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Wirtschaftsmythen contra Fakten - Teil 8

Bis zu 20 Milliarden Euro pro Jahr könnte eine Wiedereinführung der Vermögensteuer bringen, hat das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung ausgerechnet. In die Pflicht nimmt das Modell nur die, die mindestens eine Million Euro besitzen.

Mythos:

„Die Vermögensteuer legt die Axt an das deutsche Erfolgsmodell der soliden Familienunternehmen.“

Fakt:

„Für Unternehmen sind hohe Freibeträge vorgesehen – Handwerker  und Mittelständler müssen sich keine Sorgen machen.“

Keine gesellschaftliche Gruppe behandelt der deutsche Staat so rücksichtsvoll wie die Reichen und Begüterten. Seit 1997 verzichtet er darauf, sich mit einer Vermögensteuer einen Anteil an dem enorm gestiegenen Wohlstand zu sichern. Die Interessenvertreter haben mit ihrer Angstkampagne ganze Arbeit geleistet. „Die Vermögensteuer legt die Axt an das deutsche Erfolgsmodell der soliden Familienunternehmen“, warnt etwa Wolfgang Steiger vom Wirtschaftsrat der CDU.

So schlimm kann es schon deswegen nicht sein, weil wirtschaftlich erfolgreiche Länder wie die USA oder auch Großbritannien sich zu einem deutlich höheren Anteil über vermögensbezogene Steuern finanzieren. Regelmäßig zeigen OECD-Statistiken, dass Deutschland bei der Vermögensbesteuerung im internationalen Vergleich ganz weit hinten liegt.

Bis zu 20 Milliarden Euro pro Jahr könnte eine Wiedereinführung der Vermögensteuer bringen, hat das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung ausgerechnet. In die Pflicht nimmt das Modell nur die, die mindestens eine Million Euro besitzen. Für Unternehmen sind noch höhere Freibeträge vorgesehen, sodass sich Handwerker und andere Mittelständler keine Sorgen machen müssten. Laut Studien des Internationalen Währungsfonds zählen Vermögensteuern sogar zu den wachstumsfreundlichsten Abgaben, da sie nicht Leistungen und Engagement im Beruf, sondern den leistungslosen Besitz treffen.

Eine Vorzugsbehandlung genießen hierzulande auch Erben. Jedes Jahr gehen Besitztümer im Wert von 200 bis 300 Milliarden Euro an die nächste Generation. Davon müssen die Erben oder Beschenkten gerade sechs Milliarden Euro an die Allgemeinheit abtreten. Immer wieder hat das Bundesverfassungsgericht die Erbschaftsteuer gestoppt. Grundgesetzwidrig ist aber nicht die Steuer an sich, sondern ganz im Gegenteil die willkürliche Privilegierung von Betriebserben. Entgegen allen marktwirtschaftlichen Prinzipien schont Deutschland die Gruppen, die sich für ihren Wohlstand nicht anzustrengen brauchen.