone Raatz gegenüber der Deutschen Presseagentur (dpa). Noch im April werde ihre Fraktion einen Vorschlag in die Koalition tragen, sagte die SPD-Wissenschaftsexpertin weiter.

Zuvor hatte der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Hubertus Heil, nachgehakt: „Wir erwarten von der Ministerin, dass sie dazu Eckpunkte in der ersten Jahreshälfte vorlegt, dass daraus ein Gesetzentwurf wird und dass wir den möglichst noch in diesem Jahr über die Bühne bringen“, sagte er im Februar Focus-Online. „Eine behutsame gesetzliche Neuregelung“ noch in diesem Jahr hat auch der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, Michael Kretschmer, in Aussicht gestellt, berichtete dpa.

25.000 Unterschriften für die Online-Petition „Perspektive statt Befristung“, die vorige Woche dem Bundesministerium für Bildung und Forschung übergeben wurden, haben den Druck auf die Politik weiter erhöht. Die Petition macht sich für eine Begrenzung des Anteils befristeter Beschäftigungsverhältnisse insbesondere in der außerhochschulischen Forschung stark und fordert hierfür eine Weiterentwicklung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes ein.

Auf ihrem 6. Follow-up-Kongress zum Templiner Manifest hatte die GEW am 16. Januar 2015 einen eigenen Gesetzentwurf für die Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes vorlegt. Dauerstellen für Daueraufgaben, Mindeststandards für Zeitverträge, berechenbare Perspektiven für Postdocs, verbindliche Ausgestaltung der familienpolitischen Komponente und Einführung einer behindertenpolitischen Komponente – das sind die Kernpunkte des GEW-Gesetzentwurfs, der auf große Resonanz in Politik und Öffentlichkeit gestoßen war.

Mit dem 6. Follow-up-Kongress zum Templiner Manifest ist die GEW-Kampagne für den „Traumjob Wissenschaft“ in eine neue Phase getreten. Immer mehr Zeitverträge mit immer kürzeren Laufzeiten, lange und steinige Karrierewege – diese Probleme werden nicht mehr geleugnet. Politikerinnen und Politiker diskutieren nicht mehr das Ob, sondern das Wie einer Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Wann die Gesetzesnovellierung tatsächlich kommt und in welche Richtung sie geht, ist indes offen. Auch die Reformgegnerinnen und -gegner werden sich zu Wort melden. Wir müssen daher jetzt gemeinsam den politischen Druck aufrechterhalten – die GEW bleibt am Ball!