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GWK

Wissenschaftspakte unter der Lupe

Am 3. Mai 2019 hat die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) von Bund und Ländern die Weichen für die Zukunft drei großer Wissenschaftspakte gestellt.

(Foto: Colourbox.de)

Die GEW nimmt die GWK-Entscheidungen zu Hochschulpakt (künftig: „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“), Pakt für Forschung und Innovation und Qualitätspakt Lehre (künftig: „Innovation in der Hochschullehre“) unter die Lupe.

 

Vom Hochschulpakt zum Zukunftsvertrag

Der Hochschulpakt 2020, künftig „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“, wird tatsächlich wie von der GEW in ihrem Budenheimer Memorandum vom September 2018 gefordert ), verstetigt, soll also auf unbestimmte Zeit laufen. An Stelle der von der GEW geforderten Dynamisierung gibt es leider nur eine einmalige Erhöhung der Bundesmittel von jährlich 1,88 auf 2,05 Milliarden Euro im Jahr 2024. Die Länder sollen Mittel in gleicher Höhe beisteuern.

 

Das Thema Dauerstellen dominierte die Pressekonferenz der GWK und wird auch in der GWK-Pressemitteilung mehrfach erwähnt – die von GEW, ver.di und dem Netzwerk für Gute Arbeit in der Wissenschaft betriebene Kampagne „Frist ist Frust“ hat Eindruck gemacht. In der GWK-Pressemitteilung wird darauf abgehoben, dass die Verstetigung des Pakts unbefristete Beschäftigung ermögliche. Der Pakt sehe vor, so die GWK-Vorsitzende und Bremer Wissenschaftssenatorin Eva Quante-Brandt (SPD) in der Pressekonferenz, dass die Länder in bilateralen Vereinbarungen mit dem Bund entsprechende Selbstverpflichtungen eingehen.

 

Eine verbindliche Vorgabe für die Schaffung von Dauerstellen oder auch nur, wie zuletzt Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) vorgeschlagen hat, einen Indikator Dauerstellen, der die Höhe der Zuweisung der Paktmittel beeinflusst, soll es aber eben nicht geben. Ganz offenkundig ist das Projekt, mit dem Hochschulpakt Dauerstellen für Daueraufgaben zur fördern, nicht am Bund, sondern an den Ländern gescheitert.

 

Bei der Verteilung der Paktmittel sollen drei gewichtete Parameter gelten: Studienanfängerinnen und Studienanfänger (20 Prozent), Studierende in der Regelstudienzeit plus zwei Semester (60 Prozent) und Absolventinnen und Absolventen (20 Prozent). In ihrem Budenheimer Memorandum hat sich auch die GEW bereits dafür ausgesprochen, dass die Mittelverteilung des Hochschulpakts künftig nicht allein an der Zahl der Studienanfängerinnen und Studienanfänger, sondern auch an der Zahl der Studierenden sowie der Absolventinnen und Absolventen ausgerichtet wird. Bund und Länder haben den Text offenbar nicht genau gelesen, denn ganz bewusst hat die GEW von der Zahl der Studierenden, aber nicht der Studierenden in der Regelstudienzeit gesprochen. Wir brauchen keine Anreize, Studierende im Eiltempo durchs Studium zu schleusen und sie verloren zu geben, wenn sie nicht schnell genug ihren Abschluss machen.

 

Pakt für Forschung und Innovation

Das Volumen des Pakts für Forschung und Innovation, mit dem insbesondere die außeruniversitären Forschungseinrichtungen Max-Planck-Gesellschaft, Helmholtz-Gemeinschaft, Fraunhofer-Gesellschaft und Leibniz-Gemeinschaft sowie die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) finanziert werden, soll wie bisher Jahr für Jahr um drei Prozent steigen. Diese Steigerung wird bis 2030 garantiert. Bereits jetzt ist der Pakt mit rund zehn Milliarden Euro jährlich ausgestattet – mehr als das Fünffache des Hochschulpakts. Das bedeutet mit Zins und Zinseszins gerechnet eine weitere Steigerung um über 30 Prozent.

 

Die Zuwachsraten sollen künftig nicht mehr allein vom Bund getragen werden, sondern eine Beteiligung der Länder entsprechend des an sich für den Pakt geltenden Schlüssels 70:30 soll sukzessive wieder eingeführt werden. Das Budget der DFG, der mit Abstand größten Drittmittelgeberin der Hochschulen, wird weiter schneller wachsen als die Hochschulhaushalte. Das Verhältnis von Grund- und Drittmittelfinanzierung wird sich also weiter zu Lasten der Grundfinanzierung verschieben.

