Haushaltsberatungen im Bundestag
„Wir brauchen einen Wumms für Bildung!“
Der Bundestag berät über den Haushalt für das Jahr 2021. GEW-Chefin Marlis Tepe hat angesichts des milliardenschweren Investitionsstaus in Kitas und Schulen einen „Wumms für Bildung“ gefordert.
Die Corona-Pandemie hat die kritische Lage in den Bildungseinrichtungen sichtbar gemacht. Auf fast 48 Milliarden Euro beziffert die Förderbank KfW in einer Studie allein den Investitionsstau an Schulen, für Kindertagesstätten fehlen den Kommunen bundesweit demnach weitere 7,6 Milliarden Euro. Laut Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses sind für den Bildungsetat 20,8 Milliarden Euro eingeplant. Das sind 490 Millionen Euro mehr als 2020. Der Haushalt des Bundesfamilienministeriums für 2021 soll nach dem Beschluss des Haushaltsausschusses gegenüber 2020 sogar sinken. Die Ausgaben für 2021 sollen 13,13 Milliarden Euro betragen, das sind etwa 500 Millionen Euro weniger als 2020. Die GEW bezeichnet die minimalen Erhöhungen der Bildungsausgaben für 2021 als „zu zaghaft“. „Es ist eine Frage der Prioritäten: Die junge Generation und die Bildungseinrichtungen brauchen die Unterstützung genauso wie die Wirtschaft“, sagte GEW-Vorsitzende Marlis Tepe zum Beginn der abschließenden Haushaltsberatungen im Bundestag. „Wir brauchen einen Wumms für Bildung! Nur auf Sicht zu fahren, reicht nicht. Jeder Euro, der mehr ausgegeben wird, ist eine Investition in die Zukunft unserer Kinder – jeder Euro, der fehlt, treibt die soziale Spaltung in Deutschland weiter voran.“
Die GEW macht sich dafür stark, den Tilgungsplan für die Notlagenverschuldung nachhaltiger zu gestalten. „Durch einen langsameren und langfristigeren Schuldenabbau wäre es möglich, jährlich deutlich mehr Geld für die wichtigen Bildungsbereiche vorzusehen“, erklärte GEW-Vorsitzende Tepe. Der flächendeckende Ausbau der Ganztagsangebote und die digitale Ausstattung der Bildungseinrichtungen könnten so beispielsweise besser finanziert werden.
GEW schlägt sechs Maßnahmen vor
Tepe schlug vor, erst 2024 mit der Schuldentilgung zu beginnen und diese auf 50 Jahre zu strecken: „Damit würden zusätzliche Ausgabenspielräume geschaffen, die für dringend notwendige Veränderungen in der Bildung genutzt werden könnten.“ Sechs konkrete Maßnahmen müssten umgesetzt werden:
1. Die Mittel für digitale Endgeräte nach regionaler Bedürftigkeit verteilen, |
2. die stärkere Finanzierung zusätzlicher Lehrkräfte für Digitalisierungsaufgaben durch den Bund, |
3. die Pandemie-Überbrückungshilfe für Studierende auf ein solides Fundament stellen, |
4. BAföG in dieser Wahlperiode reformieren, |
5. allen Erzieherinnen und Erziehern in Ausbildung eine Ausbildungsvergütung garantieren und |
6. Mindesthonorare für Lehrkräfte in Integrationskursen deutlich anheben. |
„Diese schwierige Phase in der Corona-Pandemie ist nur mit einem gemeinsamen Schulterschluss zu meistern“, mahnte die GEW-Vorsitzende mit Blick auf den Bundeshaushalt. „Bund, Länder und Kommunen müssen auf den unterschiedlichen Ebenen an einem Strang ziehen!“
Licht und Schatten bei Integrationskursen
Mit Blick auf die Integrationskurse ergänzte Tepe: „Dass für Honorarkräfte in Integrationskursen die Mindesthonorare von 35 Euro pro Unterrichtseinheit auf 41 Euro angehoben und damit an den Mindestlohn in der beruflichen Weiterbildung angepasst werden, war längst überfällig! Damit wird dem GEW-Vorschlag, dass sich die Honorare als untere Grenze an einem Mindestlohn orientieren müssen, Rechnung getragen“, sagte Tepe. Künftig müssten Integrationskurslehrkräfte jedoch entsprechend der Qualifikation, die sie mitbringen, entsprechend der Entgeltgruppe 11 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) bezahlt werden.
GEW-Finanzierungsexperte Ansgar Klinger wies zudem auf Probleme bei der Erhöhung des sogenannten Kostenerstattungssatz für die Träger der Integrationskurse hin. Diese sollen auf bis zu 4,90 pro Teilnehmer und Stunde angehoben werden. Die bestehende Koppelung der Regelung für Selbstzahlende an den Kostenerstattungssatz werde jedoch zu noch mehr Kursverweigerungen und Kursabbrüchen führen. Gemäß der Integrationskursverordnung müssen die Kursteilnehmende, die nicht von den Kosten befreit sind, die Hälfte des Kostenerstattungssatzes tragen. „Für die Gruppe der Geringverdienenden oder von Angehörigen mit geringem Familieneinkommen knapp über dem Arbeitslosengeld II wird der Kurs damit unerschwinglich. Damit wird Integration eher verhindert als gefördert“, sagte Klinger. Die Bestimmungen für die Selbstzahlende müssten angepasst werden, etwa mit einer Beitragsdeckelung.
Für Familien mit geringem Einkommen bedeutet die Anhebung des Kostensatzes auf 4,90 Euro, dass 2,45 Euro pro Unterrichtseinheit (UE) statt bisher 1,95 Euro aus eigener Tasche bezahlt werden müssen. Bisher kostet der Integrationskurs mit 700 UE für Selbstzahlende 1.365,00 Euro, nach der Erhöhung würde er 1.715,00 Euro für diese Personengruppe kosten. Bei der Einführung der Integrationskurse 2005 hatte die UE für Selbstzahlende noch 1,00 Euro gekostet.