 

Bund und Länder lassen sich die außeruniversitäre Forschung also einiges kosten. Aber sie dulden gleichzeitig, dass an aus Steuergeldern finanzierten Einrichtungen systematisch Tarifflucht betrieben wird. Skandalös: Die Forschungseinrichtungen weigern sich standhaft, einem Arbeitgeberverband beizutreten oder mit den Gewerkschaften einen Tarifvertrag abzuschließen. Die Flächentarifverträge des öffentlichen Dienstes, TV-L oder TVöD, wenden sie nur nach dem Prinzip Rosinenpickerei an. Vielen wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird nur die Hälfte des Tarifgehalts bezahlt, tarifliche Urlaubsansprüche werden ihnen verweigert.

 

Qualitätspakt Lehre: „Innovation der Hochschullehre“

Als Nachfolgeprogramm des Qualitätspakts Lehre hat die GWK die Weichen für das Programm „Innovation der Hochschullehre“ verabschiedet. Dafür werden jährlich bis zu 150 Millionen Euro bereitgestellt, davon 40 Millionen durch die Länder. Bisher waren es 200 Millionen, die zu 100 Prozent der Bund aufbrachte. Im Vergleich zur Forschung wird die Lehre also äußerst stiefmütterlich behandelt: Das Nachfolgeprogramm des Hochschulpakts, der Zukunftsvertrag, wird abgesehen von einer einmaligen Erhöhung eingefroren, beim Qualitätspakt wird sogar der Rotstift angesetzt.

 

Dabei wäre eigentlich eine Verstetigung der vielen guten Projekte zur Verbesserung der Qualität von Lehre und Studium, die an den Hochschulen aufgebaut wurden, erforderlich, ebenso wie Luft nach oben für weitere Vorhaben sowie ein zusätzliches Budget für die geplante „Organisationseinheit“ zur Förderung der Lehre. Das zumindest ergibt sich aus dem GEW-Positionspapier zum Qualitätspakt Lehre vom April 2019, in dem sich die Bildungsgewerkschaft unter dem Motto „Innovation durch Partizipation“ für eine „Balance von Verstetigung und Innovation in der Förderung der Lehre“ ausgesprochen hat. Unter den Bedingungen einer massiven Budgetkürzung ist das schwer vorstellbar.

 

Die „Organisation zur hochschul- und länderübergreifenden Förderung und Entwicklung der Lehre“ ist als „rechtlich unselbstständige Organisationseinheit an einer bestehenden Trägerinstitution“ gedacht, heißt es in der GWK-Pressemitteilung. Dafür scheint es noch kein Konzept zu geben und auch keine Verständigung auf die Trägerorganisation, für die sich die Hochschulrektorenkonferenz ins Spiel gebracht hatte. Die GEW hat sich in ihrem Positionspapier dafür stark gemacht, dass die Organisation partizipatorisch verfasst und von Lehrenden und Studierenden gemeinsam getragen wird.

 

Wie geht es weiter?

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs des Bundes und der Länder müssen die Beschlüsse der GWK am 6. Juni 2019 bestätigen. Die GEW hat Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sowie die Regierungschefinnen und -chefs aufgefordert, die Bund-Länder-Vereinbarung zum Zukunftsvertrag (vormals Hochschulpakt) zu überarbeiten und das Prinzip Dauerstellen für Daueraufgaben verbindlich zu verankern.

 

Unter Verweis auf die ausstehende Entscheidung der Regierungschefinnen und Regierungschefs verweigert die GWK die Veröffentlichung der Verwaltungsvereinbarungen, die Bund und Länder ausgehandelt haben. Einzige schriftliche Informationsquelle für die Öffentlichkeit sind die dürren Pressemitteilungen, die auf der GWK-Webseite zu finden sind. Ein fragwürdiges Demokratieverständnis, wenn Medien, Parlamente und Zivilgesellschaft erst Einsicht in Beschlüsse nehmen dürfen, wenn diese in trockenen Tüchern sind.

 

Im Falle einer Bestätigung der Pakte durch die Regierungschefinnen und Regierungschefs, wird die GEW deren Umsetzung durch Bund und Länder kritisch begleiten. Im Falle des Zukunftsvertrags bedeutet das insbesondere: Druck auf die Länder machen, wirksame und verbindliche Selbstverpflichtungen für mehr Dauerstellen für die Lehre einzugehen.